GdB 20: Vorteile 2026, Pauschbetrag und Gleichstellung
Ein Grad der Behinderung von 20 ist die unterste Stufe, ab der das Versorgungsamt eine Behinderung amtlich feststellt. Diese Stufe bringt einen festen Steuerpauschbetrag von 384 Euro pro Jahr und schafft eine offizielle Grundlage fuer weitere Schritte. Was Sie damit NICHT bekommen: einen Schwerbehindertenausweis, Zusatzurlaub, besonderen Kuendigungsschutz oder eine Frueh-Rente. Diese Rechte beginnen erst ab GdB 50.
Was bringt mir ein GdB von 20?
Mit GdB 20 gelten Sie nach § 2 Abs. 1 SGB IX als behindert, aber nicht als schwerbehindert. Das wichtigste konkrete Recht: der Behinderten-Pauschbetrag von 384 Euro pro Jahr in der Einkommensteuererklaerung. Der Pauschbetrag wirkt nicht wie eine Auszahlung, sondern senkt das zu versteuernde Einkommen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent sparen Sie damit rund 115 Euro Steuern pro Jahr. Der Bescheid des Versorgungsamts ist ausserdem die Grundlage fuer spaetere Hoeherstufungs-Antraege, falls sich der Gesundheitszustand verschlechtert.
Behinderten-Pauschbetrag: Wie hoch ist er nach GdB-Stufe?
| Grad der Behinderung | Pauschbetrag pro Jahr |
|---|---|
| GdB 20 | 384 Euro |
| GdB 30 | 620 Euro |
| GdB 40 | 860 Euro |
| GdB 50 | 1.140 Euro |
| GdB 60 | 1.440 Euro |
| GdB 70 | 1.780 Euro |
| GdB 80 | 2.120 Euro |
| GdB 90 | 2.460 Euro |
| GdB 100 | 2.840 Euro |
| Merkzeichen H, Bl oder TBl (auch bei GdB < 100) oder Pflegegrad 4/5 | 7.400 Euro |
Die volle GdB-Tabelle mit allen Stufen und Voraussetzungen finden Sie in unserem Ratgeber Behindertenpauschbetrag 2026 Tabelle.
Welche Rechte habe ich mit GdB 20 nicht?
Hier wird es oft falsch erwartet. Mit GdB 20 haben Sie keinen Anspruch auf:
- Schwerbehindertenausweis — wird erst ab GdB 50 ausgestellt
- Zusatzurlaub von 5 Tagen pro Jahr nach § 208 SGB IX — nur fuer Schwerbehinderte
- Besonderer Kuendigungsschutz nach §§ 168 ff. SGB IX — nur ab GdB 50 oder mit Gleichstellung
- Frueh-Rente fuer schwerbehinderte Menschen nach § 236a SGB VI — nur ab GdB 50
- Kfz-Steuerermaessigung oder Befreiung — nur mit bestimmten Merkzeichen (G, aG, H, Bl) ab GdB 50
- Freifahrt im Nahverkehr — nur mit Merkzeichen G, aG, H, Bl, Gl
- Eingliederungshilfe nach SGB IX — Voraussetzung ist eine wesentliche Behinderung, GdB 20 reicht in der Regel nicht
Eine vollstaendige Uebersicht aller Vorteile ab GdB 50 finden Sie hier: Nachteilsausgleiche 2026 nach GdB.
Gleichstellung bei GdB 20: Geht das?
Nein. Die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen ist nach § 2 Abs. 3 SGB IX nur fuer Personen mit einem GdB von mindestens 30 und unter 50 moeglich. Mit GdB 20 koennen Sie die Gleichstellung bei der Agentur fuer Arbeit nicht beantragen. Die rechtliche Grundlage fuer den Antrag bilden § 2 Abs. 3 und § 151 Abs. 2 bis 4 SGB IX.
Falls Ihr GdB knapp auf 20 eingestuft wurde, lohnt ein Widerspruch oft. Viele Erkrankungen werden vom Versorgungsamt zu niedrig bewertet. Schon eine Aenderung auf GdB 30 oeffnet den Weg zur Gleichstellung und damit zu Kuendigungsschutz und der Foerderung durch das Integrationsamt am Arbeitsplatz.
Wie beantrage ich GdB 20 beim Versorgungsamt?
Der Antrag auf Feststellung der Behinderung wird beim Versorgungsamt Ihres Bundeslandes gestellt:
- Formular besorgen: In NRW bei den Stadt- oder Kreisverwaltungen, in Hessen beim Hessischen Amt fuer Versorgung und Soziales, in Rheinland-Pfalz beim Landesamt fuer Soziales, Jugend und Versorgung.
- Antrag ausfuellen: Persoenliche Daten, alle behandelnden Aerzte und Krankenhaeuser mit Adressen, alle Diagnosen mit Zeitraum auflisten.
- Aerztliche Unterlagen beifuegen: Befundberichte, Entlassungsbriefe aus Krankenhaeusern, Reha-Berichte. Je vollstaendiger, desto schneller die Bearbeitung.
- Schweigepflichtsentbindung unterschreiben: Damit das Versorgungsamt Auskuenfte bei Aerzten und Reha-Einrichtungen einholen kann.
- Bescheid abwarten: Die Bearbeitung dauert in NRW und Hessen aktuell 4 bis 8 Monate. Bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung haben Sie einen Monat Frist fuer den Widerspruch nach § 84 SGG.
Was tun bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung?
Wenn Ihr Bescheid einen niedrigeren GdB ausweist als erwartet, lohnt sich ein Widerspruch fast immer. Die Frist betraegt einen Monat ab Zugang des Bescheids (Postlaufzeit seit 01.01.2025: 4 Tage). Im Widerspruch sollten Sie:
- Konkrete Diagnosen nennen, die nicht beruecksichtigt wurden
- Neue aerztliche Befunde einreichen, falls vorhanden
- Begruenden, warum die Einschraenkung im Alltag staerker ist als der Bescheid widerspiegelt
- Notfalls einen Fachanwalt fuer Sozialrecht oder eine EUTB-Beratungsstelle einschalten
Eine kostenlose Beratung bekommen Sie bei den Ergaenzenden Unabhaengigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB). Eine Uebersicht der EUTBs in NRW finden Sie unter Beratungsstellen Behinderung NRW.
Neu 2026: Digitaler Nachweis fuer das Finanzamt
Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 wird der GdB-Nachweis fuer das Finanzamt schrittweise digital. Die Versorgungsaemter uebermitteln den festgestellten Grad direkt elektronisch an die Finanzverwaltung, basierend auf einer Aenderung der Einkommensteuer-Durchfuehrungsverordnung (EStDV). Wichtig fuer Sie:
- Feststellungen ab dem 01.01.2026 werden elektronisch uebermittelt
- Aeltere Papierbescheide behalten ihre Steuerwirkung, solange der Pauschbetrag im Steuerbescheid eingetragen ist
- Achten Sie darauf, dass Ihre Steuer-Identifikationsnummer beim Versorgungsamt hinterlegt ist
- Bei Folgeantraegen kann das Versorgungsamt nach der Steuer-ID fragen
Mehr zu den Aenderungen 2026 finden Sie unter Digitaler Schwerbehindertennachweis 2026.
Wann sich ein hoeherer GdB lohnt
Ab GdB 50 oeffnen sich deutlich mehr Tueren. Sie erhalten den Schwerbehindertenausweis, Zusatzurlaub, besonderen Kuendigungsschutz und je nach Merkzeichen Mobilitaetsvorteile. Wer eine wesentliche Behinderung nach § 99 SGB IX hat, kann zudem Eingliederungshilfe beantragen, etwa Persoenliche Assistenz fuer den Alltag.
Persoenliche Assistenz bedeutet: Eine Assistenzkraft unterstuetzt Sie im Haushalt, bei Behoerdengaengen, in der Freizeit oder am Arbeitsplatz. Die Kosten von 33 bis 45 Euro pro Stunde uebernimmt der zustaendige Sozialhilfetraeger ueber das Persoenliche Budget nach § 29 SGB IX. Voraussetzung sind eine wesentliche Behinderung sowie die Einkommens- und Vermoegensgrenzen der Eingliederungshilfe.
GdB 20 in NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz
Die GdB-Feststellung ist bundesrechtlich einheitlich nach SGB IX geregelt. Die Antragstelle unterscheidet sich aber regional:
- NRW: Antrag bei der Stadt- oder Kreisverwaltung (Sozialamt). Bearbeitungszeit aktuell 4 bis 6 Monate.
- Hessen: Hessisches Amt fuer Versorgung und Soziales (HAVS) mit 7 Standorten. Bearbeitungszeit 5 bis 8 Monate.
- Rheinland-Pfalz: Landesamt fuer Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV). Bearbeitungszeit 4 bis 7 Monate.
Fuer die Eingliederungshilfe sind unterschiedliche Traeger zustaendig: in NRW der LVR (Rheinland) und LWL (Westfalen-Lippe), in Hessen der LWV, in Rheinland-Pfalz die KVMYK. AssistenzPlus arbeitet mit allen vier Traegern eng zusammen.
Wie kann AssistenzPlus helfen?
Wir beraten kostenlos, ob Persoenliche Assistenz fuer Sie in Frage kommt — und uebernehmen die komplette Antragstellung beim zustaendigen Traeger. Im ersten Schritt klaeren wir gemeinsam, ob eine GdB-Hoeherstufung sinnvoll ist und welche Leistungen Sie konkret beantragen koennen.
Mehr Hintergrund-Informationen finden Sie im Info-Zentrum zum Persoenlichen Budget. Oder sprechen Sie direkt mit uns: kostenlose Erstberatung.
Haeufige Fragen zu GdB 20
Bekomme ich mit GdB 20 einen Schwerbehindertenausweis?
Nein. Der Schwerbehindertenausweis wird erst ab einem GdB von 50 ausgestellt. Mit GdB 20 erhalten Sie nur den Feststellungsbescheid des Versorgungsamts. Dieser dient als Nachweis fuer den Steuerpauschbetrag und als Grundlage fuer spaetere Antraege.
Wie viel Steuer spare ich mit GdB 20?
Der Pauschbetrag betraegt 384 Euro pro Jahr. Bei einem persoenlichen Grenzsteuersatz von 30 Prozent sparen Sie damit rund 115 Euro Steuern jaehrlich. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent sind es etwa 161 Euro. Der Pauschbetrag wird in der Anlage "Aussergewoehnliche Belastungen" der Einkommensteuererklaerung geltend gemacht.
Kann ich mit GdB 20 frueher in Rente?
Nein. Die abschlagsfreie Altersrente fuer schwerbehinderte Menschen nach § 236a SGB VI setzt einen GdB von mindestens 50 voraus. Mit GdB 20 haben Sie keinen Anspruch auf frueheren Renteneintritt. Mehr zur Schwerbehindertenrente: Rente bei Schwerbehinderung 2026.
Kann ich von GdB 20 spaeter auf GdB 30 oder 50 hochgestuft werden?
Ja. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert oder neue Diagnosen dazukommen, koennen Sie jederzeit einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt stellen. Eine Hoeherstufung auf GdB 30 ermoeglicht die Gleichstellung mit Schwerbehinderten, ab GdB 50 gilt die Schwerbehinderteneigenschaft mit allen Rechten.
Wo beantrage ich GdB 20?
Beim Versorgungsamt Ihres Bundeslandes. In NRW bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, in Hessen beim Hessischen Amt fuer Versorgung und Soziales, in Rheinland-Pfalz beim Landesamt fuer Soziales, Jugend und Versorgung. Der Antrag ist kostenlos. Eine kostenlose Antragsberatung bekommen Sie bei den EUTB-Stellen.