Was kostet Persönliche Assistenz?

Kostenfrei für Assistenznehmer

Die wichtigste Information vorweg: Für Sie als Assistenznehmer ist Persönliche Assistenz in der Regel kostenfrei. Die Kosten werden über das Persönliche Budget oder die Eingliederungshilfe finanziert. Sie müssen nichts aus eigener Tasche bezahlen.

Wer bezahlt die Assistenz?

Die Kosten übernimmt der zuständige Kostenträger. Das kann sein:

Oft werden Leistungen verschiedener Träger kombiniert. Das Persönliche Budget kann diese bündeln (trägerübergreifendes Persönliches Budget nach § 29 SGB IX).

Stundensätze in NRW

Die Stundensätze für Persönliche Assistenz über einen Assistenzdienst liegen in NRW bei 33 bis 45 Euro pro Stunde. Der genaue Satz hängt von mehreren Faktoren ab:

Diese Kosten zahlen nicht Sie. Der Kostenträger rechnet direkt mit dem Assistenzdienst ab oder überweist Ihnen das Persönliche Budget, aus dem Sie den Dienst bezahlen.

Wie hoch ist das Persönliche Budget?

Die Höhe des Budgets richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf. Es gibt keine feste Obergrenze. Entscheidend ist, welche Unterstützung Sie brauchen. Das Budget soll die gleiche Qualität und Menge an Hilfe sicherstellen wie eine entsprechende Sachleistung.

Rechenbeispiel: Bei 20 Stunden Assistenz pro Woche und einem Stundensatz von 38 Euro ergibt sich ein monatliches Budget von rund 3.300 Euro. Bei 24h-Assistenz kann das Budget deutlich höher ausfallen.

Vermögensfreibetrag und Einkommensgrenzen

Bei der Eingliederungshilfe gelten großzügige Freibeträge:

Partnereinkommen wird seit 2020 nicht mehr angerechnet. Das war eine der wichtigsten Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Auch das Vermögen des Partners bleibt vollständig unberücksichtigt.

Was ist mit der Beratung?

Auch unsere Beratung und Begleitung bei der Antragstellung ist für Assistenznehmer kostenfrei. Die Kosten werden über das Persönliche Budget abgerechnet, nicht von Ihnen.

Gibt es Zuzahlungen?

In den meisten Fällen nicht. Nur wer über der Einkommensgrenze verdient, zahlt einen geringen Eigenanteil von 2 Prozent des übersteigenden Einkommens. Für viele Assistenznehmer, besonders Rentner und Geringverdiener, fällt gar kein Eigenanteil an.

Bei Pflegeleistungen (SGB XI) gelten die normalen Pflegeversicherungsregeln. Der Entlastungsbetrag beträgt seit dem 01.01.2025 monatlich 131 Euro (§ 45b SGB XI). Diese Leistung kann ergänzend zur Eingliederungshilfe genutzt werden.

Kostenlose Erstberatung

Sie möchten wissen, welche Finanzierung für Sie in Frage kommt? Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch. Wir prüfen Ihre Situation und finden die passende Lösung. Detaillierte Informationen zum Persönlichen Budget und zur Antragstellung finden Sie in unserem Budget-Infozentrum.