Assistenz bei Sehbehinderung
Persönliche Assistenz bei Sehbehinderung und Blindheit in NRW: Alltagsassistenz, Arbeitsassistenz, Mobilitätshilfe. Blindengeld bis 765 €. Kostenlose Beratung.
Von der AssistenzPlus-Fachredaktion · Stand: Juni 2026
Welche Assistenz gibt es bei Sehbehinderung und Blindheit?
Rund 1,2 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Sehbehinderung, etwa 72.000 davon sind blind. Persönliche Assistenz unterstützt dort, wo technische Hilfsmittel an Grenzen stoßen. Die Assistenz richtet sich nach dem individuellen Sehvermögen und den konkreten Bedarfen im Alltag.
Assistenzleistungen bei Sehbehinderung und Blindheit:
- Alltagsassistenz: Vorlesen von Post, Verträgen und Bescheiden. Begleitung beim Einkaufen, bei Arztbesuchen und Behördengängen. Unterstützung bei der Orientierung in unbekannter Umgebung. Hilfe beim Sortieren von Kleidung, Medikamenten und Lebensmitteln.
- Arbeitsassistenz (§ 185 SGB IX): Unterstützung am Arbeitsplatz bei visuellen Aufgaben: Vorlesen von Dokumenten, Beschreibung von Bildschirminhalten, Begleitung zu Meetings und Dienstreisen. Die Arbeitsassistenz wird über das Integrationsamt finanziert und ist einkommensunabhängig.
- Freizeitassistenz: Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen, Sportangeboten und sozialen Treffen. Audiodeskription bei Theater und Kino. Unterstützung bei Hobbys, die visuelles Feedback erfordern.
- Mobilitätshilfe: Begleitung auf unbekannten Wegen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Reisen. Orientierungshilfe in neuen Gebäuden und auf Veranstaltungen.
Der Anspruch auf Assistenz ergibt sich aus der Eingliederungshilfe (§ 113 SGB IX). Als Nachweis dient der Schwerbehindertenausweis, ein augenärztliches Gutachten oder der Feststellungsbescheid. Lassen Sie sich kostenlos beraten, welche Assistenzform zu Ihrer Situation passt.
Blindengeld, Merkzeichen Bl und Finanzierung in NRW
Für Menschen mit Sehbehinderung und Blindheit gibt es in NRW mehrere Finanzierungsquellen, die sich ergänzen. Das Blindengeld ist dabei eine Besonderheit: Es wird nicht auf die Eingliederungshilfe angerechnet.
Blindengeld NRW (Landesblindengeldgesetz):
- Blinde Menschen: ca. 765 €/Monat
- Hochgradig Sehbehinderte: ca. 473 €/Monat
- Das Blindengeld ist einkommens- und vermögensunabhängig
- Es wird vom Landschaftsverband (LVR oder LWL) ausgezahlt
Merkzeichen Bl (blind) im Schwerbehindertenausweis:
- GdB 100 bei Blindheit
- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
- Unentgeltliche Beförderung im ÖPNV (Freifahrt)
- Erhöhter Pauschbetrag von 7.400 € bei der Einkommensteuer
- Parkerleichterungen
Eingliederungshilfe (SGB IX): Finanziert die persönliche Assistenz zur sozialen Teilhabe. Vermögensfreibetrag: 71.190 €. Partnereinkommen wird seit 2020 nicht angerechnet. In NRW zuständig: LVR oder LWL.
Blindengeld, Pflegeleistungen und Eingliederungshilfe können kombiniert werden. AssistenzPlus koordiniert die Abrechnung mit allen Kostenträgern. Prüfen Sie Ihren Anspruch oder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.
Hilfsmittel und Assistenz: Was ergänzt sich?
Technische Hilfsmittel und persönliche Assistenz schließen sich nicht gegenseitig aus. Sie ergänzen sich. Ein Screenreader macht den Computer bedienbar, aber er liest keine handschriftliche Post vor. Ein Blindenführhund hilft bei bekannten Wegen, aber er erklärt nicht das Formular beim Amt.
Hilfsmittel über die Krankenkasse (§ 33 SGB V):
- Blindenführhund: Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Wartezeit: 6 bis 12 Monate. Der Hund unterstützt bei der Orientierung, ersetzt aber keine Assistenz bei Behördengängen oder sozialen Aktivitäten.
- Langstock: Grundlegendes Mobilitätshilfsmittel. Ergänzt durch Mobilitätstraining.
- Screenreader und Vergrößerungssoftware: Für Computer und Smartphone. Am Arbeitsplatz finanziert über das Integrationsamt.
- Braillezeile: Taktile Ausgabe von Bildschirminhalten. Für Studium und Arbeit häufig unverzichtbar.
- Sprachausgabegeräte und Lupen: Für den Alltag, zum Lesen und Erkennen von Texten.
Was Assistenz zusätzlich leistet:
- Beschreibung visueller Informationen (Speisekarten, Wegweiser, Formulare)
- Begleitung in unbekannter Umgebung, wo Hilfsmittel allein nicht ausreichen
- Unterstützung bei der Organisation des Alltags (Post sortieren, Termine koordinieren)
- Audiodeskription bei Veranstaltungen und im Alltag
AssistenzPlus arbeitet mit Ihren vorhandenen Hilfsmitteln zusammen und ergänzt die Unterstützung dort, wo Technik nicht ausreicht. Erfahren Sie mehr über das Persönliche Budget.
Häufige Fragen: Assistenz bei Sehbehinderung
- Wird das Blindengeld auf die Eingliederungshilfe angerechnet?
- Nein. Das Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz NRW wird nicht auf die Eingliederungshilfe angerechnet. Sie können Blindengeld und persönliche Assistenz parallel beziehen. Beide Leistungen haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Zwecke.
- Welchen GdB bekomme ich bei Sehbehinderung?
- Der Grad der Behinderung richtet sich nach der Sehschärfe und dem Gesichtsfeld. Bei einer Sehschärfe von 0,1 (10 %) auf dem besseren Auge liegt der GdB bei 70. Bei einer Sehschärfe von 0,05 (5 %) bei 100. Blindheit (Sehschärfe unter 0,02 oder entsprechende Gesichtsfeldeinschränkung) ergibt GdB 100 mit Merkzeichen Bl.
- Bekomme ich Arbeitsassistenz bei Sehbehinderung?
- Ja. Arbeitsassistenz wird über das Integrationsamt nach § 185 SGB IX finanziert und ist einkommensunabhängig. Die Assistenzkraft unterstützt bei visuellen Aufgaben am Arbeitsplatz: Vorlesen, Beschreibung von Bildschirminhalten, Begleitung zu Terminen. Voraussetzung ist ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis.
- Kann ich Blindenführhund und Assistenz gleichzeitig nutzen?
- Ja. Der Blindenführhund ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse (§ 33 SGB V) und unterstützt bei der Mobilität. Persönliche Assistenz über die Eingliederungshilfe ergänzt die Unterstützung bei Behördengängen, Einkäufen, Vorlesen und sozialer Teilhabe. Beides kann parallel genutzt werden.
- Wie hoch ist das Blindengeld in NRW?
- Das Blindengeld in NRW beträgt ca. 765 € pro Monat für blinde Menschen und ca. 473 € pro Monat für hochgradig Sehbehinderte. Es ist einkommens- und vermögensunabhängig und wird vom Landschaftsverband (LVR oder LWL) ausgezahlt.
Kostenlose Beratung anfragen | Persönliches Budget Info-Zentrum