Ihre Rechte als Budgetnehmer
Was das Persönliche Budget ausmacht
Als Budgetnehmer haben Sie umfangreiche Rechte. Beim Persönlichen Budget erhalten Sie statt der Sachleistung in der Regel einen monatlichen Geldbetrag und bezahlen damit Ihre Unterstützung (§ 29 Abs. 2 SGB IX).
Wichtige Rechte im Überblick
Wahlfreiheit
Sie wählen selbst, wer Sie unterstützt. Ob Assistenzdienst oder einzelne Assistenzkraft: Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Der Kostenträger darf Ihnen keinen bestimmten Anbieter vorschreiben, solange Ihr Wunsch angemessen ist (in der Eingliederungshilfe § 104 Abs. 2 SGB IX).
Wunsch- und Wahlrecht
Gemäß § 8 SGB IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. In der Eingliederungshilfe gilt § 104 Abs. 2 SGB IX: Ihren Wünschen zur Gestaltung der Leistung ist zu entsprechen, soweit sie angemessen sind.
Rechtsanspruch
Das Persönliche Budget ist ein Rechtsanspruch, keine Ermessensleistung. Der Kostenträger muss es bewilligen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Bedarfsdeckung
Das Budget muss Ihren festgestellten Bedarf decken. Es darf nicht willkürlich gekürzt werden. Wenn sich Ihr Bedarf erhöht, haben Sie Anspruch auf Anpassung.
Beratungsanspruch
Sie haben Anspruch auf umfassende Beratung durch den Kostenträger oder unabhängige Beratungsstellen (EUTB).
Was tun, wenn Rechte verletzt werden?
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Rechte nicht beachtet werden, können Sie Widerspruch einlegen oder sich an eine Beratungsstelle wenden. Sie müssen unrechtmäßige Entscheidungen nicht akzeptieren.