Assistenz bei Sehbehinderung
Persönliche Assistenz bei Sehbehinderung und Blindheit in NRW: Alltagsassistenz, Arbeitsassistenz, Mobilitätshilfe. Blindengeld bis 765 €. Kostenlose Beratung.
Stand: März 2026
Welche Assistenz gibt es bei Sehbehinderung und Blindheit?
Rund 1,2 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Sehbehinderung, etwa 72.000 davon sind blind. Persönliche Assistenz unterstützt dort, wo technische Hilfsmittel an Grenzen stoßen.
Assistenzleistungen bei Sehbehinderung und Blindheit:
- Alltagsassistenz: Vorlesen von Post, Verträgen und Bescheiden. Begleitung beim Einkaufen, bei Arztbesuchen und Behördengängen.
- Arbeitsassistenz (§ 185 SGB IX): Unterstützung am Arbeitsplatz bei visuellen Aufgaben. Über das Integrationsamt finanziert, einkommensunabhängig.
- Freizeitassistenz: Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen, Sportangeboten und sozialen Treffen.
- Mobilitätshilfe: Begleitung auf unbekannten Wegen und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Der Anspruch ergibt sich aus der Eingliederungshilfe (§ 113 SGB IX). Lassen Sie sich kostenlos beraten.
Blindengeld, Merkzeichen Bl und Finanzierung in NRW
Für Menschen mit Sehbehinderung und Blindheit gibt es in NRW mehrere Finanzierungsquellen. Das Blindengeld wird nicht auf die Eingliederungshilfe angerechnet.
Blindengeld NRW:
- Blinde Menschen: ca. 765 €/Monat
- Hochgradig Sehbehinderte: ca. 473 €/Monat
- Einkommens- und vermögensunabhängig
Merkzeichen Bl: GdB 100, Kfz-Steuerbefreiung, ÖPNV-Freifahrt, erhöhter Pauschbetrag 7.400 €.
Eingliederungshilfe: Vermögensfreibetrag 71.190 €. In NRW zuständig: LVR oder LWL.
Hilfsmittel und Assistenz: Was ergänzt sich?
Technische Hilfsmittel und persönliche Assistenz ergänzen sich. Ein Screenreader macht den Computer bedienbar, aber er liest keine handschriftliche Post vor.
Hilfsmittel über die Krankenkasse (§ 33 SGB V):
- Blindenführ¬hund: Kostenübernahme durch die Krankenkasse
- Langstock: Grundlegendes Mobilitätshilfsmittel
- Screenreader und Vergrößerungssoftware: Für Computer und Smartphone
- Braillezeile: Taktile Ausgabe von Bildschirminhalten
AssistenzPlus arbeitet mit Ihren vorhandenen Hilfsmitteln zusammen. Erfahren Sie mehr über das Persönliche Budget.
Häufige Fragen: Assistenz bei Sehbehinderung
- Wird das Blindengeld auf die Eingliederungshilfe angerechnet?
- Nein. Das Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz NRW wird nicht auf die Eingliederungshilfe angerechnet. Sie können Blindengeld und persönliche Assistenz parallel beziehen.
- Welchen GdB bekomme ich bei Sehbehinderung?
- Der GdB richtet sich nach der Sehschärfe. Bei 0,1 (10 %) auf dem besseren Auge liegt der GdB bei 70. Blindheit (unter 0,02) ergibt GdB 100 mit Merkzeichen Bl.
- Bekomme ich Arbeitsassistenz bei Sehbehinderung?
- Ja. Arbeitsassistenz wird über das Integrationsamt nach § 185 SGB IX finanziert und ist einkommensunabhängig.
- Kann ich Blindenführ¬hund und Assistenz gleichzeitig nutzen?
- Ja. Der Blindenführ¬hund ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse. Persönliche Assistenz ergänzt die Unterstützung bei Behördengängen, Einkaufen und sozialer Teilhabe.
- Wie hoch ist das Blindengeld in NRW?
- Ca. 765 €/Monat für blinde Menschen, ca. 473 €/Monat für hochgradig Sehbehinderte. Einkommens- und vermögensunabhängig.
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