LWV Hessen Eingliederungshilfe

LWV Hessen Eingliederungshilfe 2026: Antrag, Freibetrag 71.190 €, Eigenanteil und Beratung. Persönliche Assistenz in Hessen. Kostenlose Beratung.

Stand: März 2026

Wer ist der LWV Hessen und wofür ist er zuständig?

Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen mit Sitz in Kassel ist der überörtliche Sozialhilfeträger für ganz Hessen. Als Eingliederungshilfeträger ist er zuständig für Menschen mit Behinderung, die Leistungen zur Teilhabe benötigen. Das Zuständigkeitsgebiet umfasst alle 26 Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen, darunter Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Offenbach, Gießen, Marburg, Fulda und Hanau.

Der LWV übernimmt folgende Aufgaben:

Anders als in NRW, wo LVR und LWL die Zuständigkeit teilen, gibt es in Hessen nur einen überörtlichen Träger. Das vereinfacht die Antragstellung. AssistenzPlus berät Sie kostenlos zu allen Leistungen des LWV.

Wie stelle ich einen Antrag beim LWV Hessen?

Den Antrag auf Eingliederungshilfe können Sie direkt beim LWV Hessen oder über das Sozialamt Ihrer Kommune stellen. Der LWV nimmt sowohl formlose Anträge als auch den offiziellen Grundantrag entgegen.

Ablauf der Antragstellung:

  1. Antrag einreichen: Formloser Antrag oder Grundantrag beim LWV Hessen (Regionalverwaltung) oder beim örtlichen Sozialamt. Das Sozialamt leitet den Antrag an den LWV weiter.
  2. Unterlagen beifügen: Ärztliches Gutachten oder Schwerbehindertenausweis, Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, Mietvertrag, Schweigepflichtsentbindung.
  3. Bedarfsermittlung: Der LWV ermittelt Ihren individuellen Bedarf mit dem Instrument BEI_Hessen in einem persönlichen Gespräch.
  4. Gesamtplan: Auf Grundlage der Bedarfsermittlung erstellt der LWV einen Gesamtplan mit allen bewilligten Leistungen.
  5. Bewilligungsbescheid: Der LWV erlässt den Bescheid. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 2 Monate.

Tipp: Reichen Sie den Antrag mindestens drei Monate vor dem gewünschten Leistungsbeginn ein. AssistenzPlus übernimmt die Antragstellung und sorgt für vollständige Unterlagen.

Kosten, Eigenanteil und Vermögensfreibetrag in Hessen

Der LWV Hessen wendet die bundeseinheitlichen Regelungen des SGB IX an. Die Freibeträge und Eigenanteile sind identisch mit denen in NRW oder anderen Bundesländern.

Finanzielle Eckdaten 2026:

Selbst genutztes Wohneigentum ist geschützt. Bezieher von Grundsicherung zahlen keinen Eigenanteil. Berechnen Sie Ihren Eigenanteil mit unserem Rechner.

Persönliches Budget über den LWV Hessen

Das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX ist ein Rechtsanspruch, den auch der LWV Hessen umsetzt. Statt Sachleistungen erhalten Sie einen monatlichen Geldbetrag und organisieren Ihre Assistenz selbst.

Vorteile des Persönlichen Budgets:

Der Ablauf: Sie beantragen das Persönliche Budget beim LWV, die Bedarfsermittlung legt den Umfang fest, und in einer Zielvereinbarung wird dokumentiert, wofür das Budget eingesetzt wird. AssistenzPlus übernimmt als Dienstleister die komplette Abwicklung: Personalsuche, Dienstplanung, Abrechnung.

Prüfen Sie Ihren Anspruch oder informieren Sie sich im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget.

Häufige Fragen: LWV Hessen Eingliederungshilfe

Wer ist in Hessen für Eingliederungshilfe zuständig?
Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen mit Sitz in Kassel ist der alleinige überörtliche Träger der Eingliederungshilfe in Hessen. Er ist für alle Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Den Antrag können Sie direkt beim LWV oder über Ihr örtliches Sozialamt stellen.
Wie lange dauert die Bearbeitung beim LWV Hessen?
Der LWV hat gesetzlich 2 Monate Zeit für die Entscheidung nach Antragseingang. In der Praxis dauert es je nach Auslastung und Vollständigkeit der Unterlagen 6 bis 12 Wochen. Vollständige Unterlagen verkürzen die Bearbeitungszeit erheblich. AssistenzPlus prüft Ihren Antrag vor der Einreichung.
Verwendet der LWV Hessen das gleiche Bedarfsermittlungsinstrument wie NRW?
Nein. Während in NRW das Instrument BEI_NRW zum Einsatz kommt, nutzt Hessen ein eigenes Verfahren (BEI_Hessen). Das Ziel ist identisch: den individuellen Unterstützungsbedarf in allen Lebensbereichen zu ermitteln. AssistenzPlus bereitet Sie auf das Bedarfsermittlungsgespräch vor.
Kann ich vom LWV Hessen ein Persönliches Budget erhalten?
Ja. Das Persönliche Budget ist ein gesetzlicher Anspruch nach § 29 SGB IX und gilt bundesweit. Der LWV Hessen bewilligt das Persönliche Budget auf Antrag. Sie erhalten einen monatlichen Geldbetrag und beauftragen damit einen Assistenzdienst Ihrer Wahl.
Ist AssistenzPlus auch in Hessen tätig?
Ja. AssistenzPlus ist an 26 Standorten in Hessen vertreten, darunter Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Gießen und Marburg. Wir übernehmen die Antragstellung beim LWV, die Personalsuche und die komplette Abrechnung.

Kostenlose Beratung anfragen | Persönliches Budget Info-Zentrum