Steuerfreibetrag Schwerbehinderung 2026: GdB-Tabelle
Menschen mit Behinderung können über den Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG einen jährlichen Steuerfreibetrag nutzen. Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Grad der Behinderung (GdB). Seit der Reform 2021 wurden die Pauschbeträge verdoppelt und gelten auch 2026 unverändert. Entscheidend für die tatsächliche Ersparnis ist der persönliche Steuersatz.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag bei Schwerbehinderung 2026?
Der Behinderten-Pauschbetrag liegt 2026 zwischen 384 Euro (GdB 20) und 2.840 Euro (GdB 100) pro Jahr. Bei den Merkzeichen H (hilflos) oder Bl (blind) steigt er auf 7.400 Euro. Diese Beträge mindern das zu versteuernde Einkommen und senken damit die Steuerlast. Der Pauschbetrag ersetzt den Einzelnachweis behinderungsbedingter Aufwendungen nach § 33 EStG.
Voraussetzung: Ein gültiger Feststellungsbescheid des Versorgungsamts über den GdB. Ab GdB 20 besteht der Anspruch. Einen Schwerbehindertenausweis benötigen Sie für den Pauschbetrag nicht zwingend, der Bescheid genügt.
Welcher Steuerfreibetrag gilt für meinen GdB?
Die folgende Tabelle zeigt alle Pauschbeträge nach GdB-Stufe sowie die tatsächliche Steuerersparnis bei einem Grenzsteuersatz von 25 % bzw. 35 %. Der Grenzsteuersatz hängt vom zu versteuernden Einkommen ab: Bei 30.000 Euro Jahreseinkommen liegt er bei ca. 30 %, bei 50.000 Euro bei ca. 35 %.
| GdB | Pauschbetrag/Jahr | Ersparnis bei 25 % | Ersparnis bei 35 % |
|---|---|---|---|
| 20 | 384 € | 96 € | 134 € |
| 25 | 620 € | 155 € | 217 € |
| 30 | 620 € | 155 € | 217 € |
| 35 | 890 € | 223 € | 312 € |
| 40 | 890 € | 223 € | 312 € |
| 45 | 1.140 € | 285 € | 399 € |
| 50 | 1.140 € | 285 € | 399 € |
| 55 | 1.380 € | 345 € | 483 € |
| 60 | 1.380 € | 345 € | 483 € |
| 65 | 1.740 € | 435 € | 609 € |
| 70 | 1.740 € | 435 € | 609 € |
| 75 | 2.100 € | 525 € | 735 € |
| 80 | 2.100 € | 525 € | 735 € |
| 85 | 2.460 € | 615 € | 861 € |
| 90 | 2.460 € | 615 € | 861 € |
| 95 | 2.840 € | 710 € | 994 € |
| 100 | 2.840 € | 710 € | 994 € |
| Merkzeichen H oder Bl | 7.400 € | 1.850 € | 2.590 € |
Wie viel Geld spare ich tatsächlich?
Der Pauschbetrag senkt nicht direkt die Steuerschuld, sondern das zu versteuernde Einkommen. Die tatsächliche Ersparnis ergibt sich aus dem Pauschbetrag multipliziert mit dem persönlichen Grenzsteuersatz. Zwei Rechenbeispiele verdeutlichen das.
Beispiel 1: Maria hat GdB 50 und verdient 35.000 Euro brutto im Jahr. Ihr Grenzsteuersatz liegt bei ca. 30 %. Der Pauschbetrag von 1.140 Euro mindert ihr zu versteuerndes Einkommen. Ihre tatsächliche Ersparnis: 1.140 Euro × 30 % = 342 Euro pro Jahr. Dazu kommen rund 51 Euro weniger Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuerersparnis.
Beispiel 2: Thomas hat GdB 80, das Merkzeichen G und verdient 48.000 Euro brutto. Sein Grenzsteuersatz beträgt ca. 35 %. Neben dem Pauschbetrag von 2.100 Euro kann er die Fahrtkostenpauschale von 900 Euro (Merkzeichen G) geltend machen. Gesamter Freibetrag: 3.000 Euro. Seine Steuerersparnis: 3.000 Euro × 35 % = 1.050 Euro pro Jahr.
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Welche zusätzlichen Freibeträge gibt es?
Neben dem Behinderten-Pauschbetrag stehen Menschen mit Behinderung weitere steuerliche Vergünstigungen zu. Diese lassen sich teilweise kombinieren und erhöhen die Gesamtersparnis deutlich.
- Fahrtkostenpauschale: 900 Euro jährlich bei GdB 80 oder bei GdB 70 mit Merkzeichen G. Bei den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), Bl (blind) oder H (hilflos) steigt die Pauschale auf 4.500 Euro. Keine Einzelnachweise nötig.
- Pflege-Pauschbetrag: Wer einen Angehörigen mit Pflegegrad pflegt, kann zusätzlich einen Pflege-Pauschbetrag absetzen: 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3, 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5. Voraussetzung: Die Pflege erfolgt persönlich, unentgeltlich und im Inland.
- Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG): Behinderungsbedingte Kosten, die über den Pauschbetrag hinausgehen, können alternativ als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Dann entfällt aber der Pauschbetrag. Das lohnt sich erst, wenn die tatsächlichen Kosten den Pauschbetrag plus zumutbare Eigenbelastung übersteigen.
- Kfz-Kosten bei Merkzeichen aG, Bl oder H: Behinderungsbedingte Fahrten können mit 0,30 Euro pro Kilometer als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, bis zu 15.000 km pro Jahr (maximal 4.500 Euro).
Wie beantrage ich den Behinderten-Pauschbetrag?
Den Pauschbetrag beantragen Sie direkt über die Einkommensteuererklärung. Drei Schritte sind nötig.
Schritt 1: GdB feststellen lassen. Antrag beim zuständigen Versorgungsamt stellen. In NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Der Bescheid enthält den festgestellten GdB und ggf. Merkzeichen.
Schritt 2: Anlage Außergewöhnliche Belastungen ausfüllen. In der Steuererklärung (ELSTER oder Papier) tragen Sie den GdB und die Merkzeichen in der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" ein. Seit 2021 müssen Sie den Schwerbehindertenausweis nicht mehr beilegen, das Finanzamt fragt die Daten elektronisch beim Versorgungsamt ab.
Schritt 3: Pauschbetrag als Freibetrag eintragen lassen. Wer nicht bis zur Steuererklärung warten will, kann den Pauschbetrag als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. So verringert sich die monatliche Lohnsteuer sofort. Der Antrag erfolgt beim Finanzamt über den "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung".
Rückwirkend lässt sich der Pauschbetrag bis zu vier Jahre geltend machen, wenn der GdB-Bescheid erst später ergeht. Das Finanzamt berücksichtigt den Pauschbetrag dann ab dem Monat, in dem die Behinderung festgestellt wurde.
Wer aufgrund einer Behinderung Unterstützung im Alltag benötigt, kann persönliche Assistenz über die Eingliederungshilfe oder das Persönliche Budget finanzieren. Der Steuerfreibetrag und die Assistenzfinanzierung ergänzen sich: Der Pauschbetrag reduziert die Steuerlast, die Eingliederungshilfe finanziert die praktische Unterstützung. AssistenzPlus berät Sie zu beiden Themen. Nehmen Sie Kontakt auf für eine kostenlose Erstberatung.