Nachteilsausgleiche 2026: So viel Geld steht Ihnen zu
Tausende Euro im Jahr. So viel verschenken viele Menschen mit Schwerbehinderung, weil sie ihre Nachteilsausgleiche nicht beantragen. Das Problem: Fast alle Leistungen gibt es nur auf Antrag. Wer keinen stellt, bekommt nichts. Die Aktion Mensch warnt seit Jahren davor.
Behinderten-Pauschbetrag: bis zu 7.400 Euro
Der Pauschbetrag senkt die Steuerlast direkt: von 384 Euro (GdB 20) bis 7.400 Euro (Merkzeichen H oder Bl) pro Jahr. Seit 2026 wird der GdB elektronisch ans Finanzamt gemeldet. Allein wegen des Pauschbetrags lohnt sich oft eine freiwillige Steuererklärung. Alle Beträge in der vollständigen GdB-Tabelle.
Zusatzurlaub und Kündigungsschutz
Fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr (§ 208 SGB IX). Klingt gut. Aber viele schwerbehinderte Beschäftigte nehmen sie nicht in Anspruch, weil sie ihre Behinderung am Arbeitsplatz nicht offenlegen wollen. Ergebnis: Der Urlaub verfällt am Jahresende.
Ähnlich beim Kündigungsschutz nach § 168 SGB IX. Vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber das Integrationsamt einschalten. Eine Kündigung ohne diese Zustimmung ist unwirksam. Aber: Der Schutz greift nur, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung weiß. Wer den Nachweis nicht vorlegt, verliert im Ernstfall einen der stärksten Schutzmechanismen im Arbeitsrecht.
Frührente, Parkausweis und Fahrtkostenpauschale
Ab GdB 50 und mit 35 Versicherungsjahren kann man früher in Rente gehen. Jahrgang 1964: abschlagsfrei ab 65, mit Abschlägen ab 62. Pro vorgezogenem Monat werden 0,3 Prozent abgezogen, maximal 10,8 Prozent. Trotzdem beantragen viele diese Rentenform nicht. Die Deutsche Rentenversicherung berät kostenlos.
Den blauen EU-Parkausweis gibt es bei Merkzeichen aG oder Bl. Für den orangefarbenen Ausweis (nur Deutschland) braucht man Merkzeichen G und B bei GdB 70 oder Merkzeichen G bei GdB 80.
Zusätzlich zum Pauschbetrag gibt es die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale: 900 Euro (ab GdB 80) oder 4.500 Euro (Merkzeichen aG, Bl, H, TBl) pro Jahr.
Warum so viele Leistungen verfallen
Unwissenheit ist der häufigste Grund. Viele Betroffene wissen schlicht nicht, was ihnen zusteht. Andere schrecken vor dem Papierkram zurück. Manche fürchten Stigmatisierung am Arbeitsplatz. Die Aktion Mensch kritisiert, dass Nachteilsausgleiche beantragt werden müssen, statt automatisch gewährt zu werden.
Sozialberatungsstellen, der VdK, der SoVD und Integrationsämter helfen kostenlos. Auch die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb ist eine gute Anlaufstelle. Ein erster Anhaltspunkt: Die Merkzeichen im Ausweis verraten, welche konkreten Ausgleiche zustehen.
Persönliche Assistenz über das Persönliche Budget
Neben den Nachteilsausgleichen gibt es das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX. Darüber lässt sich Persönliche Assistenz finanzieren, ob im Alltag, bei der Arbeit oder in der Freizeit. Auch das läuft nur über einen Antrag, wird aber vollständig vom Kostenträger übernommen.
AssistenzPlus unterstützt Menschen mit Behinderung in ganz NRW dabei, ihre Ansprüche durchzusetzen. Von der Beratung bis zur Vermittlung von Assistenzkräften begleiten wir den gesamten Prozess. Alle Details gibt es im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget. Oder Sie melden sich direkt bei uns über das Kontaktformular.
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