Umfassende Assistenz beantragen
Assistenz mit hohem Stundenbedarf beantragen: 40 bis 168 Stunden pro Woche, bis rund um die Uhr. Wir übernehmen Antrag, Personal und Organisation.
Von der AssistenzPlus-Fachredaktion · Stand: Juni 2026
Für wen diese Seite ist
Diese Seite richtet sich an Menschen, die viel Assistenz brauchen: mehrere Stunden täglich, oft auch nachts, bis hin zur Assistenz rund um die Uhr. Das entspricht einem Umfang von etwa 40 bis 168 Stunden pro Woche. Die 168 Stunden sind die volle Woche, also eine 24-Stunden-Assistenz im Schichtsystem.
Wie es dazu kommt, ist sehr unterschiedlich: eine Entlassung aus Reha oder Klinik, ein Unfall, eine fortschreitende Erkrankung wie ALS oder Multiple Sklerose, Angehörige, die nicht mehr können, oder die Frage, ob nur noch das Pflegeheim bleibt. Der Weg zur bewilligten Assistenz ist in all diesen Fällen derselbe. Und er führt über einen Antrag auf Eingliederungshilfe, den wir für Sie vorbereiten und begleiten.
Unsere besten Erfahrungen haben wir mit einem Umfang von 40 bis 70 Stunden pro Woche. Hier lässt sich ein festes, kleines Team aufbauen, das Sie wirklich kennt. Höhere Umfänge bis zur 24-Stunden-Assistenz setzen wir genauso um, dann mit größerem Team und Schichtplan.
Wie viele Stunden werden bewilligt?
Der Kostenträger bewilligt so viele Stunden, wie Ihr tatsächlicher Bedarf ausmacht. Es gibt keine feste Obergrenze. Entscheidend ist die Bedarfsermittlung: Welche Unterstützung brauchen Sie wann, und was passiert, wenn niemand da ist? Zur Orientierung typische Umfänge aus unserer Praxis:
| Umfang pro Woche | Typische Situation | So setzen wir es um |
|---|---|---|
| 40 bis 70 Stunden | Mehrere Stunden am Tag, oft morgens und abends, Begleitung außer Haus, Haushalt, Freizeit. Nachts meist keine Assistenz nötig. | Kleines festes Team aus 2 bis 4 Assistenzkräften, ein fester Ansprechpartner, Dienstplan nach Ihrem Alltag. |
| 70 bis 110 Stunden | Assistenz über den ganzen Tag, teilweise Bereitschaft in der Nacht. Häufig bei hoher Körperbehinderung oder fortschreitender Erkrankung. | Team aus 4 bis 6 Kräften, Früh- und Spätschicht, Nachtbereitschaft nach Bedarf. |
| 110 bis 168 Stunden | Rund um die Uhr, zum Beispiel bei Beatmung, hoher Querschnittlähmung oder wenn Sie nachts nicht allein sein können. | 24-Stunden-Assistenz im Schichtsystem mit 5 bis 8 Kräften, Übergaben, Vertretungsplan, Rufbereitschaft. |
Die Umfänge sind Erfahrungswerte, keine Grenzen. Bewilligt wird, was der ermittelte Bedarf hergibt.
Wer hat Anspruch auf umfassende Assistenz?
Anspruch auf Assistenzleistungen haben Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, die zur selbstbestimmten Lebensführung Unterstützung brauchen (§ 99 und § 78 SGB IX). Die Assistenz ist eine Leistung der sozialen Teilhabe (§ 113 SGB IX) und wird auf Wunsch als Persönliches Budget ausgezahlt (§ 29 SGB IX). Wichtig für hohen Bedarf:
- Kein Zwang ins Heim: Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht (§ 104 SGB IX). Wer zu Hause leben will, darf nicht allein wegen der Kosten auf eine Einrichtung verwiesen werden. Der Träger muss prüfen, ob eine stationäre Unterbringung für Sie persönlich zumutbar wäre.
- Pflege und Assistenz gehören zusammen: Wer zu Hause lebt und Eingliederungshilfe bezieht, bekommt Pflege und Assistenz aus einer Hand geplant (§ 103 SGB IX). Pflegegeld der Pflegekasse kann weiter bezogen werden. Details unter Leistungen der Pflegekasse.
- Einkommen und Vermögen: Erst ab einem Vermögen über 71.190 Euro wird angerechnet (§ 139 SGB IX). Das Einkommen der Partnerin oder des Partners spielt seit 2020 keine Rolle mehr. Ein Eigenanteil fällt nur bei höherem eigenen Einkommen an. Mehr dazu unter Eingliederungshilfe: Voraussetzungen und Freibeträge.
- Wer noch keinen Bescheid hat: Der Antrag ist formlos möglich und wahrt ab dem Eingang die Frist. Er kann gestellt werden, solange Sie noch in der Reha oder Klinik sind.
Wer ist zuständig? Kostenträger nach Bundesland
Die Eingliederungshilfe für Erwachsene ist Ländersache. Je nach Wohnort stellen Sie den Antrag bei einem anderen Träger. Wir kennen alle drei Verfahren.
| Bundesland | Kostenträger | Bedarfsermittlung | Mehr dazu |
|---|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | LVR (Rheinland) oder LWL (Westfalen-Lippe), je nach Wohnort | BEI_NRW, Gespräch meist bei Ihnen zu Hause | Persönliche Assistenz NRW, LVR, LWL |
| Hessen | LWV Hessen (Landeswohlfahrtsverband) | Integrierter Teilhabeplan (ITP) Hessen | Persönliche Assistenz Hessen, LWV |
| Rheinland-Pfalz | Land Rheinland-Pfalz, Antrag über die Kreis- oder Stadtverwaltung | IBE Rheinland-Pfalz | Persönliche Assistenz Rheinland-Pfalz |
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Typische Ausgangslagen
Vier Situationen, in denen Menschen mit hohem Bedarf zu uns kommen. Die Wege dahin sind verschieden, das Verfahren ist dasselbe.
Beispiele aus der Praxis (anonymisiert)
- Entlassung aus Reha nach Querschnittlähmung: Nach Unfall und Reha steht die Rückkehr nach Hause an. Transfers, Körperpflege, Katheterversorgung und Begleitung außer Haus sind ohne Hilfe nicht möglich. Die Reha-Klinik drängt auf einen Entlasstermin. Unterstützung: Antrag noch aus der Reha stellen, Bedarf mit dem Sozialdienst abstimmen, Team bis zur Entlassung aufbauen. Typischer Umfang 70 bis 168 Stunden.
- Fortschreitende Erkrankung (ALS, MS, Muskelerkrankung): Der Bedarf wächst über Monate. Was heute 30 Stunden sind, können in einem Jahr 100 sein. Angehörige übernehmen immer mehr und geraten an ihre Grenze. Unterstützung: Antrag mit realistischem Bedarf und Steigerungsklausel, Team von Anfang an so aufbauen, dass es mitwachsen kann. Regelmäßige Anpassung des Bescheids.
- Nach dem Schlaganfall wieder zu Hause leben: Halbseitenlähmung, Sprachstörung, Sturzgefahr. Die Familie schafft die Versorgung nicht allein, das Pflegeheim wird als einzige Option genannt. Unterstützung: Assistenz statt Heim: Tagesbegleitung, Sicherheit in der Nacht, Begleitung zu Therapien. Häufig 40 bis 70 Stunden, bei Bedarf mehr.
- Angehörige am Limit, Heim vermeiden: Ein Elternteil oder Partner versorgt seit Jahren rund um die Uhr und ist erschöpft. Der Mensch mit Behinderung will zu Hause bleiben. Unterstützung: Bedarf ehrlich erfassen, auch die bisher unbezahlte Arbeit der Angehörigen. Team aufbauen, das die Familie entlastet, ohne sie zu ersetzen.
In vier Schritten zur bewilligten Assistenz
So läuft es ab, egal ob Sie in Köln, Kassel oder Koblenz wohnen. Wir begleiten jeden Schritt, für Sie kostenfrei.
Vom ersten Gespräch bis zum Start
- Kostenlose Erstberatung: Wir klären Ihre Situation, den ungefähren Stundenbedarf und die Zuständigkeit. Telefonisch, per WhatsApp oder über das Kontaktformular. Auch aus Reha oder Klinik.
- Antrag stellen: Wir bereiten den Antrag auf Eingliederungshilfe und Persönliches Budget vor und reichen ihn beim zuständigen Träger ein. Der Eingang wahrt die Frist.
- Bedarfsermittlung begleiten: Beim Gespräch mit dem Kostenträger sind wir dabei. Wir achten darauf, dass Nacht, Wochenende und Begleitung außer Haus nicht vergessen werden. Danach kommt der Bescheid.
- Team aufbauen und starten: Wir suchen und stellen die Assistenzkräfte, erstellen den Dienstplan und starten. Bei Ablehnung oder zu wenig Stunden legen wir Widerspruch ein.
Was AssistenzPlus für Sie übernimmt
Bei hohem Stundenbedarf ist die Organisation die eigentliche Arbeit: Personal finden, Ausfälle abfangen, Schichten planen, mit dem Kostenträger abrechnen. Genau das übernehmen wir.
- Antrag und Widerspruch: Vorbereitung, Einreichung, Begleitung der Bedarfsermittlung, bei Bedarf Widerspruch.
- Personalsuche: Wir stellen die Assistenzkräfte ein, nach Ihren Wünschen ausgewählt. Sie haben ein Mitspracherecht bei jeder Person in Ihrem Team.
- Dienstplan und Vertretung: Feste Schichten, Übergaben, Vertretung bei Krankheit und Urlaub. Bei 24-Stunden-Assistenz mit Rufbereitschaft.
- Abrechnung: Direkt mit dem Kostenträger oder über Ihr Persönliches Budget. Der Stundensatz liegt in NRW zwischen 33 und 45 Euro und wird vom Träger übernommen.
- Feste Ansprechpartner: Sie haben eine Koordinatorin oder einen Koordinator, die Ihr Team und Ihre Situation kennen.
Sie sind bereits bei einem anderen Dienst und unzufrieden? Dann lesen Sie Assistenzdienst wechseln. Der Wechsel ist ohne Verlust der Bewilligung möglich.
Häufige Fragen: Umfassende Assistenz beantragen
- Ab wie vielen Stunden lohnt sich ein Assistenzdienst?
- Wir organisieren Assistenz ab etwa 20 Stunden pro Woche. Unsere Stärke liegt bei hohem Bedarf von 40 Stunden pro Woche bis zur 24-Stunden-Assistenz mit 168 Stunden. Je mehr Stunden, desto wichtiger werden feste Teams, Dienstplan und Vertretung. Genau das übernehmen wir.
- Kann ich 24-Stunden-Assistenz beantragen, statt ins Pflegeheim zu gehen?
- Ja. Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht nach § 104 SGB IX. Der Kostenträger darf Sie nicht allein wegen der Kosten auf ein Heim verweisen, sondern muss prüfen, ob eine Einrichtung für Sie persönlich zumutbar ist. Viele unserer Klienten mit 24-Stunden-Assistenz leben in der eigenen Wohnung.
- Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Start der Assistenz?
- Rechnen Sie mit zwei bis vier Monaten. Der Antrag ist formlos möglich und wahrt sofort die Frist. Bedarfsermittlung und Bescheid brauchen meist sechs bis zwölf Wochen. Parallel bauen wir bereits das Team auf, damit die Assistenz direkt nach dem Bescheid starten kann. Bei Entlassung aus der Reha stellen wir den Antrag schon aus der Klinik.
- Was kostet mich umfassende Assistenz?
- In der Regel nichts. Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten. Vermögen bis 71.190 Euro bleibt unangetastet, das Einkommen der Partnerin oder des Partners wird nicht angerechnet. Nur bei höherem eigenen Einkommen fällt ein Eigenanteil an. Unsere Beratung und Antragsbegleitung sind kostenfrei.
- Bekomme ich weiter Pflegegeld, wenn ich Assistenz habe?
- Pflegegeld der Pflegekasse und Assistenz über die Eingliederungshilfe können nebeneinander laufen. Wer zu Hause lebt, bekommt beides aus einer Hand geplant, § 103 SGB IX. Wie sich Pflegesachleistungen und Assistenz konkret verrechnen, klären wir im Erstgespräch für Ihre Situation.
- Wer ist in meinem Bundesland zuständig?
- In Nordrhein-Westfalen der LVR im Rheinland oder der LWL in Westfalen-Lippe. In Hessen der Landeswohlfahrtsverband LWV. In Rheinland-Pfalz das Land, der Antrag läuft über Ihre Kreis- oder Stadtverwaltung. Wir stellen den Antrag beim richtigen Träger.
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