GdB-Tabelle nach Krankheiten: So bewertet das Amt

Die GdB-Tabelle entscheidet darüber, welchen Grad der Behinderung das Versorgungsamt bei einer Erkrankung anerkennt. Rechtsgrundlage sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze in der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Dieser Ratgeber zeigt die wichtigsten Werte für häufige Krankheiten und erklärt, wie die Bewertung wirklich funktioniert.

Was ist die GdB-Tabelle?

Die GdB-Tabelle ist Teil B der Versorgungsmedizinischen Grundsätze und legt fest, welcher Grad der Behinderung für welche Gesundheitsstörung gilt.

Der Grad der Behinderung (GdB) wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt. Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern die Auswirkung auf die Teilhabe am Leben. Dieselbe Krankheit kann deshalb je nach Verlauf zu sehr unterschiedlichen Werten führen. Die Feststellung regelt § 152 SGB IX.

Welchen GdB gibt es bei welcher Krankheit?

Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze nennen für jede Erkrankung Spannen, die sich nach der Schwere der Funktionseinschränkung richten.

ErkrankungGdB nach VersMedV (Teil B)
Diabetes mellitus (insulinpflichtig)bis 50 (50 nur bei mindestens 4 Insulingaben täglich, selbständiger Dosisanpassung und gravierenden Alltagseinschnitten)
Migräne (leicht / mittelgradig / schwer)0 bis 10 / 20 bis 40 / 50 bis 60
Depression (leichtere Störungen / stärker behindernd / schwer)0 bis 20 / 30 bis 40 / ab 50
Krebs in der Heilungsbewährungin der Regel mindestens 50 für 5 Jahre (bei bestimmten Frühstadien 2 Jahre)
Beidseitige an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit70 bis 80
Verlust eines Unterschenkels50
Vollständige Querschnittlähmung100
Blindheit100

Diese Werte sind Anhaltspunkte. Das Versorgungsamt bewertet immer den Einzelfall anhand der ärztlichen Befunde.

Wie wird der Gesamt-GdB bei mehreren Erkrankungen gebildet?

Mehrere Einzel-GdB-Werte werden nicht addiert, sondern in einer Gesamtschau bewertet.

Ausgangspunkt ist die Erkrankung mit dem höchsten Einzel-GdB. Weitere Beeinträchtigungen erhöhen den Gesamt-GdB nur, wenn sie das Gesamtbild spürbar verschlechtern. Ein Beispiel: Ein GdB von 40 für eine Depression und ein GdB von 30 für Diabetes ergeben zusammen keinen GdB von 70, sondern meist 50 oder 60. Leichte Beeinträchtigungen mit einem Einzel-GdB von 10 wirken sich in der Regel gar nicht aus.

Ab welchem GdB gelten Sie als schwerbehindert?

Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert und erhält den Schwerbehindertenausweis (§ 2 Abs. 2 SGB IX).

Schon ab einem GdB von 30 ist eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich, wenn der Arbeitsplatz ohne sie gefährdet wäre (§ 2 Abs. 3 SGB IX). Zuständig dafür ist die Agentur für Arbeit. Zusätzlich zum GdB können Merkzeichen wie G, aG, B oder H ins Ausweisdokument eingetragen werden, die weitere Nachteilsausgleiche eröffnen. Welche Vorteile schon niedrige Werte bringen, zeigt unser Ratgeber GdB 20: Diese Vorteile gibt es.

Wie beantragen Sie die Feststellung des GdB?

Den Antrag auf Feststellung des GdB stellen Sie kostenlos beim Versorgungsamt Ihres Wohnorts.

  1. Antrag beim Versorgungsamt stellen. In Nordrhein-Westfalen sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig.
  2. Alle Erkrankungen vollständig angeben, auch psychische. Was nicht im Antrag steht, wird nicht bewertet.
  3. Aktuelle ärztliche Befunde beilegen. Aussagekräftige Berichte beschleunigen das Verfahren.
  4. Behandelnde Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, damit das Amt Unterlagen anfordern kann.
  5. Bescheid prüfen: Stimmen alle Erkrankungen und der Gesamt-GdB?

Was tun bei zu niedrigem GdB oder Ablehnung?

Gegen den Feststellungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).

Ein zu niedriger GdB ist kein Einzelfall: Viele Bescheide unterschätzen psychische Erkrankungen oder Wechselwirkungen. Begründen Sie den Widerspruch mit konkreten ärztlichen Befunden. Wie ein Widerspruch im Sozialrecht aufgebaut wird, erklärt unsere Seite Widerspruch bei der Eingliederungshilfe, die Grundsätze gelten auch beim GdB-Verfahren. Verschlechtert sich Ihr Zustand später, lohnt ein Verschlimmerungsantrag.

Was ändert sich 2026 an der GdB-Bewertung?

Der Gesetzgeber arbeitet 2026 an einer Reform der Versorgungsmedizinischen Grundsätze, die die Bewertung einzelner Erkrankungen verändern könnte.

Über die geplanten strengeren Prüfmaßstäbe haben wir in unserem Beitrag zur GdB-Neubewertung 2026 berichtet. Wichtig zu unterscheiden: Die GdB-Tabelle hier bewertet die Gesundheit. Welche Steuervorteile sich aus dem festgestellten GdB ergeben, zeigt unsere Tabelle zum Behindertenpauschbetrag 2026, von 384 Euro bei GdB 20 bis 7.400 Euro bei Hilflosigkeit.

Wie hilft AssistenzPlus nach der GdB-Feststellung?

Persönliche Assistenz über die Eingliederungshilfe ist nicht an einen bestimmten GdB gebunden, entscheidend ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf.

Viele Menschen glauben, erst ein hoher GdB öffne die Tür zu Assistenzleistungen. Das stimmt nicht: Die Eingliederungshilfe nach SGB IX prüft den Bedarf, nicht die Zahl im Ausweis. AssistenzPlus begleitet Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz bei Antrag und Organisation von Alltagsassistenz, Freizeitassistenz oder 24-Stunden-Assistenz. Prüfen Sie Ihren Anspruch direkt auf unserer Seite Persönliche Assistenz beantragen oder kontaktieren Sie unser Team für eine kostenfreie Erstberatung. Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie im Budget-Info-Zentrum.

Häufige Fragen zur GdB-Tabelle

Welcher GdB gilt bei Diabetes Typ 1?
Ein GdB von 50 gilt bei Diabetes, wenn eine intensivierte Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulingaben, selbständiger Dosisanpassung und gravierenden Einschnitten in die Lebensführung vorliegt. Geringerer Therapieaufwand führt zu niedrigeren Werten.

Wird der GdB bei mehreren Krankheiten addiert?
Nein. Das Versorgungsamt bildet einen Gesamt-GdB in einer Gesamtschau. Ausgangspunkt ist der höchste Einzel-GdB, weitere Erkrankungen erhöhen ihn nur bei spürbarer zusätzlicher Beeinträchtigung. Einzelwerte von 10 bleiben meist unberücksichtigt.

Gibt es die GdB-Tabelle als PDF?
Ja. Die vollständige Tabelle steht als Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) kostenlos auf gesetze-im-internet.de des Bundesjustizministeriums bereit. Teil B enthält die GdB-Werte für alle Erkrankungen.

Welcher GdB gilt bei Depressionen?
Leichtere psychische Störungen erhalten einen GdB von 0 bis 20. Stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit liegen bei 30 bis 40, schwere Störungen beginnen bei 50 und erreichen nur in schwersten Fällen höhere Werte.