Assistenz bei Hörbehinderung

Persönliche Assistenz bei Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit in NRW: Kommunikationsassistenz, Alltagsassistenz. Abgrenzung zum Dolmetscher. Kostenlose Beratung.

Von der AssistenzPlus-Fachredaktion · Stand: Juni 2026

Welche Assistenz gibt es bei Hörbehinderung und Gehörlosigkeit?

In Deutschland leben rund 80.000 gehörlose und etwa 16 Millionen schwerhörige Menschen. Je nach Grad der Hörbehinderung und individueller Kommunikationsform variiert der Assistenzbedarf erheblich. Persönliche Assistenz unterstützt dort, wo technische Hörhilfen und Dolmetschdienste nicht ausreichen.

Assistenzleistungen bei Hörbehinderung und Gehörlosigkeit:

Der Anspruch ergibt sich aus der Eingliederungshilfe (§ 113 SGB IX). Lassen Sie sich kostenlos beraten, welche Assistenz für Ihre Situation passend ist.

Gebärdensprachdolmetscher vs. persönliche Assistenz

Gebärdensprachdolmetscher und persönliche Assistenz sind zwei verschiedene Leistungen mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Beide können parallel genutzt werden.

Gebärdensprachdolmetscher (Kommunikationshilfe nach § 82 SGB IX):

Persönliche Assistenz (Eingliederungshilfe nach § 113 SGB IX):

Viele gehörlose Menschen nutzen beide Leistungen: den Dolmetscher für formale Termine und die Assistenzkraft für den Alltag. AssistenzPlus koordiniert bei Bedarf auch die Dolmetscherbuchung.

Finanzierung, Merkzeichen Gl und Gehörlosengeld

Die Finanzierung der Assistenz bei Hörbehinderung stützt sich auf mehrere Säulen. Die genaue Kombination hängt von der individuellen Situation ab.

Merkzeichen Gl (gehörlos) im Schwerbehindertenausweis:

Gehörlosengeld: NRW zahlt kein Gehörlosengeld. Nur einige Bundesländer gewähren diese Leistung (z. B. Berlin: 186 €/Monat, Brandenburg: 145 €/Monat). In NRW gibt es keinen entsprechenden Ausgleich.

Eingliederungshilfe (SGB IX):

Cochlea-Implantat (CI): Das CI ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse (§ 33 SGB V). Viele CI-Träger benötigen trotzdem Assistenz, etwa in lärmintensiver Umgebung, bei Gruppenunterhaltungen oder wenn das CI nicht getragen werden kann (z. B. beim Sport oder Schlafen).

AssistenzPlus berät Sie kostenlos zur optimalen Finanzierungskombination. Erfahren Sie mehr über das Persönliche Budget.

Häufige Fragen: Assistenz bei Hörbehinderung

Was ist der Unterschied zwischen Dolmetscher und Assistenz?
Ein Gebärdensprachdolmetscher übersetzt zwischen DGS und Lautsprache bei einzelnen Terminen (§ 82 SGB IX). Persönliche Assistenz ist eine dauerhafte Begleitung im Alltag, die über reine Kommunikation hinausgeht: Einkäufe, Behördengänge, Freizeitbegleitung, Orientierungshilfe. Beide Leistungen können parallel genutzt werden.
Zahlt NRW Gehörlosengeld?
Nein. Nordrhein-Westfalen zahlt kein Gehörlosengeld. Nur einige Bundesländer wie Berlin, Brandenburg, Sachsen und Thüringen gewähren diese Leistung. In NRW können gehörlose Menschen jedoch Eingliederungshilfe für persönliche Assistenz und Kommunikationshilfen beantragen.
Welchen GdB bekomme ich bei Gehörlosigkeit?
Bei beidseitiger Taubheit wird ein GdB von 80 anerkannt. Bei Taubheit mit Gleichgewichtsstörungen oder zusätzlichen Sprachstörungen kann der GdB 100 betragen. Das Merkzeichen Gl (gehörlos) wird eingetragen, wenn eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit besteht.
Brauche ich Assistenz, obwohl ich ein Cochlea-Implantat habe?
Viele CI-Träger benötigen weiterhin Assistenz. Das Implantat verbessert das Hörvermögen, ersetzt es aber nicht vollständig. In lärmintensiver Umgebung, bei Gruppengesprächen oder wenn das CI nicht getragen werden kann, bleibt der Assistenzbedarf bestehen. Der Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht unabhängig von vorhandenen Hilfsmitteln.
Wie beantrage ich Kommunikationsassistenz bei Behörden?
Bei Behördenterminen haben gehörlose Menschen nach § 9 BGG und § 82 SGB IX Anspruch auf Kommunikationshilfen. Die Kosten trägt die jeweilige Behörde. Melden Sie den Bedarf bei der Terminvereinbarung an. Für darüber hinausgehende Alltagsassistenz ist die Eingliederungshilfe zuständig.

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