Zuzahlungsbefreiung Schwerbehinderung 2026: So sparen Sie

Rezeptgebühren, Zuzahlungen für Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte: Die Kosten summieren sich schnell. Viele Menschen mit Schwerbehinderung wissen nicht, dass sie Anspruch auf eine deutlich niedrigere Belastungsgrenze haben. Statt 2 Prozent des Bruttoeinkommens zahlen chronisch Kranke mit GdB 60 oder höher nur 1 Prozent. Wer die Grenze erreicht, wird für den Rest des Jahres komplett befreit.

Was ist die Zuzahlungsbefreiung?

Gesetzlich Versicherte müssen Zuzahlungen leisten: 10 Euro pro Rezept, 10 Euro pro Krankenhaustag (maximal 28 Tage pro Jahr), Zuzahlungen für Hilfsmittel, Heilmittel und Fahrtkosten. Diese Zuzahlungen sind nach oben begrenzt durch die sogenannte Belastungsgrenze. Sobald Sie in einem Kalenderjahr mehr als diese Grenze gezahlt haben, stellt Ihre Krankenkasse einen Befreiungsausweis aus. Für den Rest des Jahres fallen keine Zuzahlungen mehr an.

Welche Belastungsgrenze gilt 2026?

Die Belastungsgrenze berechnet sich aus dem Bruttoeinkommen des Haushalts:

Vom Bruttoeinkommen werden Freibeträge abgezogen: 6.363 Euro für den ersten Angehörigen im Haushalt und 9.756 Euro pro Kind (Kinderfreibetrag 2026). Das senkt die Belastungsgrenze deutlich.

Rechenbeispiel: Eine alleinstehende Person mit GdB 70 und einem Bruttoeinkommen von 25.000 Euro pro Jahr. Die 1-Prozent-Grenze liegt bei 250 Euro. Nach 250 Euro Zuzahlungen im Jahr wird sie für den Rest des Jahres befreit. Ohne die Chroniker-Regelung wären es 500 Euro.

Wer gilt als chronisch krank?

Die 1-Prozent-Grenze gilt nicht automatisch mit einem Schwerbehindertenausweis. Entscheidend ist die Einstufung nach der Chroniker-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Voraussetzungen (mindestens eine muss erfüllt sein):

Viele Assistenznutzer erfüllen diese Kriterien, wissen es aber nicht. Wer regelmäßig Medikamente nimmt, Hilfsmittel nutzt oder therapeutische Behandlungen bekommt, sollte prüfen ob die 1-Prozent-Grenze greift.

Sie haben Fragen zu Ihren Ansprüchen bei Schwerbehinderung? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung.

Wie beantrage ich die Zuzahlungsbefreiung?

Vier Schritte zur Befreiung:

Die Befreiung gilt immer für ein Kalenderjahr. Im Januar beginnt das Sammeln von vorn, oder Sie zahlen erneut vor.

Persönliche Assistenz und Zuzahlungsbefreiung

Die Zuzahlungsbefreiung betrifft Leistungen der Krankenkasse (Medikamente, Krankenhaus, Hilfsmittel). Persönliche Assistenz wird über die Eingliederungshilfe finanziert und ist davon unabhängig. Beide Leistungen lassen sich parallel nutzen: Die Krankenkasse übernimmt die medizinische Versorgung, die Eingliederungshilfe finanziert die Alltagsassistenz, Freizeitassistenz oder 24-Stunden-Assistenz über das Persönliche Budget.

Mehr Informationen zur Finanzierung finden Sie in unserem Info-Zentrum zum Persönlichen Budget. Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung: Nehmen Sie Kontakt auf.

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