Assistenz bei Sehbehinderung

Persönliche Assistenz bei Sehbehinderung und Blindheit in NRW: Alltagsassistenz, Arbeitsassistenz, Mobilitätshilfe. Blindengeld bis 765 €. Kostenlose Beratung.

Stand: März 2026

Welche Assistenz gibt es bei Sehbehinderung und Blindheit?

Rund 1,2 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Sehbehinderung, etwa 72.000 davon sind blind. Persönliche Assistenz unterstützt dort, wo technische Hilfsmittel an Grenzen stoßen.

Assistenzleistungen bei Sehbehinderung und Blindheit:

Der Anspruch ergibt sich aus der Eingliederungshilfe (§ 113 SGB IX). Lassen Sie sich kostenlos beraten.

Blindengeld, Merkzeichen Bl und Finanzierung in NRW

Für Menschen mit Sehbehinderung und Blindheit gibt es in NRW mehrere Finanzierungsquellen. Das Blindengeld wird nicht auf die Eingliederungshilfe angerechnet.

Blindengeld NRW:

Merkzeichen Bl: GdB 100, Kfz-Steuerbefreiung, ÖPNV-Freifahrt, erhöhter Pauschbetrag 7.400 €.

Eingliederungshilfe: Vermögensfreibetrag 71.190 €. In NRW zuständig: LVR oder LWL.

Hilfsmittel und Assistenz: Was ergänzt sich?

Technische Hilfsmittel und persönliche Assistenz ergänzen sich. Ein Screenreader macht den Computer bedienbar, aber er liest keine handschriftliche Post vor.

Hilfsmittel über die Krankenkasse (§ 33 SGB V):

AssistenzPlus arbeitet mit Ihren vorhandenen Hilfsmitteln zusammen. Erfahren Sie mehr über das Persönliche Budget.

Häufige Fragen: Assistenz bei Sehbehinderung

Wird das Blindengeld auf die Eingliederungshilfe angerechnet?
Nein. Das Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz NRW wird nicht auf die Eingliederungshilfe angerechnet. Sie können Blindengeld und persönliche Assistenz parallel beziehen.
Welchen GdB bekomme ich bei Sehbehinderung?
Der GdB richtet sich nach der Sehschärfe. Bei 0,1 (10 %) auf dem besseren Auge liegt der GdB bei 70. Blindheit (unter 0,02) ergibt GdB 100 mit Merkzeichen Bl.
Bekomme ich Arbeitsassistenz bei Sehbehinderung?
Ja. Arbeitsassistenz wird über das Integrationsamt nach § 185 SGB IX finanziert und ist einkommensunabhängig.
Kann ich Blindenführ¬hund und Assistenz gleichzeitig nutzen?
Ja. Der Blindenführ¬hund ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse. Persönliche Assistenz ergänzt die Unterstützung bei Behördengängen, Einkaufen und sozialer Teilhabe.
Wie hoch ist das Blindengeld in NRW?
Ca. 765 €/Monat für blinde Menschen, ca. 473 €/Monat für hochgradig Sehbehinderte. Einkommens- und vermögensunabhängig.

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