Persönliches Budget: Wer hat Anspruch?

Berechtigter Personenkreis

Anspruch auf das Persönliche Budget haben alle Menschen, die Leistungen zur Teilhabe oder Pflege erhalten. Es gibt keine Einschränkung nach Art oder Schwere der Behinderung.

Voraussetzungen

Um ein Persönliches Budget zu beantragen, müssen Sie:

Das ist alles. Sie brauchen keinen bestimmten Pflegegrad, keine bestimmte Behinderung und kein Mindestalter.

Trägerübergreifendes Persönliches Budget

Besonders praktisch: Sie können Leistungen verschiedener Kostenträger in einem Budget bündeln. Zum Beispiel Eingliederungshilfe vom LVR und Pflegeleistungen von der Krankenkasse. Das nennt sich "trägerübergreifendes Persönliches Budget".

Kinder und Jugendliche

Auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung kann ein Persönliches Budget beantragt werden. Die Eltern oder gesetzlichen Betreuer stellen den Antrag und verwalten das Budget.

Einkommen und Vermögen

Seit 2020 werden Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe deutlich weniger angerechnet. Für viele Leistungen entfällt die Anrechnung komplett. Das macht das Persönliche Budget noch attraktiver.