Merkzeichen G, aG, B, H: Alle Vorteile im Überblick
Die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis entscheiden über viele Nachteilsausgleiche: Freifahrt im Nahverkehr, Parkerleichterungen, Steuervorteile oder die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson. Dieser Ratgeber erklärt, was die einzelnen Buchstaben bedeuten, welche Vorteile sie bringen und wie Sie sie beantragen.
Was sind Merkzeichen?
Merkzeichen sind Buchstabenkürzel im Schwerbehindertenausweis, die besondere Beeinträchtigungen dokumentieren und konkrete Nachteilsausgleiche eröffnen.
Sie werden vom Versorgungsamt zusammen mit dem Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Während der GdB die Schwere der Behinderung insgesamt bewertet, beschreiben Merkzeichen spezifische Auswirkungen, etwa auf die Mobilität. Welche GdB-Werte für welche Erkrankung gelten, zeigt unsere GdB-Tabelle nach Krankheiten.
Welche Merkzeichen gibt es?
Der Schwerbehindertenausweis kennt acht zentrale Merkzeichen.
| Merkzeichen | Bedeutung |
|---|---|
| G | Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr |
| aG | Außergewöhnliche Gehbehinderung |
| B | Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson |
| H | Hilflosigkeit: dauerhafte Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen nötig |
| Bl | Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung |
| Gl | Gehörlosigkeit |
| TBl | Taubblindheit |
| RF | Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag |
Daneben existieren weitere Kennzeichnungen wie 1. Kl. für die Bahn oder EB und VB für Entschädigungsberechtigte. Im Alltag spielen vor allem die acht Merkzeichen aus der Tabelle eine Rolle. Rechtsgrundlagen sind das SGB IX und die Versorgungsmedizin-Verordnung.
Welche Vorteile bringt welches Merkzeichen?
Jedes Merkzeichen schaltet eigene Nachteilsausgleiche frei, die sich kombinieren lassen.
- G: Wahlrecht zwischen Freifahrt im Nahverkehr (mit Wertmarke gegen Eigenbeteiligung) oder 50 Prozent Kfz-Steuerermäßigung.
- aG: Blauer EU-Parkausweis für Behindertenparkplätze, volle Kfz-Steuerbefreiung, Freifahrt im Nahverkehr.
- B: Eine Begleitperson fährt in Bus und Bahn kostenlos mit, bei vielen Veranstaltungen gilt freier oder ermäßigter Eintritt für die Begleitung.
- H: Erhöhter Behindertenpauschbetrag von 7.400 Euro pro Jahr, kostenlose Beförderung im Nahverkehr, volle Kfz-Steuerbefreiung.
- Bl: Volle Kfz-Steuerbefreiung, Freifahrt, Blindenhilfe und in den meisten Bundesländern Landesblindengeld.
- RF: Der Rundfunkbeitrag sinkt auf ein Drittel.
Die steuerlichen Auswirkungen aller GdB-Stufen zeigt unsere Tabelle zum Behindertenpauschbetrag 2026.
Wie beantragen Sie Merkzeichen?
Merkzeichen beantragen Sie beim Versorgungsamt, gemeinsam mit dem GdB oder als Änderungsantrag.
- Antrag beim Versorgungsamt stellen und die gewünschten Merkzeichen ausdrücklich ankreuzen oder benennen.
- Ärztliche Befunde beifügen, die die konkreten Auswirkungen belegen, etwa die eingeschränkte Gehstrecke für das Merkzeichen G. Als Anhaltspunkt für G gilt, dass ortsübliche Wegstrecken von etwa zwei Kilometern nicht in rund einer halben Stunde zu Fuß bewältigt werden können.
- Bescheid prüfen: Sind GdB und alle beantragten Merkzeichen enthalten?
- Bei Verschlechterung später einen Änderungsantrag stellen, Merkzeichen können nachträglich hinzukommen.
Was tun, wenn ein Merkzeichen abgelehnt wird?
Gegen die Ablehnung eines Merkzeichens können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).
Gerade die Merkzeichen G und aG werden häufig zu streng beurteilt. Eine fachärztliche Stellungnahme zur tatsächlichen Gehstrecke oder zur Sturzgefahr verbessert die Chancen deutlich. Welche Vorteile schon ohne Merkzeichen gelten, lesen Sie in unserem Beitrag GdB 20: Diese Vorteile gibt es.
Merkzeichen B und Persönliche Assistenz: Was ist der Unterschied?
Das Merkzeichen B erlaubt die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson, es stellt aber keine Begleitperson zur Verfügung.
Genau hier setzt Persönliche Assistenz an: Eine Assistenzkraft begleitet Sie zu Terminen, in die Freizeit oder auf Reisen, finanziert über die Eingliederungshilfe. Das Merkzeichen B senkt dabei die Kosten, weil die Assistenzkraft im Nahverkehr kostenlos mitfährt. Auch im Fernverkehr der Deutschen Bahn reist die Begleitperson mit Merkzeichen B kostenlos mit, in ICE und IC. AssistenzPlus organisiert Alltagsassistenz, Freizeitassistenz und 24-Stunden-Assistenz in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz. Prüfen Sie Ihren Anspruch unter Persönliche Assistenz beantragen oder sprechen Sie direkt mit uns. Informationen zur Finanzierung bietet das Budget-Info-Zentrum.
Häufige Fragen zu Merkzeichen
Welche Vorteile habe ich mit GdB 80 und den Merkzeichen G und B?
Mit Merkzeichen G wählen Sie zwischen Freifahrt im Nahverkehr und 50 Prozent Kfz-Steuerermäßigung. Das Merkzeichen B erlaubt zusätzlich die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson. Dazu kommt bei GdB 80 ein Behindertenpauschbetrag von 2.120 Euro jährlich.
Bekomme ich mit Merkzeichen aG einen Parkausweis?
Ja. Das Merkzeichen aG berechtigt zum blauen EU-Parkausweis für Behindertenparkplätze. Den Ausweis beantragen Sie bei der Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde, der Schwerbehindertenausweis mit aG dient als Nachweis.
Was bringt das Merkzeichen H?
Das Merkzeichen H (hilflos) eröffnet den erhöhten Behindertenpauschbetrag von 7.400 Euro pro Jahr, die kostenlose Beförderung im Nahverkehr und die volle Kfz-Steuerbefreiung. Es wird anerkannt, wenn dauerhaft fremde Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen nötig ist.
Was bedeutet das Merkzeichen RF?
Das Merkzeichen RF senkt den Rundfunkbeitrag auf ein Drittel. Voraussetzung ist zum Beispiel ein GdB von mindestens 80 mit dauerhafter Unmöglichkeit, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Taubblinde Menschen sind vollständig vom Beitrag befreit.
Können Merkzeichen nachträglich beantragt werden?
Ja. Verschlechtert sich Ihr Zustand, stellen Sie beim Versorgungsamt einen Änderungsantrag. Das Amt prüft dann GdB und Merkzeichen neu. Aktuelle ärztliche Befunde zu den konkreten Einschränkungen sind dabei entscheidend.