Persönliches Budget: Wer hat Anspruch?
Berechtigter Personenkreis
Anspruch auf das Persönliche Budget haben alle Menschen, die Leistungen zur Teilhabe oder Pflege erhalten. Es gibt keine Einschränkung nach Art oder Schwere der Behinderung.
Voraussetzungen
Um ein Persönliches Budget zu beantragen, müssen Sie:
- Einen Anspruch auf Teilhabeleistungen haben (z.B. Eingliederungshilfe, Pflege, berufliche Rehabilitation)
- Einen Antrag beim zuständigen Kostenträger stellen
- Eine Zielvereinbarung abschließen
Das ist alles. Sie brauchen keinen bestimmten Pflegegrad, keine bestimmte Behinderung und kein Mindestalter.
Trägerübergreifendes Persönliches Budget
Besonders praktisch: Sie können Leistungen verschiedener Kostenträger in einem Budget bündeln. Zum Beispiel Eingliederungshilfe vom LVR und Pflegeleistungen von der Krankenkasse. Das nennt sich "trägerübergreifendes Persönliches Budget".
Kinder und Jugendliche
Auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung kann ein Persönliches Budget beantragt werden. Die Eltern oder gesetzlichen Betreuer stellen den Antrag und verwalten das Budget.
Einkommen und Vermögen
Seit 2020 werden Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe deutlich weniger angerechnet. Für viele Leistungen entfällt die Anrechnung komplett. Das macht das Persönliche Budget noch attraktiver.