Assistenz bei Hörbehinderung
Persönliche Assistenz bei Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit in NRW: Kommunikationsassistenz, Alltagsassistenz. Abgrenzung zum Dolmetscher. Kostenlose Beratung.
Von der AssistenzPlus-Fachredaktion · Stand: Juni 2026
Welche Assistenz gibt es bei Hörbehinderung und Gehörlosigkeit?
In Deutschland leben rund 80.000 gehörlose und etwa 16 Millionen schwerhörige Menschen. Je nach Grad der Hörbehinderung und individueller Kommunikationsform variiert der Assistenzbedarf erheblich. Persönliche Assistenz unterstützt dort, wo technische Hörhilfen und Dolmetschdienste nicht ausreichen.
Assistenzleistungen bei Hörbehinderung und Gehörlosigkeit:
- Kommunikationsassistenz: Unterstützung bei Telefonaten, Arztbesuchen und Behördengängen, wenn kein Dolmetscher verfügbar ist oder die Situation keinen formalen Dolmetscheinsatz erfordert. Hilfe beim Verstehen schriftlicher Dokumente in schwerer Sprache. Vermittlung zwischen gehörlosen und hörenden Personen im Alltag.
- Alltagsassistenz: Begleitung bei Einkäufen, Behördengängen und Arztbesuchen. Unterstützung bei der Kommunikation mit Handwerkern, Vermietern und Nachbarn. Hilfe beim Verstehen akustischer Signale (Türklingel, Alarme, Durchsagen).
- Arbeitsassistenz (§ 185 SGB IX): Kommunikationsassistenz am Arbeitsplatz, Unterstützung in Meetings und Telefonkonferenzen, Weitergabe akustischer Informationen. Finanzierung über das Integrationsamt, einkommensunabhängig.
- Freizeitassistenz: Begleitung zu Veranstaltungen, Sport und sozialen Treffen. Vermittlung bei Kommunikationsbarrieren in hörenden Gruppen.
Der Anspruch ergibt sich aus der Eingliederungshilfe (§ 113 SGB IX). Lassen Sie sich kostenlos beraten, welche Assistenz für Ihre Situation passend ist.
Gebärdensprachdolmetscher vs. persönliche Assistenz
Gebärdensprachdolmetscher und persönliche Assistenz sind zwei verschiedene Leistungen mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Beide können parallel genutzt werden.
Gebärdensprachdolmetscher (Kommunikationshilfe nach § 82 SGB IX):
- Übersetzung zwischen Deutscher Gebärdensprache (DGS) und Lautsprache
- Einsatz bei Behördenterminen, Arztbesuchen, Elternabenden, Gerichtsverhandlungen
- Kostenübernahme durch den jeweiligen Leistungsträger (Behörde, Arbeitgeber, Eingliederungshilfe)
- Buchung pro Termin, keine dauerhafte Begleitung
- Rechtsgrundlage: § 82 SGB IX, § 57 SGB IX, § 9 BGG
Persönliche Assistenz (Eingliederungshilfe nach § 113 SGB IX):
- Umfassende Unterstützung im Alltag, nicht nur bei der Kommunikation
- Dauerhafte Begleitung (regelmäßige Stunden pro Woche oder Monat)
- Begleitung bei Einkäufen, Behördengängen, Freizeitaktivitäten, am Arbeitsplatz
- Unterstützung auch bei nichtkommunikativen Aufgaben (Orientierung, Organisation)
- Finanzierung über Eingliederungshilfe oder Persönliches Budget
Viele gehörlose Menschen nutzen beide Leistungen: den Dolmetscher für formale Termine und die Assistenzkraft für den Alltag. AssistenzPlus koordiniert bei Bedarf auch die Dolmetscherbuchung.
Finanzierung, Merkzeichen Gl und Gehörlosengeld
Die Finanzierung der Assistenz bei Hörbehinderung stützt sich auf mehrere Säulen. Die genaue Kombination hängt von der individuellen Situation ab.
Merkzeichen Gl (gehörlos) im Schwerbehindertenausweis:
- GdB bei Gehörlosigkeit: 80 bis 100 (je nach Zusatzbeeinträchtigungen)
- Ermäßigung bei der ÖPNV-Nutzung (mit Wertmarke)
- Anspruch auf Kommunikationshilfen bei Behörden
- Zugang zu Notruf-Apps und speziellen Rettungsdiensten
Gehörlosengeld: NRW zahlt kein Gehörlosengeld. Nur einige Bundesländer gewähren diese Leistung (z. B. Berlin: 186 €/Monat, Brandenburg: 145 €/Monat). In NRW gibt es keinen entsprechenden Ausgleich.
Eingliederungshilfe (SGB IX):
- Finanziert persönliche Assistenz zur sozialen Teilhabe
- Vermögensfreibetrag: 71.190 €
- Partnereinkommen wird seit 2020 nicht angerechnet
- In NRW zuständig: LVR oder LWL
Cochlea-Implantat (CI): Das CI ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse (§ 33 SGB V). Viele CI-Träger benötigen trotzdem Assistenz, etwa in lärmintensiver Umgebung, bei Gruppenunterhaltungen oder wenn das CI nicht getragen werden kann (z. B. beim Sport oder Schlafen).
AssistenzPlus berät Sie kostenlos zur optimalen Finanzierungskombination. Erfahren Sie mehr über das Persönliche Budget.
Häufige Fragen: Assistenz bei Hörbehinderung
- Was ist der Unterschied zwischen Dolmetscher und Assistenz?
- Ein Gebärdensprachdolmetscher übersetzt zwischen DGS und Lautsprache bei einzelnen Terminen (§ 82 SGB IX). Persönliche Assistenz ist eine dauerhafte Begleitung im Alltag, die über reine Kommunikation hinausgeht: Einkäufe, Behördengänge, Freizeitbegleitung, Orientierungshilfe. Beide Leistungen können parallel genutzt werden.
- Zahlt NRW Gehörlosengeld?
- Nein. Nordrhein-Westfalen zahlt kein Gehörlosengeld. Nur einige Bundesländer wie Berlin, Brandenburg, Sachsen und Thüringen gewähren diese Leistung. In NRW können gehörlose Menschen jedoch Eingliederungshilfe für persönliche Assistenz und Kommunikationshilfen beantragen.
- Welchen GdB bekomme ich bei Gehörlosigkeit?
- Bei beidseitiger Taubheit wird ein GdB von 80 anerkannt. Bei Taubheit mit Gleichgewichtsstörungen oder zusätzlichen Sprachstörungen kann der GdB 100 betragen. Das Merkzeichen Gl (gehörlos) wird eingetragen, wenn eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit besteht.
- Brauche ich Assistenz, obwohl ich ein Cochlea-Implantat habe?
- Viele CI-Träger benötigen weiterhin Assistenz. Das Implantat verbessert das Hörvermögen, ersetzt es aber nicht vollständig. In lärmintensiver Umgebung, bei Gruppengesprächen oder wenn das CI nicht getragen werden kann, bleibt der Assistenzbedarf bestehen. Der Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht unabhängig von vorhandenen Hilfsmitteln.
- Wie beantrage ich Kommunikationsassistenz bei Behörden?
- Bei Behördenterminen haben gehörlose Menschen nach § 9 BGG und § 82 SGB IX Anspruch auf Kommunikationshilfen. Die Kosten trägt die jeweilige Behörde. Melden Sie den Bedarf bei der Terminvereinbarung an. Für darüber hinausgehende Alltagsassistenz ist die Eingliederungshilfe zuständig.
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