Recht & Geld
Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf zahlreiche finanzielle Leistungen, die häufig nicht bekannt sind. Der Behindertenpauschbetrag staffelt sich nach dem GdB: von 384 Euro (GdB 20) bis 7.400 Euro (GdB 100 mit Merkzeichen H oder Bl) jährlich. Seit 2021 sind die Beträge verdoppelt. Ab 2026 gilt zudem die Steuer-ID-Pflicht bei der elektronischen Übermittlung.
Die Aktivrente, die 2026 in Kraft tritt, ermöglicht es Rentnern mit Behinderung, unbegrenzt hinzuzuverdienen, ohne Abzüge befürchten zu müssen. Bei Ablehnungen von Leistungsanträgen (Eingliederungshilfe, Pflegegrad, GdB-Feststellung) gilt eine Widerspruchsfrist von einem Monat nach Zugang des Bescheids. Ein formloser Widerspruch per Brief reicht zunächst aus, die Begründung kann nachgereicht werden.
Daneben gibt es weitere Entlastungen: Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Merkzeichen G (50 %) oder aG/H/Bl (Befreiung), Rundfunkgebühren-Befreiung bei Merkzeichen RF und Freifahrt im ÖPNV. AssistenzPlus berät Sie zu allen finanziellen Ansprüchen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.
Ratgeber-Artikel: Recht & Geld
- Schwerbehinderung: Alle Gelder 2026
- Behinderten-Pauschbetrag 2026: Steuer-ID-Pflicht
- Aktivrente 2026 für Assistenznutzer
- Ausgleichsabgabe 2026: Höhere Bußgelder ab März
- Steigende Lebenshaltungskosten 2026: Menschen mit Behinderung
Ausführliche Informationen: Kostenlose Beratung anfragen