Arbeitsassistenz: Unterstützung im Berufsleben

Was ist Arbeitsassistenz?

Arbeitsassistenz unterstützt Menschen mit Behinderung bei der Ausübung ihres Berufs. Die Assistenzkraft hilft bei Tätigkeiten, die Sie aufgrund Ihrer Behinderung nicht selbstständig ausführen können. Dabei geht es nicht darum, Ihre Arbeit zu erledigen. Sondern darum, Ihnen die Teilhabe am Berufsleben zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage: § 185 SGB IX

Der Anspruch auf Arbeitsassistenz ist in § 185 Abs. 4 SGB IX geregelt. Eine Besonderheit: Arbeitsassistenz ist einkommens- und vermögensunabhängig. Das unterscheidet sie grundlegend von vielen anderen Leistungen der Eingliederungshilfe. Egal wie viel Sie verdienen oder besitzen, die Kosten für Ihre Arbeitsassistenz werden vollständig übernommen.

Diese Regelung gilt für Angestellte, Selbstständige und Beamte gleichermaßen. Auch Auszubildende und Praktikanten können Arbeitsassistenz erhalten, wenn sie schwerbehindert sind.

Welche Aufgaben übernimmt eine Arbeitsassistenz?

Die Aufgaben richten sich ganz nach Ihrem Bedarf. Typische Beispiele sind:

Wer hat Anspruch auf Arbeitsassistenz?

Anspruch haben Menschen mit einer Schwerbehinderung (GdB ab 50) oder Gleichgestellte, die eine Assistenz benötigen, um ihren Beruf auszuüben. Die Voraussetzungen im Überblick:

Abgrenzung zur Eingliederungshilfe

Arbeitsassistenz und Assistenz über die Eingliederungshilfe werden häufig verwechselt. Der Unterschied ist entscheidend:

Arbeitsassistenz (§ 185 SGB IX): Zuständig ist das Integrationsamt. Die Leistung ist einkommens- und vermögensunabhängig. Sie deckt ausschließlich den beruflichen Bereich ab, also die Arbeitszeit inklusive Arbeitswege.

Eingliederungshilfe (§ 113 SGB IX): Zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe (LVR/LWL). Es gelten Einkommensgrenzen und Vermögensfreibeträge. Sie umfasst die Bereiche Alltag, Freizeit, soziale Teilhabe und Wohnen.

Viele Assistenznehmer nutzen beide Leistungen parallel: Arbeitsassistenz für den Job und Eingliederungshilfe für den restlichen Alltag.

Wer bezahlt die Arbeitsassistenz?

Die Kosten werden vom Integrationsamt übernommen. In NRW sind das:

Für Sie entstehen keine Kosten. Die Stundensätze in NRW liegen bei 33 bis 45 Euro pro Stunde und werden direkt zwischen dem Assistenzdienst und dem Integrationsamt abgerechnet.

Beantragung der Arbeitsassistenz

Die Beantragung läuft über das zuständige Integrationsamt. Der Ablauf:

Alternativ kann Arbeitsassistenz auch über das Persönliche Budget finanziert werden. Das gibt Ihnen mehr Flexibilität bei der Auswahl des Dienstes und der Gestaltung der Einsatzzeiten.

Arbeitsassistenz mit AssistenzPlus

Wir vermitteln zuverlässige Arbeitsassistenten in NRW. Unsere Assistenzkräfte werden sorgfältig ausgewählt und auf die Anforderungen am Arbeitsplatz vorbereitet. Sie bestimmen, wer Sie unterstützt und wie die Zusammenarbeit aussieht.

Wir unterstützen Sie auch bei der Antragstellung beim Integrationsamt. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung. Weitere Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie in unserem Budget-Infozentrum.