Schwerbehindertenausweis: Vorteile bei GdB 20, 50, 80, 100

Rund 7,9 Millionen Menschen in Deutschland besitzen einen Schwerbehindertenausweis. Viele nutzen nur einen Bruchteil der Vergünstigungen, die ihnen zustehen. Steuererleichterungen, Zusatzurlaub, kostenloser Nahverkehr: Die Liste ist lang. Und die wenigsten kennen sie komplett.

Welche Vorteile gibt es bei welchem GdB?

Die meisten Nachteilsausgleiche hängen nicht am Ausweis allein, sondern am Grad der Behinderung und an den eingetragenen Merkzeichen. Die Übersicht zeigt, was in welcher GdB-Stufe in fünf Lebensbereichen konkret zusteht.

GdBSteuerArbeitMobilitätKrankenkasseRente
20Pauschbetrag 384 Eurokein Sonderschutzkeine Vergünstigungkeine Vergünstigungkeine Vergünstigung
30Pauschbetrag 620 EuroGleichstellung möglich, dann Kündigungsschutzkeine Vergünstigungkeine Vergünstigungkeine Vergünstigung
40Pauschbetrag 860 EuroGleichstellung möglich, dann Kündigungsschutzkeine Vergünstigungkeine Vergünstigungkeine Vergünstigung
50Pauschbetrag 1.140 EuroKündigungsschutz, 5 Tage Zusatzurlaub, Mehrarbeit ablehnbarWertmarke und Parkausweis nur mit Merkzeichen1 Prozent Belastungsgrenze bei schwerwiegend chronischer KrankheitAltersrente für schwerbehinderte Menschen nach 35 Jahren
60 bis 70Pauschbetrag 1.440 bzw. 1.780 Eurowie GdB 50orangefarbener Parkausweis nur in Sonderfällen, etwa mit G und B bei GdB 70 an den Beinen plus GdB 50 an Herz oder Lunge1 Prozent Belastungsgrenze bei schwerwiegend chronischer Krankheitwie GdB 50
80 bis 100Pauschbetrag 2.120 bis 2.840 Euro, Fahrtkostenpauschale 900 Eurowie GdB 50orangefarbener Parkausweis mit G und B, wenn allein die Beine GdB 80 ausmachen1 Prozent Belastungsgrenze bei schwerwiegend chronischer Krankheitwie GdB 50
H, Bl oder TBlPauschbetrag 7.400 Euro, Fahrtkostenpauschale 4.500 Eurowie GdB 50Kfz-Steuerbefreiung, kostenlose Wertmarke, blauer Parkausweis bei BlBefreiung meist über die Belastungsgrenzewie GdB 50

Die Pauschbeträge nach § 33b EStG gelten seit 2021 unverändert und sind für 2026 nicht angepasst worden. Eine ausführliche Fassung der Steuertabelle steht in unserem Beitrag Behindertenpauschbetrag 2026: GdB-Tabelle.

GdB 20 und 30: was schon unterhalb der Schwerbehinderung gilt

Ab GdB 20 gibt es den Pauschbetrag von 384 Euro im Jahr, ab GdB 30 sind es 620 Euro. Einen Schwerbehindertenausweis gibt es in diesen Stufen nicht, der Nachweis läuft über den Feststellungsbescheid des Versorgungsamts. Ab GdB 30 kommt der wichtigste Hebel dazu: die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen nach § 2 Abs. 3 SGB IX. Sie wird bei der Agentur für Arbeit beantragt und setzt voraus, dass ohne sie der Arbeitsplatz gefährdet wäre oder nicht erlangt werden könnte. Wer gleichgestellt ist, erhält den Kündigungsschutz nach §§ 168 ff. SGB IX, also die Zustimmungspflicht des Integrationsamts vor jeder Kündigung, und Förderleistungen für einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz. Nicht enthalten sind der Zusatzurlaub von fünf Tagen und der Ausweis selbst. Alle Einzelheiten zu dieser Stufe stehen in unserem Beitrag GdB 20: Vorteile, Pauschbetrag und Gleichstellung.

GdB 40: die Schwelle vor der Schwerbehinderung

Bei GdB 40 beträgt der Pauschbetrag 860 Euro im Jahr. Auch hier ist die Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit möglich und in der Praxis das entscheidende Thema, weil die arbeitsrechtlichen Schutzrechte sonst erst ab GdB 50 greifen. Vergünstigungen bei Mobilität, Rundfunkbeitrag oder Kfz-Steuer gibt es in dieser Stufe nicht, sie hängen sämtlich an Merkzeichen, die erst mit der Schwerbehinderung vergeben werden.

GdB 50: ab hier gilt die Schwerbehinderung

Mit GdB 50 beginnt die Schwerbehinderung im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX, und damit greift das volle arbeitsrechtliche Paket: fünf zusätzliche Urlaubstage bei einer Fünftagewoche, der Kündigungsschutz über das Integrationsamt und das Recht, Mehrarbeit abzulehnen. Steuerlich sind es 1.140 Euro Pauschbetrag. Bei der Rente wird die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach § 37 SGB VI zugänglich, wenn 35 Versicherungsjahre zusammenkommen. Mobilitätsvorteile hängen dagegen weiterhin an den Merkzeichen, nicht an der Zahl 50.

GdB 60 und 70: mehr Steuerentlastung, erste Parkerleichterung

Der Pauschbetrag steigt auf 1.440 Euro bei GdB 60 und 1.780 Euro bei GdB 70. In Sonderfällen kann in dieser Spanne die orangefarbene Parkerleichterung hinzukommen, die nur in Deutschland gilt: etwa mit den Merkzeichen G und B, wenn die Einschränkungen der Beine allein einen GdB von 70 und Herz oder Atmungsorgane zusätzlich einen GdB von 50 ergeben, oder bei Morbus Crohn und Colitis ulcerosa ab GdB 60. Der blaue EU-Parkausweis bleibt dem Merkzeichen aG und Bl vorbehalten. Arbeitsrechtlich und bei der Rente ändert sich gegenüber GdB 50 nichts.

GdB 80 bis 100: höchste Pauschbeträge und Fahrtkosten

Der Pauschbetrag reicht von 2.120 Euro bei GdB 80 über 2.460 Euro bei GdB 90 bis zu 2.840 Euro bei GdB 100. Ab GdB 80 kommt die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale nach § 33 Abs. 2a EStG von 900 Euro im Jahr dazu, die auch schon ab GdB 70 mit Merkzeichen G gilt. Mit den Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H sind es stattdessen 4.500 Euro. Für die orangefarbene Parkerleichterung braucht es auch ab GdB 80 die Merkzeichen G und B, und der GdB von 80 muss allein auf Einschränkungen der Beine oder der Lendenwirbelsäule beruhen. Wichtig für den Alltag: Ein hoher GdB führt nicht automatisch zur Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse, dazu unten mehr. Jeden Vorteil bei GdB 80 einzeln erklärt unser Ratgeber GdB 80: Alle Vorteile mit und ohne Merkzeichen.

Merkzeichen H, Bl und TBl: der Sonderfall

Diese drei Merkzeichen lösen unabhängig vom GdB den höchsten Pauschbetrag von 7.400 Euro im Jahr aus. Denselben Betrag können Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 geltend machen. Dazu kommen die Kfz-Steuerbefreiung, die kostenlose Wertmarke und die Fahrtkostenpauschale von 4.500 Euro.

Behinderten-Pauschbetrag nach GdB

Der Pauschbetrag senkt das zu versteuernde Einkommen (§ 33b EStG). Anspruch hat jeder mit festgestelltem GdB ab 20. Die Beträge im Überblick:

Grad der BehinderungPauschbetrag pro Jahr
GdB 501.140 Euro
GdB 601.440 Euro
GdB 701.780 Euro
GdB 802.120 Euro
GdB 902.460 Euro
GdB 1002.840 Euro
Merkzeichen H, Bl oder TBl7.400 Euro (unabhängig vom GdB)

Bei Pflegegrad 4 oder 5 gilt ebenfalls der Höchstbetrag von 7.400 Euro. Zusätzlich lassen sich außergewöhnliche Belastungen absetzen, etwa Fahrtkosten zu Ärzten oder Umbaukosten.

Die niedrigeren Stufen GdB 20 bis 40 (384 bis 860 Euro) und alles, was unterhalb der Schwerbehinderung gilt, haben wir separat aufgeschlüsselt: GdB 20: alle Vorteile im Detail.

Neu seit Januar 2026: Versorgungsämter übermitteln den GdB jetzt elektronisch ans Finanzamt. Voraussetzung: Steuer-ID angegeben und Zustimmung erteilt. Für ältere Bescheide ändert sich nichts, da reicht weiterhin die Kopie über ELSTER oder auf Papier.

Zusatzurlaub und Kündigungsschutz

Fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr bei einer Fünftagewoche (§ 208 SGB IX). Bei vier Arbeitstagen vier Tage, bei sechs Arbeitstagen sechs. Der Anspruch gilt ab dem ersten Tag im Unternehmen.

Vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber das Integrationsamt einschalten (§ 168 SGB IX). Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung unwirksam. Der Schutz greift nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Außerdem können schwerbehinderte Beschäftigte Mehrarbeit ablehnen (§ 207 SGB IX).

Frührente mit Schwerbehinderung

Wer mindestens GdB 50 und 35 Versicherungsjahre hat, kann früher in Rente (§ 37 SGB VI). Für den Jahrgang 1964 und jünger: abschlagsfrei ab 65, mit Abschlägen ab 62. Pro vorgezogenem Monat werden 0,3 Prozent abgezogen, maximal 10,8 Prozent bei drei Jahren.

Jahrgang 1963 kann mit 64 Jahren und 10 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen, also frühestens ab November 2027. Mit Abschlägen ab 61 Jahren und 10 Monaten.

Die Merkzeichen im Überblick

Die Buchstaben im Ausweis bestimmen, welche Vergünstigungen gelten:

MerkzeichenBedeutungWichtigste Vorteile
GErhebliche GehbehinderungÖPNV-Freifahrt mit Wertmarke oder 50 Prozent Kfz-Steuerermäßigung
aGAußergewöhnliche GehbehinderungBlauer EU-Parkausweis, Kfz-Steuerbefreiung, ÖPNV-Freifahrt mit Wertmarke
BBegleitung notwendigBegleitperson fährt im Nah- und Fernverkehr kostenlos mit
HHilflosKfz-Steuerbefreiung, Pauschbetrag 7.400 Euro, kostenlose Wertmarke
BlBlindWie H, zusätzlich Blindengeld je nach Bundesland
GlGehörlosÖPNV-Freifahrt mit Wertmarke oder 50 Prozent Kfz-Steuerermäßigung
RFRundfunkbeitragErmäßigter Beitrag: 6,12 statt 18,36 Euro im Monat
TBlTaubblindPauschbetrag 7.400 Euro, kombiniert die Vorteile von Bl und Gl

Wie die einzelnen Merkzeichen beantragt werden, welche Voraussetzungen gelten und was sie im Detail wert sind, erklärt unser ausführlicher Ratgeber: Merkzeichen 2026: G, aG, B, H und was sie wert sind.

Mobilität: ÖPNV, Parkausweis und Kfz-Steuer

Mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl und einer Wertmarke gilt die Freifahrt im gesamten Nahverkehr: Busse, Straßenbahnen, S-Bahnen, Regionalzüge. Die Wertmarke kostet 104 Euro pro Jahr oder 53 Euro für ein halbes Jahr. Bei Merkzeichen H oder Bl sowie bei Bezug von Sozialleistungen ist sie kostenlos.

Den blauen EU-Parkausweis bekommen Personen mit Merkzeichen aG oder Bl. Er gilt in der gesamten EU. Den orangefarbenen Parkausweis (nur Deutschland) gibt es mit den Merkzeichen G und B, wenn allein die Beine einen GdB von 80 ausmachen oder die Beine GdB 70 und Herz oder Atmungsorgane GdB 50. Ohne diese Merkzeichen erhalten ihn Menschen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa ab GdB 60 sowie mit künstlichem Darmausgang und künstlicher Harnableitung ab GdB 70.

Bei der Kfz-Steuer gilt: Merkzeichen H, Bl oder aG bedeuten vollständige Befreiung. Merkzeichen G oder Gl ermöglichen 50 Prozent Ermäßigung. Aber: Wer die Steuerermäßigung nutzt, kann nicht gleichzeitig die Freifahrt mit Wertmarke in Anspruch nehmen.

GEZ-Ermäßigung und weitere Vorteile

Merkzeichen RF: 6,12 Euro statt 18,36 Euro Rundfunkbeitrag im Monat. Taubblinde Menschen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen können sich komplett befreien lassen.

Was viele nicht wissen:

Neu 2026: EU-Behindertenausweis kommt

Die European Disability Card soll den Zugang zu Vergünstigungen bei Kultur, Sport, Freizeit und Mobilität in allen EU-Ländern vereinfachen. Deutschland kann freiwillig schon 2026 starten, spätestens bis Juni 2028 muss die Karte überall verfügbar sein. Der Ausweis wird in physischer und digitaler Form ausgestellt, kostenlos.

Parallel wird der deutsche Schwerbehindertenausweis schrittweise digitalisiert. Neben der Plastikkarte soll ein digitaler Nachweis aufs Smartphone kommen. Die elektronische Übermittlung an die Finanzämter ist der erste Schritt.

Krankenkasse: Zuzahlungsbefreiung und Belastungsgrenze

Ein Schwerbehindertenausweis befreit nicht automatisch von Zuzahlungen. Entscheidend ist die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V. Sie liegt bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen des Haushalts, bei schwerwiegend chronisch Kranken nur bei einem Prozent. Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer mindestens ein Jahr lang wegen derselben Krankheit einmal pro Quartal in ärztlicher Behandlung war und zusätzlich eines dieser Kriterien erfüllt: Pflegegrad 3 bis 5, einen GdB von mindestens 60 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent, oder eine fortlaufend nötige medizinische Versorgung, ohne die sich der Zustand verschlechtern würde.

Wie die Berechnung im Einzelnen läuft und welche Freibeträge für Angehörige abgezogen werden, steht in unserem Beitrag Zuzahlungsbefreiung bei Schwerbehinderung 2026.

Rente: früher aufhören mit Schwerbehinderung

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach § 37 SGB VI setzt einen GdB von mindestens 50 bei Rentenbeginn und 35 Versicherungsjahre voraus. Für den Jahrgang 1964 und alle jüngeren ist die Übergangsregelung ausgelaufen: abschlagsfrei ab 65 Jahren, vorzeitig ab 62 Jahren. Wer die vollen drei Jahre vorzieht, trägt einen dauerhaften Abschlag von 10,8 Prozent, weil pro vorgezogenem Monat 0,3 Prozent abgezogen werden. Der Abschlag bleibt auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen.

Zwei Punkte werden oft übersehen. Die Schwerbehinderung muss zum Rentenbeginn anerkannt sein, ein späterer Bescheid hilft für diese Rentenart nicht mehr. Und die Rente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren kann je nach Versicherungsverlauf günstiger ausfallen, ein Vergleich lohnt sich vor der Antragstellung.

Persönliche Assistenz für den Alltag

Nachteilsausgleiche sind der eine Baustein. Praktische Unterstützung ist der andere. Wer bei Körperpflege, Haushalt, Arbeit oder Freizeit Hilfe braucht, kann Persönliche Assistenz über das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) finanzieren, bei umfassendem Bedarf bis hin zur 24-Stunden-Assistenz. AssistenzPlus unterstützt bei Antragstellung und Umsetzung, alle Details unter Persönliche Assistenz in NRW. Sprechen Sie uns an: Kontaktformular oder informieren Sie sich im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget.

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