Petition Eingliederungshilfe: Anhörung im Bundestag
Der Petitionsausschuss des Bundestags hat sich am 8. Juni 2026 in öffentlicher Sitzung mit der Petition der Lebenshilfe gegen Kürzungen in der Eingliederungshilfe befasst. 181.269 Menschen hatten das Anliegen mitgezeichnet. Die Bundesregierung versicherte in der Anhörung, Leistungseinschränkungen seien nicht geplant. Verbände bleiben dennoch wachsam.
Was ist bei der Anhörung im Bundestag passiert?
Der Petitionsausschuss des Bundestags beriet am 8. Juni 2026 öffentlich über die Lebenshilfe-Petition gegen Kürzungen in der Eingliederungshilfe.
Die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, trug das Anliegen im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus persönlich vor. Mit 181.269 Mitzeichnungen in nur sechs Wochen gehört die Petition zu den meistgezeichneten in der Geschichte des Bundestags. Über den Weg dorthin haben wir bereits berichtet: vom Endspurt der Mitzeichnungsfrist Ende Mai bis zur parallel laufenden Petition zum Persönlichen Budget.
Was fordert die Petition mit 181.269 Unterschriften?
Die Petition fordert, dass es keine gesetzlichen Änderungen gibt, die zu Kürzungen oder Einschränkungen in der Eingliederungshilfe führen.
Auslöser ist der laufende Dialogprozess von Bund, Ländern und Kommunen zur Reform der Eingliederungshilfe. Dort wurden unter anderem Pauschalierungen diskutiert, die individuell ermittelte Bedarfe ersetzen könnten. Schmidt machte in der Anhörung deutlich: Solange es keine inklusive Gesellschaft und echte Barrierefreiheit gibt, braucht es mehr und nicht weniger Unterstützung. Reformen seien richtig, sagte sie, sie müssten aber bei Bürokratieabbau, Digitalisierung und einer Kultur des Vertrauens ansetzen, nicht bei den Rechten der Menschen.
Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik?
Die Parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese erklärte in der Anhörung, der Dialogprozess ziele eindeutig nicht auf Einschränkungen der Leistungen ab.
Es gehe darum, Bürokratie abzubauen und Verfahren zu verschlanken. Zwei Beispiele nannte Griese konkret:
- Gesamtpläne sollen künftig für fünf statt für zwei Jahre gelten. Das reduziert wiederkehrende Prüfverfahren für Leistungsberechtigte.
- Bei gemeinsamer Inanspruchnahme von Leistungen, dem sogenannten Pooling, muss der Bedarf jedes Einzelnen stets gedeckt und bedarfsgerecht bleiben.
Die Ergebnisse des Dialogprozesses sollen innerhalb von zwei Wochen nach der Anhörung veröffentlicht werden, also noch im Juni 2026. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu Ihren Leistungen haben.
Was bedeutet die Anhörung für Menschen mit Behinderung?
Kurzfristig ändert sich nichts: Alle Leistungen der Eingliederungshilfe laufen unverändert weiter.
Das gilt auch für das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX und den Vermögensfreibetrag von 71.190 Euro nach § 139 SGB IX. Ob die Zusage der Bundesregierung trägt, zeigt sich allerdings erst an den konkreten Ergebnissen: Die im Dialogprozess diskutierten Pauschalierungen könnten die individuelle Bedarfsermittlung einschränken, genau davor warnt die Petition. Die Anhörung hat zugleich gezeigt, wie groß der politische Druck ist: Eine sechsstellige Zahl von Unterschriften zwingt den Bundestag, sich öffentlich mit den Sorgen der Betroffenen auseinanderzusetzen. Der Ausschuss entscheidet nach der Anhörung über eine Beschlussempfehlung an den Bundestag. Das Parlament kann die Petition anschließend der Bundesregierung zur Berücksichtigung überweisen, das ist die stärkste Form der parlamentarischen Unterstützung. Entscheidend wird, was in den angekündigten Ergebnissen des Dialogprozesses steht. Wir werten sie aus, sobald sie vorliegen, und berichten an dieser Stelle. Stand: 12. Juni 2026.
Wie unterstützt AssistenzPlus bei der Eingliederungshilfe?
AssistenzPlus organisiert Persönliche Assistenz über die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz.
Ob Alltagsassistenz, Freizeitassistenz oder 24-Stunden-Assistenz: Wir begleiten Sie von der Antragstellung beim LVR, LWL oder LWV bis zur fertigen Assistenzlösung und übernehmen die Abstimmung mit dem Kostenträger. Den Dialogprozess zur Eingliederungshilfe beobachten wir für unsere Klientinnen und Klienten genau. Ausführliche Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie in unserem Budget-Info-Zentrum. Bei Fragen erreichen Sie unser Team jederzeit über das Kontaktformular.