Studienassistenz: So funktioniert Assistenz an der Uni
Was ist Studienassistenz?
Studienassistenz hilft Menschen mit Behinderung dabei, ein Studium zu absolvieren. Die Assistenzkraft unterstützt bei allem, was studienbedingt anfällt und aufgrund der Behinderung nicht eigenständig möglich ist. Das Recht auf Teilhabe an Bildung ist in § 112 SGB IX verankert und schließt die Hochschulbildung ausdrücklich ein.
Welche Aufgaben übernimmt eine Studienassistenz?
- Mitschreiben in Vorlesungen und Seminaren
- Begleitung auf dem Campus und zwischen Gebäuden
- Hilfe in der Bibliothek (Bücher suchen, kopieren)
- Unterstützung bei Prüfungen (z.B. als Schreibhilfe)
- Pflegerische Hilfe während des Uni-Alltags
- Technische Hilfe mit Geräten und Software
- Begleitung bei Laborpraktika und Exkursionen
- Unterstützung bei der Organisation von Lernmaterialien
Wichtig: Die Studienassistenz ersetzt nicht Ihre akademische Leistung. Sie sorgt dafür, dass Sie gleichberechtigt am Studium teilnehmen können.
Hochschulen in NRW mit barrierefreier Infrastruktur
NRW hat eine der dichtesten Hochschullandschaften Deutschlands. Viele Universitäten und Fachhochschulen verfügen über Beratungsstellen für Studierende mit Behinderung:
- Universität zu Köln: Servicezentrum Behinderung und Studium (SeBiS) mit umfassender Beratung
- TH Köln: Beratungsstelle für behinderte und chronisch kranke Studierende
- RWTH Aachen: Beauftragter für Studierende mit Behinderung
- Universität Bonn: Beratung für Studierende mit Beeinträchtigung
- Ruhr-Universität Bochum: AKAFÖ-Beratung für Studierende mit Behinderung
- Universität Düsseldorf: Beauftragter für Studierende mit Behinderung
- FernUniversität Hagen: besonders für Studierende mit eingeschränkter Mobilität geeignet
Diese Beratungsstellen helfen auch bei organisatorischen Fragen rund um die Studienassistenz und können Nachteilsausgleiche für Prüfungen vermitteln.
Wie wird Studienassistenz finanziert?
Die Finanzierung hängt von der Art der Behinderung ab. Zwei Wege kommen in Frage:
Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX): Der häufigste Weg. Zuständig ist der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe. In NRW ist das der LVR (Rheinland) oder der LWL (Westfalen-Lippe). Der Antrag wird direkt dort oder beim örtlichen Sozialamt gestellt. Die Eingliederungshilfe deckt körperliche, geistige und seelische Behinderungen ab.
Integrationsamt: Wenn die Studienassistenz als Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit gilt, kann auch das Integrationsamt zuständig sein. Das betrifft eher berufliche Weiterbildungen als ein Erststudium.
Die Finanzierung kann als Sachleistung oder über das Persönliche Budget laufen. Das Persönliche Budget gibt Ihnen mehr Flexibilität bei der Wahl der Assistenzkraft und der Gestaltung der Einsatzzeiten.
Beantragung beim LVR oder LWL
Der Antragsprozess für Studienassistenz in NRW läuft in mehreren Schritten:
- Antrag auf Eingliederungshilfe für Teilhabe an Bildung beim LVR oder LWL stellen
- Ärztliche Stellungnahme und ggf. Gutachten beifügen
- Bescheinigung der Hochschule über die Immatrikulation
- Bedarfsermittlung im Gesamtplanverfahren (§ 121 SGB IX)
- Festlegung des Stundenumfangs und Bewilligung
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 8 Wochen. Planen Sie den Antrag rechtzeitig vor Semesterbeginn ein. Bei Erstanträgen empfiehlt sich ein Vorlauf von mindestens drei Monaten.
Kosten der Studienassistenz
Die Stundensätze liegen in NRW bei 33 bis 45 Euro pro Stunde. Für Studierende fallen in der Regel keine Eigenkosten an, da der Vermögensfreibetrag bei 71.190 Euro liegt und das studentische Einkommen üblicherweise unter der Einkommensgrenze bleibt. BAföG wird nicht als Einkommen angerechnet.
Studienassistenz mit AssistenzPlus
Ob Universität zu Köln, TH Köln oder eine andere Hochschule in NRW: Wir kennen die Gegebenheiten vor Ort und organisieren Ihre Assistenz passend zum Stundenplan. Unsere Assistenzkräfte werden sorgfältig ausgewählt und auf die Anforderungen im Hochschulalltag vorbereitet.
Der erste Schritt ist ein kostenloses Beratungsgespräch. Wir klären gemeinsam Ihren Bedarf, helfen bei der Antragstellung und suchen eine passende Assistenzkraft für Sie. Weitere Informationen zur Finanzierung finden Sie im Budget-Infozentrum.