Pflegekasse: Leistungen

Alle Leistungen der Pflegekasse 2026: Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag 131 €, Verhinderungspflege 3.539 €. So kombinieren Sie sie mit Assistenz.

Stand: März 2026

Welche Leistungen zahlt die Pflegekasse 2026?

Die Pflegeversicherung (SGB XI) zahlt ab Pflegegrad 2 monatliche Geld- oder Sachleistungen, Stand 2026: Pflegegeld 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (Pflegegrad 3), 800 € (Pflegegrad 4), 990 € (Pflegegrad 5). Pflegesachleistung: 796 € (PG 2), 1.497 € (PG 3), 1.859 € (PG 4), 2.299 € (PG 5). Beides ist als Kombinationsleistung anteilig mischbar. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.

Welche Extras kommen dazu?

Zusätzlich stehen allen Pflegegraden weitere Leistungen zu: der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (§ 45b SGB XI), das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 €, Pflegehilfsmittel bis 42 € monatlich und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 € je Maßnahme. Viele dieser Leistungen verfallen, wenn sie niemand abruft. Wir prüfen kostenlos, was Ihnen zusteht.

Wie kombinieren Sie Pflegekasse und Persönliche Assistenz?

Pflegeversicherung (SGB XI) und Eingliederungshilfe (SGB IX) sind getrennte Systeme, die sich ergänzen: Die Pflegekasse finanziert die pflegerische Grundversorgung, die Eingliederungshilfe finanziert Teilhabe bis hin zur 24-Stunden-Assistenz. Das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) kann Leistungen beider Systeme in einer monatlichen Zahlung bündeln. Vermögen bis 71.190 € bleibt in der Eingliederungshilfe geschützt. Zum Ausdrucken: Checkliste Persönliches Budget (PDF).

Häufige Fragen: Pflegekasse: Leistungen

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Das Pflegegeld beträgt 2026 monatlich 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (Pflegegrad 3), 800 € (Pflegegrad 4) und 990 € (Pflegegrad 5). Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige oder Freunde pflegen. Die Pflegesachleistung bezahlt einen professionellen Pflegedienst direkt. Beides lässt sich als Kombinationsleistung anteilig mischen.
Kann ich Pflegeleistungen und Persönliche Assistenz gleichzeitig bekommen?
Ja. Pflegeversicherung (SGB XI) und Eingliederungshilfe (SGB IX) sind getrennte Systeme. Pflegegeld deckt die Grundversorgung, die Eingliederungshilfe finanziert Assistenz zur Teilhabe. AssistenzPlus koordiniert beide Kostenträger.
Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Nicht sofort. Nicht genutzte Beträge aus dem laufenden Jahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Danach verfallen sie. Viele Familien verschenken so mehrere Hundert Euro pro Jahr.

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