Assistenz bei Hörbehinderung
Persönliche Assistenz bei Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit in NRW: Kommunikationsassistenz, Alltagsassistenz. Abgrenzung zum Dolmetscher. Kostenlose Beratung.
Stand: März 2026
Welche Assistenz gibt es bei Hörbehinderung und Gehörlosigkeit?
In Deutschland leben rund 80.000 gehörlose und etwa 16 Millionen schwerhörige Menschen. Persönliche Assistenz unterstützt dort, wo technische Hörhilfen und Dolmetschdienste nicht ausreichen.
- Kommunikationsassistenz: Unterstützung bei Telefonaten, Arztbesuchen und Behördengängen.
- Alltagsassistenz: Begleitung bei Einkaufen, Behördengängen. Hilfe beim Verstehen akustischer Signale.
- Arbeitsassistenz (§ 185 SGB IX): Kommunikationsassistenz am Arbeitsplatz, einkommensunabhängig.
- Freizeitassistenz: Begleitung zu Veranstaltungen und sozialen Treffen.
Der Anspruch ergibt sich aus der Eingliederungshilfe (§ 113 SGB IX). Lassen Sie sich kostenlos beraten.
Gebärdensprachdolmetscher vs. persönliche Assistenz
Gebärdensprachdolmetscher und persönliche Assistenz sind zwei verschiedene Leistungen.
Dolmetscher (§ 82 SGB IX): Übersetzung DGS/Lautsprache bei einzelnen Terminen. Buchung pro Termin.
Persönliche Assistenz (§ 113 SGB IX): Dauerhafte Begleitung im Alltag, nicht nur Kommunikation. Regelmäßige Stunden pro Woche. Finanzierung über Eingliederungshilfe.
Viele gehörlose Menschen nutzen beides: Dolmetscher für formale Termine, Assistenz für den Alltag.
Finanzierung, Merkzeichen Gl und Gehörlosengeld
Merkzeichen Gl (gehörlos): GdB 80-100, ÖPNV-Ermäßigung, Zugang zu Notruf-Apps.
Gehörlosengeld: NRW zahlt kein Gehörlosengeld. Nur einige Bundesländer (Berlin: 186 €/Monat, Brandenburg: 145 €/Monat).
Eingliederungshilfe: Vermögensfreibetrag 71.190 €. In NRW zuständig: LVR oder LWL.
Cochlea-Implantat: Hilfsmittel der Krankenkasse. Viele CI-Träger brauchen trotzdem Assistenz in lärmintensiver Umgebung.
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Häufige Fragen: Assistenz bei Hörbehinderung
- Was ist der Unterschied zwischen Dolmetscher und Assistenz?
- Ein Dolmetscher übersetzt zwischen DGS und Lautsprache bei einzelnen Terminen. Persönliche Assistenz ist eine dauerhafte Begleitung im Alltag. Beide können parallel genutzt werden.
- Zahlt NRW Gehörlosengeld?
- Nein. NRW zahlt kein Gehörlosengeld. Nur einige Bundesländer wie Berlin und Brandenburg gewähren diese Leistung.
- Welchen GdB bekomme ich bei Gehörlosigkeit?
- Bei beidseitiger Taubheit GdB 80. Mit Gleichgewichtsstörungen oder Sprachstörungen kann der GdB 100 betragen. Merkzeichen Gl wird eingetragen.
- Brauche ich Assistenz trotz Cochlea-Implantat?
- Viele CI-Träger benötigen weiterhin Assistenz. Das Implantat verbessert das Hörvermögen, ersetzt es aber nicht vollständig.
- Wie beantrage ich Kommunikationsassistenz bei Behörden?
- Gehörlose Menschen haben nach § 9 BGG und § 82 SGB IX Anspruch auf Kommunikationshilfen. Die Kosten trägt die jeweilige Behörde.
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