Pflegekasse: Leistungen

Alle Leistungen der Pflegekasse 2026: Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag 131 €, Verhinderungspflege 3.539 €. So kombinieren Sie sie mit Assistenz.

Von der AssistenzPlus-Fachredaktion · Stand: Juni 2026

Welche Leistungen zahlt die Pflegekasse 2026?

Die Pflegeversicherung (SGB XI) zahlt ab Pflegegrad 2 monatliche Geld- oder Sachleistungen. Die wichtigsten Beträge, Stand 2026:

Pflegegeld und Pflegesachleistung nach Pflegegrad (monatlich, Stand 2026)

PflegegradPflegegeldPflegesachleistung
Pflegegrad 2347 €796 €
Pflegegrad 3599 €1.497 €
Pflegegrad 4800 €1.859 €
Pflegegrad 5990 €2.299 €

Pflegegeld und Sachleistung sind als Kombinationsleistung anteilig mischbar. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag.

Welche Extras kommen dazu?

Neben Pflegegeld und Sachleistung stehen allen Pflegegraden weitere Leistungen zu:

Viele dieser Leistungen verfallen, wenn sie niemand abruft. Wir prüfen kostenlos, was Ihnen zusteht.

Wie kombinieren Sie Pflegekasse und Persönliche Assistenz?

Pflegeversicherung (SGB XI) und Eingliederungshilfe (SGB IX) sind zwei getrennte Systeme, die sich ergänzen:

Ein Beispiel: Das Pflegegeld deckt die Grundpflege durch Angehörige, der Entlastungsbetrag finanziert stundenweise Alltagshilfe, und die Eingliederungshilfe zahlt die Assistenz für Freizeit und gesellschaftliche Teilhabe. Wie das rechtlich zusammenspielt, erklärt unser Ratgeber Pflege und Eingliederungshilfe kombinieren.

Zum Ausdrucken: Checkliste: Persönliches Budget (PDF)

Wie beantragen Sie Leistungen der Pflegekasse?

Der Weg zum Pflegegrad in vier Schritten:

  1. Antrag stellen: Ein formloser Anruf oder Brief an die Pflegekasse genügt. Leistungen gibt es ab dem Antragsmonat, nicht rückwirkend. Früh beantragen lohnt sich.
  2. Begutachtung: Der Medizinische Dienst besucht Sie zu Hause und bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Ein Pflegetagebuch hilft, nichts zu vergessen.
  3. Bescheid prüfen: Der Pflegegrad bestimmt die Leistungshöhe. Bei einem zu niedrigen Ergebnis lohnt der Widerspruch innerhalb eines Monats.
  4. Leistungen abrufen: Pflegegeld beantragen, Entlastungsbetrag nutzen, gegebenenfalls eine Höherstufung prüfen, wenn der Bedarf steigt.

AssistenzPlus unterstützt bei jedem Schritt und denkt die Eingliederungshilfe gleich mit. So entsteht aus zwei Systemen ein stimmiges Gesamtpaket. Starten Sie mit dem kostenlosen Anspruch-Test.

Häufige Fragen: Pflegekasse: Leistungen

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Das Pflegegeld beträgt 2026 monatlich 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (Pflegegrad 3), 800 € (Pflegegrad 4) und 990 € (Pflegegrad 5). Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige oder Freunde pflegen. Die Pflegesachleistung bezahlt einen professionellen Pflegedienst direkt. Beides lässt sich als Kombinationsleistung anteilig mischen, etwa Pflegedienst am Morgen und Angehörige am Abend.
Kann ich Pflegeleistungen und Persönliche Assistenz gleichzeitig bekommen?
Ja. Pflegeversicherung (SGB XI) und Eingliederungshilfe (SGB IX) sind getrennte Systeme. Pflegegeld deckt die Grundversorgung, die Eingliederungshilfe finanziert Assistenz zur Teilhabe. AssistenzPlus koordiniert beide Kostenträger und die Abrechnung.
Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Nicht sofort. Nicht genutzte Beträge aus dem laufenden Jahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Danach verfallen sie. Viele Familien verschenken so mehrere Hundert Euro pro Jahr.
Zahlt die Pflegekasse auch eine 24-Stunden-Betreuung?
Die Pflegekasse allein reicht dafür nicht aus, ihre Leistungen sind gedeckelt. Eine 24-Stunden-Assistenz wird in der Regel über die Eingliederungshilfe oder eine Kombination mehrerer Träger finanziert. AssistenzPlus erstellt dafür ein individuelles Finanzierungskonzept.

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