Pflegemindestlohn 2026: Neue Sätze ab 1. Juli

Zum 1. Juli 2026 steigt der Pflegemindestlohn in Deutschland um 2,6 Prozent. Rund 1,3 Millionen Beschäftigte in der Altenpflege erhalten dann mehr Geld. Für Pflegebedürftige und ihre Familien stellt sich zugleich die Frage, was die höheren Löhne für die Kosten bedeuten.

Wie hoch ist der Pflegemindestlohn ab Juli 2026?

Der Pflegemindestlohn steigt zum 1. Juli 2026 je nach Qualifikation auf 16,52 Euro, 17,80 Euro oder 21,03 Euro pro Stunde.

QualifikationBis 30.06.2026Ab 01.07.2026Ab 01.07.2027
Pflegehilfskräfte16,10 €16,52 €16,95 €
Qualifizierte Pflegehilfskräfte17,35 €17,80 €18,26 €
Pflegefachkräfte20,50 €21,03 €21,58 €

Die Erhöhung geht auf die Empfehlung der Pflegekommission zurück, die das Bundesarbeits- und das Bundesgesundheitsministerium am 25. November 2025 vorgestellt haben. Über eine Laufzeit von 27 Monaten steigen die Pflegemindestlöhne damit um insgesamt 5,2 Prozent. Beschäftigte in der Pflege haben zusätzlich Anspruch auf 9 Tage bezahlten Mehrurlaub pro Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche.

Wer hat Anspruch auf den Pflegemindestlohn?

Der Pflegemindestlohn gilt bundesweit für Beschäftigte in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, nicht aber in Krankenhäusern.

Grundlage ist eine Verordnung auf Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Sie erfasst rund 1,3 Millionen Beschäftigte in der Altenpflege. Den Mechanismus gibt es seit 2010: Die Pflegekommission aus Vertretern von Arbeitgebern und Beschäftigten erarbeitet eine Empfehlung, das Bundesarbeitsministerium setzt sie per Rechtsverordnung um. Wichtig zu wissen: Der Pflegemindestlohn ist eine Untergrenze, viele Einrichtungen zahlen nach Tarif bereits mehr. Zum Vergleich: Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde. Pflegefachkräfte verdienen mit 21,03 Euro also mindestens 51 Prozent mehr als die allgemeine Lohnuntergrenze.

Was bedeutet die Erhöhung für Pflegebedürftige?

Steigende Löhne erhöhen mittelfristig die Preise ambulanter Pflegedienste und die Eigenanteile in Pflegeheimen.

Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung steigen nach geltendem Recht dagegen erst 2028 wieder. Wer ambulante Sachleistungen nutzt, bekommt für denselben Betrag also tendenziell weniger Stunden. Im Pflegeheim umfasst der Eigenanteil neben den Pflegekosten auch Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Steigende Löhne wirken dort vor allem auf den pflegebedingten Anteil. Der aktuelle Entwurf der Pflegereform 2027 (PNOG) sieht zudem vor, die künftige Anpassung der Leistungen zu dämpfen. Umso wichtiger ist es, alle Ansprüche auszuschöpfen: vom Entlastungsbetrag über die Verhinderungspflege bis zur Eingliederungshilfe. Unser Team prüft Ihre Ansprüche kostenfrei.

Was heißt das für die Persönliche Assistenz?

Persönliche Assistenz über die Eingliederungshilfe wird unabhängig vom Pflegemindestlohn vereinbart und über eigene Stundensätze finanziert.

Der Pflegemindestlohn bindet Pflegebetriebe. Assistenzdienste der Eingliederungshilfe fallen in der Regel nicht unter die Verordnung. In Nordrhein-Westfalen liegen die Stundensätze für Persönliche Assistenz über einen Assistenzdienst bei 33 bis 45 Euro. Daraus werden Löhne, Vertretungen und die komplette Organisation finanziert. Wer einen sinnstiftenden Beruf sucht: AssistenzPlus stellt laufend Assistenzkräfte ein, auch ohne Pflegeausbildung.

Wie hilft AssistenzPlus bei Pflege und Assistenz?

AssistenzPlus berät Menschen mit Behinderung, die Pflegeleistungen und Eingliederungshilfe kombinieren möchten.

Viele unserer Klientinnen und Klienten nutzen beides: Pflegegeld für die Grundversorgung und Persönliche Assistenz für Alltag, Freizeit oder eine Betreuung rund um die Uhr. Wir begleiten Sie in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz von der Antragstellung bis zur fertigen Assistenzlösung. Stand: Juni 2026. Ausführliche Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie in unserem Budget-Info-Zentrum. Oder nehmen Sie direkt Kontakt auf.