Nachteilsausgleiche 2026: Tausende Euro ungenutzt

Tausende Euro im Jahr. So viel verschenken viele Menschen mit Schwerbehinderung, weil sie ihre Nachteilsausgleiche nicht beantragen. Das Problem: Fast alle Leistungen gibt es nur auf Antrag. Wer keinen stellt, bekommt nichts. Die Aktion Mensch warnt seit Jahren davor.

Behinderten-Pauschbetrag: bis zu 7.400 Euro

Der Pauschbetrag senkt die Steuerlast direkt. Bei GdB 50 sind es 1.140 Euro im Jahr, bei GdB 100 schon 2.840 Euro. Wer Merkzeichen H oder Bl hat oder einen Pflegegrad 4 oder 5, erhält sogar 7.400 Euro. Der Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Seit Januar 2026 melden die Versorgungsämter den GdB elektronisch ans Finanzamt. Aber nur, wenn die Steuer-ID hinterlegt ist und die betroffene Person zugestimmt hat. Fehlt eines von beidem, passiert nichts. Gerade ältere Menschen oder Personen ohne Steuererklärung verpassen diesen Vorteil regelmäßig. Dabei lohnt sich allein wegen des Pauschbetrags oft eine freiwillige Erklärung.

Zusatzurlaub und Kündigungsschutz

Fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr (§ 208 SGB IX). Klingt gut. Aber viele schwerbehinderte Beschäftigte nehmen sie nicht in Anspruch, weil sie ihre Behinderung am Arbeitsplatz nicht offenlegen wollen. Ergebnis: Der Urlaub verfällt am Jahresende.

Ähnlich beim Kündigungsschutz nach § 168 SGB IX. Vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber das Integrationsamt einschalten. Eine Kündigung ohne diese Zustimmung ist unwirksam. Aber: Der Schutz greift nur, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung weiß. Wer den Nachweis nicht vorlegt, verliert im Ernstfall einen der stärksten Schutzmechanismen im Arbeitsrecht.

Frührente, Parkausweis und Fahrtkostenpauschale

Ab GdB 50 und mit 35 Versicherungsjahren kann man früher in Rente gehen. Jahrgang 1964: abschlagsfrei ab 65, mit Abschlägen ab 62. Pro vorgezogenem Monat werden 0,3 Prozent abgezogen, maximal 10,8 Prozent. Trotzdem beantragen viele diese Rentenform nicht. Die Deutsche Rentenversicherung berät kostenlos.

Den blauen EU-Parkausweis gibt es bei Merkzeichen aG oder Bl. Für den orangefarbenen Ausweis (nur Deutschland) braucht man Merkzeichen G und B bei GdB 70 oder Merkzeichen G bei GdB 80.

Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale bringt zusätzlich 900 Euro (ab GdB 80 oder GdB 70 mit Merkzeichen G) oder 4.500 Euro (Merkzeichen aG, Bl, H oder TBl). Sie wird über die Steuererklärung geltend gemacht, zusätzlich zum Pauschbetrag.

Warum so viele Leistungen verfallen

Unwissenheit ist der häufigste Grund. Viele Betroffene wissen schlicht nicht, was ihnen zusteht. Andere schrecken vor dem Papierkram zurück. Manche fürchten Stigmatisierung am Arbeitsplatz. Die Aktion Mensch kritisiert, dass Nachteilsausgleiche beantragt werden müssen, statt automatisch gewährt zu werden.

Sozialberatungsstellen, der VdK, der SoVD und Integrationsämter helfen kostenlos. Auch die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb ist eine gute Anlaufstelle. Ein erster Anhaltspunkt: Die Merkzeichen im Ausweis verraten, welche konkreten Ausgleiche zustehen.

Persönliche Assistenz über das Persönliche Budget

Neben den Nachteilsausgleichen gibt es das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX. Darüber lässt sich Persönliche Assistenz finanzieren, ob im Alltag, bei der Arbeit oder in der Freizeit. Auch das läuft nur über einen Antrag, wird aber vollständig vom Kostenträger übernommen.

AssistenzPlus unterstützt Menschen mit Behinderung in ganz NRW dabei, ihre Ansprüche durchzusetzen. Von der Beratung bis zur Vermittlung von Assistenzkräften begleiten wir den gesamten Prozess. Alle Details gibt es im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget. Oder Sie melden sich direkt bei uns über das Kontaktformular.