Geld bei Schwerbehinderung 2026: Alle Leistungen + Tabelle
GdB 80, Pflegegrad 3, Merkzeichen G: Allein aus Pauschbetrag, Pflegegeld und Steuerermäßigungen kommen jährlich über 12.000 Euro zusammen. Trotzdem verzichten viele Menschen mit Schwerbehinderung auf Leistungen, die ihnen zustehen. Die Beträge verteilen sich auf verschiedene Gesetzbücher und Kostenträger. Dieser Artikel listet alle Geldleistungen 2026 mit konkreten Beträgen auf.
Behindertenpauschbetrag: Steuervorteil nach Grad der Behinderung
Der Behindertenpauschbetrag reduziert das zu versteuernde Einkommen. Er steht allen Personen mit einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) ab 20 zu. Seit 2021 gelten die verdoppelten Sätze. Die Beträge für 2026 sind unverändert:
- GdB 20: 384 € pro Jahr
- GdB 30: 620 € pro Jahr
- GdB 40: 860 € pro Jahr
- GdB 50: 1.140 € pro Jahr
- GdB 60: 1.440 € pro Jahr
- GdB 70: 1.780 € pro Jahr
- GdB 80: 2.120 € pro Jahr
- GdB 90: 2.460 € pro Jahr
- GdB 100: 2.840 € pro Jahr
Personen mit den Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) oder TBl (taubblind) sowie Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 erhalten den erhöhten Pauschbetrag von 7.400 € pro Jahr. Seit 2026 übermitteln die Versorgungsämter den GdB und die Merkzeichen elektronisch an das Finanzamt. Ein Papiernachweis ist bei Neuanträgen nicht mehr nötig.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen 2026
Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, erhält Pflegegeld. Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben und gelten 2026 unverändert fort:
- Pflegegrad 1: kein Pflegegeld, nur Entlastungsbetrag (131 € monatlich)
- Pflegegrad 2: 347 € monatlich
- Pflegegrad 3: 599 € monatlich
- Pflegegrad 4: 800 € monatlich
- Pflegegrad 5: 990 € monatlich
Alternativ stehen Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste zur Verfügung: bis zu 796 € (Pflegegrad 2), 1.497 € (Pflegegrad 3), 1.859 € (Pflegegrad 4) oder 2.299 € (Pflegegrad 5) monatlich. Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich als Kombinationsleistung anteilig verbinden. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht allen Pflegegraden zu und kann für anerkannte Alltagsangebote verwendet werden.
Eingliederungshilfe und Persönliches Budget
Wer über die Pflege hinaus Unterstützung bei Teilhabe braucht, kann Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX beantragen. Das betrifft Assistenz im Alltag, bei der Arbeit, im Studium oder in der Freizeit. In NRW sind der LVR (Rheinland) und der LWL (Westfalen-Lippe) die zuständigen Kostenträger.
Wichtige Zahlen für 2026:
- Vermögensfreibetrag: 71.190 € (Erhöhung von 67.410 € in 2025)
- Einkommensgrenze: 85 % der Bezugsgröße bei Erwerbseinkommen
- Eigenanteil: 2 % des über der Grenze liegenden Jahreseinkommens
- Partnereinkommen: wird seit 2020 nicht angerechnet (BTHG)
Die Eingliederungshilfe kann als Sachleistung oder als Persönliches Budget (§ 29 SGB IX) in Anspruch genommen werden. Mit dem Persönlichen Budget bestimmen Betroffene selbst, welchen Assistenzdienst sie beauftragen, wann die Assistenz stattfindet und wie sie organisiert wird. Die Arbeitsassistenz wird über das Integrationsamt finanziert und ist einkommensunabhängig (§ 185 SGB IX).
Sie möchten Persönliche Assistenz über das Budget finanzieren? AssistenzPlus übernimmt die komplette Abwicklung: Antragstellung, Abrechnung und Koordination Ihrer Assistenzkräfte in ganz NRW. Jetzt kostenlos beraten lassen oder mehr erfahren im Budget-Info-Zentrum.
Verhinderungspflege und Blindengeld NRW
Zwei Leistungen werden besonders häufig übersehen:
Verhinderungspflege: Fällt die Pflegeperson vorübergehend aus (Urlaub, Krankheit), übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege. Der Anspruch beträgt 1.612 € pro Jahr ab Pflegegrad 2. Er lässt sich mit der Kurzzeitpflege kombinieren, sodass insgesamt bis zu 3.224 € pro Jahr zur Verfügung stehen. Viele Betroffene rufen diesen Anspruch nie ab.
Landesblindengeld NRW: Blinde Personen erhalten in NRW ein Blindengeld von 765,43 € monatlich. Bei hochgradiger Sehbehinderung sind es 200 € monatlich. Das Blindengeld wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gezahlt und ist nicht auf die Eingliederungshilfe anrechenbar.
Kfz-Steuer, ÖPNV und Rundfunkbeitrag
Je nach Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis gibt es weitere Vergünstigungen:
- Kfz-Steuer: Vollständige Befreiung bei den Merkzeichen aG, H oder Bl. Eine 50-prozentige Ermäßigung gilt bei den Merkzeichen G oder Gl (Verzicht auf kostenlose ÖPNV-Nutzung erforderlich).
- ÖPNV: Mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl können Schwerbehinderte den Nahverkehr kostenfrei nutzen. Voraussetzung ist eine Wertmarke, die 46 € pro Halbjahr kostet. Bei Merkzeichen H, Bl oder Bezug von Grundsicherung ist die Wertmarke kostenlos.
- Rundfunkbeitrag: Ermäßigung auf ein Drittel (6,42 € statt 18,36 € monatlich) bei Merkzeichen RF. Komplette Befreiung bei Bezug von Grundsicherung, Bürgergeld oder Blindenhilfe.
Mehrbedarf und Grundsicherung bei Schwerbehinderung
Für Menschen mit Schwerbehinderung, die Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen, gibt es Mehrbedarfszuschläge:
- 35 % Mehrbedarf: Bei Bezug von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Eingliederungshilfe. Bei einem Regelsatz von 563 € sind das 197,05 € zusätzlich pro Monat.
- 17 % Mehrbedarf: Für voll erwerbsgeminderte Personen mit Merkzeichen G. Das sind 95,71 € zusätzlich pro Monat.
Diese Zuschläge werden oft nicht beantragt, obwohl ein Anspruch besteht. Wer unsicher ist, sollte sich beim zuständigen Sozialamt oder einer Beratungsstelle erkundigen.
Nächster Schritt: Persönliche Assistenz beantragen. Ob Alltagsassistenz, Freizeitassistenz oder 24-Stunden-Begleitung: AssistenzPlus organisiert Ihre Assistenz über das Persönliche Budget, ohne dass Sie sich um die Bürokratie kümmern müssen. Unverbindlich anfragen oder mehr erfahren auf unserer Budget-Info-Seite.