Ihre Rechte als Budgetnehmer

Ihr Recht auf Selbstbestimmung

Als Budgetnehmer haben Sie umfangreiche Rechte. Das Persönliche Budget ist darauf angelegt, Ihre Selbstbestimmung zu stärken.

Wichtige Rechte im Überblick

Wahlfreiheit

Sie wählen selbst, wer Sie unterstützt. Ob Assistenzdienst oder einzelne Assistenzkraft: Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Der Kostenträger darf Ihnen keinen bestimmten Anbieter vorschreiben.

Wunsch- und Wahlrecht

Gemäß § 8 SGB IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Ihre Wünsche zur Gestaltung der Leistung werden berücksichtigt, soweit sie angemessen sind.

Rechtsanspruch

Das Persönliche Budget ist ein Rechtsanspruch, keine Ermessensleistung. Der Kostenträger muss es bewilligen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Bedarfsdeckung

Das Budget muss Ihren festgestellten Bedarf decken. Es darf nicht willkürlich gekürzt werden. Wenn sich Ihr Bedarf erhöht, haben Sie Anspruch auf Anpassung.

Beratungsanspruch

Sie haben Anspruch auf umfassende Beratung durch den Kostenträger oder unabhängige Beratungsstellen (EUTB).

Was tun, wenn Rechte verletzt werden?

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Rechte nicht beachtet werden, können Sie Widerspruch einlegen oder sich an eine Beratungsstelle wenden. Sie müssen unrechtmäßige Entscheidungen nicht akzeptieren.