Schwerbehindertenausweis: Nachteilsausgleiche 2026

Rund 7,9 Millionen Menschen in Deutschland besitzen einen Schwerbehindertenausweis. Viele nutzen nur einen Bruchteil der Vergünstigungen, die ihnen zustehen. Steuererleichterungen, Zusatzurlaub, kostenloser Nahverkehr: Die Liste ist lang. Und die wenigsten kennen sie komplett.

Behinderten-Pauschbetrag nach GdB

Der Pauschbetrag senkt das zu versteuernde Einkommen (§ 33b EStG). Anspruch hat jeder mit festgestelltem GdB ab 20. Die Beträge im Überblick:

Bei Pflegegrad 4 oder 5 gilt ebenfalls der Höchstbetrag von 7.400 Euro. Zusätzlich lassen sich außergewöhnliche Belastungen absetzen, etwa Fahrtkosten zu Ärzten oder Umbaukosten.

Neu seit Januar 2026: Versorgungsämter übermitteln den GdB jetzt elektronisch ans Finanzamt. Voraussetzung: Steuer-ID angegeben und Zustimmung erteilt. Für ältere Bescheide ändert sich nichts, da reicht weiterhin die Kopie über ELSTER oder auf Papier.

Zusatzurlaub und Kündigungsschutz

Fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr bei einer Fünftagewoche (§ 208 SGB IX). Bei vier Arbeitstagen vier Tage, bei sechs Arbeitstagen sechs. Der Anspruch gilt ab dem ersten Tag im Unternehmen.

Vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber das Integrationsamt einschalten (§ 168 SGB IX). Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung unwirksam. Der Schutz greift nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Außerdem können schwerbehinderte Beschäftigte Mehrarbeit ablehnen (§ 207 SGB IX).

Frührente mit Schwerbehinderung

Wer mindestens GdB 50 und 35 Versicherungsjahre hat, kann früher in Rente (§ 37 SGB VI). Für den Jahrgang 1964 und jünger: abschlagsfrei ab 65, mit Abschlägen ab 62. Pro vorgezogenem Monat werden 0,3 Prozent abgezogen, maximal 10,8 Prozent bei drei Jahren.

Jahrgang 1963 kann 2026 mit 64 Jahren und 10 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Mit Abschlägen ab 61 Jahren und 10 Monaten.

Die Merkzeichen im Überblick

Die Buchstaben im Ausweis bestimmen, welche Vergünstigungen gelten:

Mobilität: ÖPNV, Parkausweis und Kfz-Steuer

Mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl und einer Wertmarke gilt die Freifahrt im gesamten Nahverkehr: Busse, Straßenbahnen, S-Bahnen, Regionalzüge. Die Wertmarke kostet 104 Euro pro Jahr oder 53 Euro für ein halbes Jahr. Bei Merkzeichen H oder Bl sowie bei Bezug von Sozialleistungen ist sie kostenlos.

Den blauen EU-Parkausweis bekommen Personen mit Merkzeichen aG oder Bl. Er gilt in der gesamten EU. Den orangefarbenen Parkausweis (nur Deutschland) gibt es bei Merkzeichen G und B mit GdB 70 oder bei Merkzeichen G mit GdB 80.

Bei der Kfz-Steuer gilt: Merkzeichen H, Bl oder aG bedeuten vollständige Befreiung. Merkzeichen G oder Gl ermöglichen 50 Prozent Ermäßigung. Aber: Wer die Steuerermäßigung nutzt, kann nicht gleichzeitig die Freifahrt mit Wertmarke in Anspruch nehmen.

GEZ-Ermäßigung und weitere Vorteile

Merkzeichen RF: 6,12 Euro statt 18,36 Euro Rundfunkbeitrag im Monat. Taubblinde Menschen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen können sich komplett befreien lassen.

Was viele nicht wissen:

Neu 2026: EU-Behindertenausweis kommt

Die European Disability Card soll den Zugang zu Vergünstigungen bei Kultur, Sport, Freizeit und Mobilität in allen EU-Ländern vereinfachen. Deutschland kann freiwillig schon 2026 starten, spätestens bis Juni 2028 muss die Karte überall verfügbar sein. Der Ausweis wird in physischer und digitaler Form ausgestellt, kostenlos.

Parallel wird der deutsche Schwerbehindertenausweis schrittweise digitalisiert. Neben der Plastikkarte soll ein digitaler Nachweis aufs Smartphone kommen. Die elektronische Übermittlung an die Finanzämter ist der erste Schritt.

Persönliche Assistenz für den Alltag

Nachteilsausgleiche sind der eine Baustein. Praktische Unterstützung ist der andere. Wer bei Körperpflege, Haushalt, Arbeit oder Freizeit Hilfe braucht, kann Persönliche Assistenz über das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) finanzieren. AssistenzPlus unterstützt bei Antragstellung und Umsetzung in ganz NRW. Sprechen Sie uns an: Kontaktformular oder informieren Sie sich im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget.