Merkzeichen 2026: G, aG, B, H und was sie wert sind

Die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis entscheiden darüber, welche Nachteilsausgleiche Ihnen konkret zustehen: Freifahrt im Nahverkehr, blauer Parkausweis, Kfz-Steuerbefreiung, ein Pauschbetrag von bis zu 7.400 Euro im Jahr oder die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson. Dieser Ratgeber erklärt alle zehn Merkzeichen einzeln, mit Rechtsgrundlage, Voraussetzung und dem Geldwert dahinter. Stand: August 2026.

Was sind Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis?

Merkzeichen sind Buchstabenkürzel im Schwerbehindertenausweis, die besondere Beeinträchtigungen belegen und dadurch konkrete Nachteilsausgleiche auslösen.

Das Versorgungsamt stellt sie zusammen mit dem Grad der Behinderung (GdB) fest. Der GdB bewertet die Schwere der Behinderung insgesamt, das Merkzeichen beschreibt eine bestimmte Auswirkung, etwa auf die Mobilität, das Sehen oder das Hören. Rechtsgrundlage sind § 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV), die §§ 228 und 229 SGB IX sowie die Versorgungsmedizin-Verordnung. Welche GdB-Werte für welche Diagnose gelten, zeigt unsere GdB-Tabelle nach Krankheiten.

Wichtig für die Praxis: Ein hoher GdB allein bringt noch kein Merkzeichen. Wer einen GdB von 100 hat, aber gut gehen kann, bekommt kein G. Umgekehrt kann ein Merkzeichen schon bei niedrigerem Gesamt-GdB anerkannt werden, wenn die Voraussetzung erfüllt ist.

Welche Merkzeichen gibt es 2026 im Überblick?

Der Schwerbehindertenausweis kennt zehn Merkzeichen, acht davon sind im Alltag relevant.

MerkzeichenBedeutungWichtigste Vorteile
GErhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im StraßenverkehrWertmarke für den Nahverkehr oder 50 Prozent Kfz-Steuerermäßigung
aGAußergewöhnliche GehbehinderungBlauer EU-Parkausweis, volle Kfz-Steuerbefreiung, Wertmarke gegen die reguläre Eigenbeteiligung
BBerechtigung zur Mitnahme einer BegleitpersonBegleitperson fährt in Bus und Bahn kostenlos mit, bei der Deutschen Bahn auch im Fernverkehr
HHilflosigkeitPauschbetrag 7.400 Euro, Wertmarke ohne Eigenbeteiligung, volle Kfz-Steuerbefreiung
BlBlindheitPauschbetrag 7.400 Euro, Wertmarke ohne Eigenbeteiligung, volle Kfz-Steuerbefreiung, Landesblindengeld
GlGehörlosigkeitWertmarke oder 50 Prozent Kfz-Steuerermäßigung, Landesgehörlosengeld
TBlTaubblindheitPauschbetrag 7.400 Euro, vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag
RFErmäßigung des RundfunkbeitragsRundfunkbeitrag sinkt von 18,36 Euro auf 6,12 Euro im Monat
1. Kl.Nutzung der 1. Eisenbahnklasse1. Klasse mit Fahrkarte der 2. Klasse, nur für Kriegsbeschädigte und Verfolgte
EBEntschädigung nach dem BundesentschädigungsgesetzNachweis für Leistungen nach § 28 BEG, nur auf ausdrücklichen Antrag

Die Merkzeichen lassen sich kombinieren. Häufig sind G und B zusammen, oder aG, H und B bei sehr hohem Unterstützungsbedarf.

Was bedeutet das Merkzeichen G und was bringt es?

Das Merkzeichen G steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr und eröffnet ein Wahlrecht zwischen Nahverkehr und Kfz-Steuer.

Nach § 229 Absatz 1 SGB IX ist erheblich beeinträchtigt, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens Wegstrecken im Ortsverkehr nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahr für sich oder andere zurücklegen kann. Als Anhaltspunkt der Versorgungsämter gilt eine ortsübliche Wegstrecke von etwa zwei Kilometern, die in rund einer halben Stunde nicht zu Fuß bewältigt werden kann.

Mit G entscheiden Sie sich für eines von zwei Dingen, beides zusammen geht nicht: entweder die Wertmarke für den Nahverkehr oder eine Ermäßigung der Kfz-Steuer um 50 Prozent nach § 3a Absatz 2 KraftStG. Wer die unentgeltliche Beförderung in Anspruch nimmt, verliert den Steuernachlass.

Wer bekommt das Merkzeichen aG und den blauen Parkausweis?

Das Merkzeichen aG erhält, wer sich dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb des Fahrzeugs bewegen kann.

§ 229 Absatz 3 SGB IX verlangt eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung, die für sich allein einem GdB von mindestens 80 entspricht. Entscheidend ist dabei der GdB für die Mobilitätseinschränkung selbst, nicht der Gesamt-GdB. Ausdrücklich erfasst sind Menschen, die dauerhaft auch für sehr kurze Entfernungen aus medizinischer Notwendigkeit auf einen Rollstuhl angewiesen sind.

Der wichtigste Vorteil ist der blaue EU-Parkausweis. Er berechtigt zum Parken auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen, zum Parken im eingeschränkten Halteverbot für in der Regel bis zu drei Stunden und zum gebührenfreien Parken an Parkuhren und Automaten. Beantragt wird er bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder Gemeinde, nicht beim Versorgungsamt. Dazu kommt die volle Kfz-Steuerbefreiung nach § 3a Absatz 1 KraftStG.

Was leistet das Merkzeichen B für die Begleitperson?

Das Merkzeichen B erlaubt die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson, es stellt aber keine Begleitperson zur Verfügung.

Voraussetzung nach § 229 Absatz 2 SGB IX ist, dass die Person bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen ist. Im Nahverkehr fährt die Begleitung kostenlos mit. Im Fernverkehr der Deutschen Bahn gilt das ebenfalls, dort mit einer Nullpreis-Fahrkarte, allerdings unter einer Bedingung: Die Person mit Behinderung braucht für ICE, IC und EC ein reguläres eigenes Ticket, denn die gesetzliche Freifahrt gilt nur im Nahverkehr. Auch die Sitzplatzreservierung der Begleitperson ist kostenfrei.

Bei vielen Veranstaltungen, Museen und Freizeiteinrichtungen zahlt die Begleitperson mit Merkzeichen B keinen oder einen ermäßigten Eintritt. Eine bundesweit einheitliche Pflicht dazu gibt es nicht, die Regelung liegt beim jeweiligen Anbieter.

Was bedeuten die Merkzeichen H, Bl, Gl und TBl?

Diese vier Merkzeichen kennzeichnen dauerhaft hohen Unterstützungsbedarf und bringen die höchsten steuerlichen Vorteile.

Die Merkzeichen H, Bl und TBl lösen den erhöhten Behinderten-Pauschbetrag von 7.400 Euro pro Jahr nach § 33b EStG aus, unabhängig vom GdB. Das ist der größte einzelne Steuervorteil im gesamten Schwerbehindertenrecht.

Was kostet die Wertmarke 2026 und wer bekommt sie kostenlos?

Die Wertmarke für den Nahverkehr kostet 2026 weiterhin 104 Euro pro Jahr oder 53 Euro pro Halbjahr.

Die Wertmarke wird auf das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis geklebt und gilt zusammen mit dem orangefarbenen Ausweis als Fahrausweis für Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzüge. Die Eigenbeteiligung ergibt sich aus § 228 Absatz 2 SGB IX, der einen Grundbetrag von 80 Euro nennt, der sich mit der Ausgleichsabgabe erhöht. Seit dem 1. Januar 2025 liegt der angepasste Betrag bei 104 Euro, und daran ändert sich 2026 nichts.

SituationKosten der WertmarkeRechtsgrundlage
Merkzeichen G, aG oder Gl, ohne Sozialleistungsbezug104 Euro im Jahr, 53 Euro im Halbjahr§ 228 Abs. 2 SGB IX
Merkzeichen Bl oder Hkostenlos§ 228 Abs. 4 Nr. 1 SGB IX
Bezug von Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfekostenlos§ 228 Abs. 4 Nr. 2 SGB IX
Wahl der Kfz-Steuerermäßigung statt Freifahrt (praktisch relevant bei G und Gl)keine Wertmarke§ 3a Abs. 2 KraftStG

Wer die Wahl zwischen Wertmarke und Kfz-Steuerermäßigung hat, sollte rechnen: 104 Euro Wertmarke lohnen sich, wenn Sie den Nahverkehr regelmäßig nutzen. Fahren Sie fast ausschließlich Auto, ist die halbe Kfz-Steuer oft günstiger. Bei H und Bl stellt sich die Frage nicht, dort sind volle Steuerbefreiung und kostenlose Wertmarke nebeneinander möglich. Wer aG hat, bekommt die volle Steuerbefreiung, zahlt für die Wertmarke aber die regulären 104 Euro.

Welche Vorteile bringt GdB 80 mit den Merkzeichen G und B?

Bei GdB 80 mit G und B kommen ein Pauschbetrag von 2.120 Euro, die Wertmarke oder halbe Kfz-Steuer und die kostenlose Begleitperson zusammen.

Diese Kombination ist eine der häufigsten und lohnt eine getrennte Rechnung, weil die drei Vorteile aus unterschiedlichen Gesetzen stammen und sich addieren:

  1. Steuer: Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG beträgt bei GdB 80 exakt 2.120 Euro im Jahr. Er wird ohne Belege vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Die vollständige Staffel von 384 Euro bei GdB 20 bis 2.840 Euro bei GdB 100 finden Sie in unserer Tabelle zum Behindertenpauschbetrag 2026.
  2. Mobilität: Über das Merkzeichen G wählen Sie zwischen Wertmarke für 104 Euro und 50 Prozent Kfz-Steuerermäßigung.
  3. Begleitung: Das Merkzeichen B lässt eine Begleitperson kostenlos mitfahren, im Nahverkehr und im Fernverkehr der Bahn.

Dazu kommen der besondere Kündigungsschutz und der Zusatzurlaub von fünf Tagen, die ab GdB 50 unabhängig von Merkzeichen gelten. Fahrtkosten lassen sich zusätzlich pauschal geltend machen, die Details stehen in unserem Beitrag zur Fahrtkostenpauschale 2026. Einen kompletten Überblick über alle Ausgleiche bietet der Ratgeber zu den Nachteilsausgleichen beim Schwerbehindertenausweis 2026.

Wie beantragen Sie Merkzeichen und was hilft bei Ablehnung?

Merkzeichen beantragen Sie beim Versorgungsamt, gemeinsam mit dem GdB oder später als Änderungsantrag.

  1. Antrag beim zuständigen Versorgungsamt stellen und die gewünschten Merkzeichen ausdrücklich benennen. Ohne Nennung prüft das Amt sie in der Regel nicht.
  2. Ärztliche Befunde beifügen, die die konkrete Auswirkung belegen. Für G zählt die tatsächliche Gehstrecke, für aG die Angewiesenheit auf fremde Hilfe außerhalb des Fahrzeugs, für H der tägliche Hilfebedarf bei einzelnen Verrichtungen.
  3. Bescheid prüfen: Sind GdB und alle beantragten Merkzeichen enthalten? Fehlende Merkzeichen tauchen im Bescheid oft nur als kurze Ablehnung auf.
  4. Bei Ablehnung innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Gerade G und aG werden häufig zu streng beurteilt. Eine fachärztliche Stellungnahme zur realen Gehstrecke, zur Sturzgefahr oder zum Hilfebedarf verbessert die Aussichten deutlich.
  5. Bei Verschlechterung später einen Änderungsantrag stellen. Merkzeichen können jederzeit nachträglich hinzukommen.

Kostenlose Unterstützung beim Widerspruch bieten Sozialverbände wie der VdK oder der SoVD sowie die Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungen (EUTB).

Was bedeuten die Merkzeichen H und Bl für den Assistenzbedarf?

Die Merkzeichen H und Bl belegen einen dauerhaften Hilfebedarf und sind damit ein starkes Argument im Antrag auf Persönliche Assistenz.

Wer das Merkzeichen H hat, braucht per Definition regelmäßig fremde Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen. Genau das ist der Bedarf, den die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX über Persönliche Assistenz deckt. Das Versorgungsamt und der Eingliederungshilfeträger entscheiden zwar getrennt, ein anerkanntes H ist im Bedarfsermittlungsverfahren aber eine belastbare Grundlage.

Das Merkzeichen B zeigt dabei die Grenze des Ausweises: Er senkt die Fahrtkosten der Begleitung, organisiert aber niemanden. Eine Assistenzkraft begleitet Sie dagegen tatsächlich zu Terminen, in die Freizeit oder auf Reisen. AssistenzPlus organisiert Alltagsassistenz, Freizeitassistenz und bei sehr hohem Bedarf auch 24-Stunden-Assistenz in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz. Prüfen Sie Ihren Anspruch unter Persönliche Assistenz beantragen oder sprechen Sie direkt mit uns über Kontakt. Wie die Finanzierung über das Persönliche Budget funktioniert, erklärt unser Budget-Info-Zentrum.

Häufige Fragen zu Merkzeichen

Welche Vorteile habe ich mit GdB 80 und den Merkzeichen G und B?
Mit Merkzeichen G wählen Sie zwischen der Wertmarke für 104 Euro im Jahr und 50 Prozent Kfz-Steuerermäßigung. Das Merkzeichen B lässt eine Begleitperson kostenlos mitfahren, im Nahverkehr und im Fernverkehr der Deutschen Bahn. Dazu kommt bei GdB 80 ein Behinderten-Pauschbetrag von 2.120 Euro jährlich sowie fünf Tage Zusatzurlaub.

Was kostet die Wertmarke 2026 und wer zahlt nichts?
Die Wertmarke kostet 104 Euro pro Jahr oder 53 Euro pro Halbjahr. Kostenlos ist sie für Menschen mit den Merkzeichen Bl oder H sowie für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe. Grundlage ist § 228 Absatz 4 SGB IX.

Bekomme ich mit Merkzeichen aG einen Parkausweis?
Ja. Das Merkzeichen aG berechtigt zum blauen EU-Parkausweis für Behindertenparkplätze. Beantragt wird er bei der Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde, der Schwerbehindertenausweis mit aG dient als Nachweis. Er erlaubt zusätzlich in der Regel drei Stunden Parken im eingeschränkten Halteverbot.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag mit Merkzeichen RF?
Mit Merkzeichen RF sinkt der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro auf 6,12 Euro im Monat, also auf ein Drittel. RF hat eigene medizinische Voraussetzungen und kommt nicht automatisch mit anderen Merkzeichen. Taubblinde Menschen mit Merkzeichen TBl werden vollständig befreit. Den Antrag stellen Sie beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Können Merkzeichen nachträglich beantragt werden?
Ja. Verschlechtert sich Ihr Gesundheitszustand, stellen Sie beim Versorgungsamt einen Änderungsantrag. Das Amt prüft dann GdB und Merkzeichen komplett neu. Entscheidend sind aktuelle ärztliche Befunde, die die konkrete Einschränkung beschreiben, nicht nur die Diagnose.