LWV Hessen Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe beim Landeswohlfahrtsverband Hessen beantragen: welches Formular Sie brauchen, wohin es geht und welche Unterlagen der LWV verlangt.
Von der AssistenzPlus-Fachredaktion · Stand: Juni 2026
Wer ist der LWV Hessen und wofür ist er zuständig?
Hinweis zur Finanzierung: AssistenzPlus erbringt Assistenz in Hessen derzeit über das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX. Der LWV bewilligt das Budget, Sie beauftragen damit AssistenzPlus. Für Sie bleibt die Assistenz kostenfrei, solange Einkommen und Vermögen unter den Grenzen liegen. Wir begleiten den Antrag beim LWV.
Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen mit Sitz in Kassel ist der überörtliche Sozialhilfeträger für ganz Hessen. Als Eingliederungshilfeträger ist er für Menschen mit Behinderung nach dem Ende der Schulausbildung zuständig. Für Kinder und Jugendliche bis zum Schulende sind die Landkreise und kreisfreien Städte der Träger (§ 2 HAG/SGB IX). Das Zuständigkeitsgebiet umfasst alle 26 Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen, darunter Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Offenbach, Gießen, Marburg, Fulda und Hanau.
Der LWV übernimmt folgende Aufgaben:
- Eingliederungshilfe (SGB IX): Bewilligung und Finanzierung von persönlicher Assistenz, Wohnhilfen und Teilhabeleistungen
- Integrationsamt: Arbeitsassistenz und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen
- Bedarfsermittlung: Feststellung des individuellen Unterstützungsbedarfs mit dem Personenzentrierten integrierten Teilhabeplan (PiT)
- Persönliches Budget (§ 29 SGB IX): Auszahlung als Geldleistung: Sie bezahlen den Assistenzdienst selbst und weisen die Verwendung nach
Anders als in NRW, wo LVR und LWL die Zuständigkeit teilen, gibt es in Hessen nur einen überörtlichen Träger. Das vereinfacht die Antragstellung. AssistenzPlus berät Sie kostenlos zu allen Leistungen des LWV.
Wie stelle ich einen Antrag beim LWV Hessen?
Den Antrag auf Eingliederungshilfe können Sie direkt beim LWV Hessen oder über das Sozialamt Ihrer Kommune stellen. Der LWV nimmt sowohl formlose Anträge als auch den offiziellen Grundantrag entgegen.
Ablauf der Antragstellung:
- Antrag einreichen: Formloser Antrag oder Grundantrag beim LWV Hessen (Regionalverwaltung) oder beim örtlichen Sozialamt. Das Sozialamt leitet den Antrag an den LWV weiter.
- Unterlagen beifügen: Ärztliches Gutachten oder Schwerbehindertenausweis, Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, Mietvertrag, Schweigepflichtsentbindung.
- Bedarfsermittlung: Der LWV ermittelt Ihren individuellen Bedarf mit dem PiT (Personenzentrierter integrierter Teilhabeplan) in einem persönlichen Gespräch.
- Gesamtplan: Auf Grundlage der Bedarfsermittlung erstellt der LWV einen Gesamtplan mit allen bewilligten Leistungen.
- Bewilligungsbescheid: Der LWV erlässt den Bescheid. Die Entscheidungsfrist nach § 14 SGB IX beträgt drei Wochen ab Antragseingang, mit Gutachten zwei Wochen nach dessen Vorliegen; in der Praxis dauert es meist länger.
Tipp: Reichen Sie den Antrag mindestens drei Monate vor dem gewünschten Leistungsbeginn ein. AssistenzPlus übernimmt die Antragstellung und sorgt für vollständige Unterlagen. Den Ablauf für alle Bundesländer im Überblick finden Sie unter Persönliche Assistenz beantragen.
Kosten, Eigenanteil und Vermögensfreibetrag in Hessen
Der LWV Hessen wendet die bundeseinheitlichen Regelungen des SGB IX an. Die Freibeträge und Eigenanteile sind identisch mit denen in NRW oder anderen Bundesländern.
Finanzielle Eckdaten 2026:
- Vermögensfreibetrag: 71.190 € (150 % der Bezugsgröße nach § 139 SGB IX). Vermögen unterhalb dieses Betrags wird nicht angerechnet.
- Einkommensgrenze Erwerbseinkommen: 85 % der jährlichen Bezugsgröße (ca. 40.341 €). Liegt das Jahreseinkommen darüber, beträgt der Eigenanteil monatlich 2 % des übersteigenden Betrags (§ 137 SGB IX).
- Einkommensgrenze Rente: 60 % der jährlichen Bezugsgröße (ca. 28.476 €).
- Partnereinkommen: Wird seit 2020 nicht mehr angerechnet (BTHG).
- Kinder und Jugendliche: Bei Minderjährigen zählen Einkommen und Vermögen der Eltern im Haushalt (§ 136 Abs. 1, § 140 Abs. 1 SGB IX), die Einkommensgrenze erhöht sich dann um 75 % der Bezugsgröße (§ 136 Abs. 5). Ohne Eigenanteil bleiben unter anderem Schulassistenz, heilpädagogische Leistungen und Leistungen für noch nicht eingeschulte Kinder (§ 138 Abs. 1 SGB IX).
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Persönliches Budget über den LWV Hessen
Das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX ist ein Rechtsanspruch, den auch der LWV Hessen umsetzt. Statt dass der LWV direkt mit Ihrem Assistenzdienst abrechnet (Sachleistung), erhalten Sie einen monatlichen Geldbetrag auf Ihr Konto und bezahlen den Dienst selbst.
Was beim Persönlichen Budget anders ist:
- Geldleistung: Sie erhalten den Betrag direkt und bezahlen Ihren Assistenzdienst davon, statt dass der LWV im Hintergrund abrechnet
- Bündelung: Leistungen verschiedener Träger (Eingliederungshilfe, Pflegekasse, Integrationsamt) können in einem Budget zusammengefasst werden
- Verwendungsnachweis: Sie weisen am Ende nach, dass das Budget für die Assistenz verwendet wurde
Ihren Dienst und Ihre Assistenzkräfte wählen Sie in beiden Fällen selbst. Der Ablauf: Sie beantragen das Persönliche Budget beim LWV, die Bedarfsermittlung legt den Umfang fest, und in einer Zielvereinbarung wird dokumentiert, wofür das Budget eingesetzt wird. AssistenzPlus übernimmt als Dienstleister die komplette Abwicklung: Personalsuche, Dienstplanung, Abrechnung.
Prüfen Sie Ihren Anspruch oder informieren Sie sich im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget.
Häufige Fragen: LWV Hessen Eingliederungshilfe
- Wer ist in Hessen für Eingliederungshilfe zuständig?
- Für Erwachsene und alle Leistungen nach der Schulzeit ist der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen mit Sitz in Kassel zuständig, landesweit als einziger überörtlicher Träger. Bis zum Ende der Schulausbildung sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig (§ 2 HAG/SGB IX), bei ausschließlich seelischer Behinderung das Jugendamt. Den Antrag können Sie direkt beim LWV oder über Ihr örtliches Sozialamt stellen.
- Wie lange dauert die Bearbeitung beim LWV Hessen?
- Nach § 14 SGB IX muss der LWV innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden, mit Gutachten innerhalb von zwei Wochen nach dessen Vorliegen. In der Praxis dauert es je nach Auslastung und Vollständigkeit der Unterlagen 6 bis 12 Wochen. Vollständige Unterlagen verkürzen die Bearbeitungszeit erheblich. AssistenzPlus prüft Ihren Antrag vor der Einreichung.
- Verwendet der LWV Hessen das gleiche Bedarfsermittlungsinstrument wie NRW?
- Nein. Während in NRW das Instrument BEI_NRW zum Einsatz kommt, nutzt Hessen ein eigenes Verfahren, den Personenzentrierten integrierten Teilhabeplan (PiT). Das Ziel ist identisch: den individuellen Unterstützungsbedarf in allen Lebensbereichen zu ermitteln. AssistenzPlus bereitet Sie auf das Bedarfsermittlungsgespräch vor.
- Kann ich vom LWV Hessen ein Persönliches Budget erhalten?
- Ja. Das Persönliche Budget ist ein gesetzlicher Anspruch nach § 29 SGB IX und gilt bundesweit. Der LWV Hessen bewilligt das Persönliche Budget auf Antrag. Sie erhalten einen monatlichen Geldbetrag und beauftragen damit einen Assistenzdienst Ihrer Wahl.
- Ist AssistenzPlus auch in Hessen tätig?
- Ja. AssistenzPlus ist an 26 Standorten in Hessen vertreten, darunter Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Gießen und Marburg. Wir übernehmen die Antragstellung beim LWV und die Personalsuche. Die Finanzierung läuft über das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX: Der LWV bewilligt das Budget, Sie beauftragen damit AssistenzPlus.
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