Umfassende Assistenz beantragen

Assistenz mit hohem Stundenbedarf beantragen: 40 bis 168 Stunden pro Woche, bis rund um die Uhr. Wir übernehmen Antrag, Personal und Organisation.

Von der AssistenzPlus-Fachredaktion · Stand: Juni 2026

Für wen diese Seite ist

Diese Seite richtet sich an Menschen, die viel Assistenz brauchen: mehrere Stunden täglich, oft auch nachts, bis hin zur Assistenz rund um die Uhr. Das entspricht einem Umfang von etwa 40 bis 168 Stunden pro Woche. Die 168 Stunden sind die volle Woche, also eine 24-Stunden-Assistenz im Schichtsystem.

Wie es dazu kommt, ist sehr unterschiedlich: eine Entlassung aus Reha oder Klinik, ein Unfall, eine fortschreitende Erkrankung wie ALS oder Multiple Sklerose, Angehörige, die nicht mehr können, oder die Frage, ob nur noch das Pflegeheim bleibt. Der Weg zur bewilligten Assistenz ist in all diesen Fällen derselbe. Und er führt über einen Antrag auf Eingliederungshilfe, den wir für Sie vorbereiten und begleiten.

Unsere besten Erfahrungen haben wir mit einem Umfang von 40 bis 70 Stunden pro Woche. Hier lässt sich ein festes, kleines Team aufbauen, das Sie wirklich kennt. Höhere Umfänge bis zur 24-Stunden-Assistenz setzen wir genauso um, dann mit größerem Team und Schichtplan.

Wie viele Stunden werden bewilligt?

Der Kostenträger bewilligt so viele Stunden, wie Ihr tatsächlicher Bedarf ausmacht. Es gibt keine feste Obergrenze. Entscheidend ist die Bedarfsermittlung: Welche Unterstützung brauchen Sie wann, und was passiert, wenn niemand da ist? Zur Orientierung typische Umfänge aus unserer Praxis:

Typische Stundenumfänge und was dahintersteht
Umfang pro WocheTypische SituationSo setzen wir es um
40 bis 70 StundenMehrere Stunden am Tag, oft morgens und abends, Begleitung außer Haus, Haushalt, Freizeit. Nachts meist keine Assistenz nötig.Kleines festes Team aus 2 bis 4 Assistenzkräften, ein fester Ansprechpartner, Dienstplan nach Ihrem Alltag.
70 bis 110 StundenAssistenz über den ganzen Tag, teilweise Bereitschaft in der Nacht. Häufig bei hoher Körperbehinderung oder fortschreitender Erkrankung.Team aus 4 bis 6 Kräften, Früh- und Spätschicht, Nachtbereitschaft nach Bedarf.
110 bis 168 StundenRund um die Uhr, zum Beispiel bei Beatmung, hoher Querschnittlähmung oder wenn Sie nachts nicht allein sein können.24-Stunden-Assistenz im Schichtsystem mit 5 bis 8 Kräften, Übergaben, Vertretungsplan, Rufbereitschaft.

Die Umfänge sind Erfahrungswerte, keine Grenzen. Bewilligt wird, was der ermittelte Bedarf hergibt.

Wer hat Anspruch auf umfassende Assistenz?

Anspruch auf Assistenzleistungen haben Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, die zur selbstbestimmten Lebensführung Unterstützung brauchen (§ 99 und § 78 SGB IX). Die Assistenz ist eine Leistung der sozialen Teilhabe (§ 113 SGB IX) und wird auf Wunsch als Persönliches Budget ausgezahlt (§ 29 SGB IX). Wichtig für hohen Bedarf:

Wer ist zuständig? Kostenträger nach Bundesland

Die Eingliederungshilfe für Erwachsene ist Ländersache. Je nach Wohnort stellen Sie den Antrag bei einem anderen Träger. Wir kennen alle drei Verfahren.

Zuständigkeit für Assistenz mit hohem Bedarf
BundeslandKostenträgerBedarfsermittlungMehr dazu
Nordrhein-WestfalenLVR (Rheinland) oder LWL (Westfalen-Lippe), je nach WohnortBEI_NRW, Gespräch meist bei Ihnen zu HausePersönliche Assistenz NRW, LVR, LWL
HessenLWV Hessen (Landeswohlfahrtsverband)Integrierter Teilhabeplan (ITP) HessenPersönliche Assistenz Hessen, LWV
Rheinland-PfalzLand Rheinland-Pfalz, Antrag über die Kreis- oder StadtverwaltungIBE Rheinland-PfalzPersönliche Assistenz Rheinland-Pfalz

Die verlinkten Detailseiten finden Sie unten unter „Weiterführende Seiten“.

Typische Ausgangslagen

Vier Situationen, in denen Menschen mit hohem Bedarf zu uns kommen. Die Wege dahin sind verschieden, das Verfahren ist dasselbe.

Beispiele aus der Praxis (anonymisiert)

In vier Schritten zur bewilligten Assistenz

So läuft es ab, egal ob Sie in Köln, Kassel oder Koblenz wohnen. Wir begleiten jeden Schritt, für Sie kostenfrei.

Vom ersten Gespräch bis zum Start

  1. Kostenlose Erstberatung: Wir klären Ihre Situation, den ungefähren Stundenbedarf und die Zuständigkeit. Telefonisch, per WhatsApp oder über das Kontaktformular. Auch aus Reha oder Klinik.
  2. Antrag stellen: Wir bereiten den Antrag auf Eingliederungshilfe und Persönliches Budget vor und reichen ihn beim zuständigen Träger ein. Der Eingang wahrt die Frist.
  3. Bedarfsermittlung begleiten: Beim Gespräch mit dem Kostenträger sind wir dabei. Wir achten darauf, dass Nacht, Wochenende und Begleitung außer Haus nicht vergessen werden. Danach kommt der Bescheid.
  4. Team aufbauen und starten: Wir suchen und stellen die Assistenzkräfte, erstellen den Dienstplan und starten. Bei Ablehnung oder zu wenig Stunden legen wir Widerspruch ein.

Was AssistenzPlus für Sie übernimmt

Bei hohem Stundenbedarf ist die Organisation die eigentliche Arbeit: Personal finden, Ausfälle abfangen, Schichten planen, mit dem Kostenträger abrechnen. Genau das übernehmen wir.

Sie sind bereits bei einem anderen Dienst und unzufrieden? Dann lesen Sie Assistenzdienst wechseln. Der Wechsel ist ohne Verlust der Bewilligung möglich.

Häufige Fragen: Umfassende Assistenz beantragen

Ab wie vielen Stunden lohnt sich ein Assistenzdienst?
Wir organisieren Assistenz ab etwa 20 Stunden pro Woche. Unsere Stärke liegt bei hohem Bedarf von 40 Stunden pro Woche bis zur 24-Stunden-Assistenz mit 168 Stunden. Je mehr Stunden, desto wichtiger werden feste Teams, Dienstplan und Vertretung. Genau das übernehmen wir.
Kann ich 24-Stunden-Assistenz beantragen, statt ins Pflegeheim zu gehen?
Ja. Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht nach § 104 SGB IX. Der Kostenträger darf Sie nicht allein wegen der Kosten auf ein Heim verweisen, sondern muss prüfen, ob eine Einrichtung für Sie persönlich zumutbar ist. Viele unserer Klienten mit 24-Stunden-Assistenz leben in der eigenen Wohnung.
Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Start der Assistenz?
Rechnen Sie mit zwei bis vier Monaten. Der Antrag ist formlos möglich und wahrt sofort die Frist. Bedarfsermittlung und Bescheid brauchen meist sechs bis zwölf Wochen. Parallel bauen wir bereits das Team auf, damit die Assistenz direkt nach dem Bescheid starten kann. Bei Entlassung aus der Reha stellen wir den Antrag schon aus der Klinik.
Was kostet mich umfassende Assistenz?
In der Regel nichts. Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten. Vermögen bis 71.190 Euro bleibt unangetastet, das Einkommen der Partnerin oder des Partners wird nicht angerechnet. Nur bei höherem eigenen Einkommen fällt ein Eigenanteil an. Unsere Beratung und Antragsbegleitung sind kostenfrei.
Bekomme ich weiter Pflegegeld, wenn ich Assistenz habe?
Pflegegeld der Pflegekasse und Assistenz über die Eingliederungshilfe können nebeneinander laufen. Wer zu Hause lebt, bekommt beides aus einer Hand geplant, § 103 SGB IX. Wie sich Pflegesachleistungen und Assistenz konkret verrechnen, klären wir im Erstgespräch für Ihre Situation.
Wer ist in meinem Bundesland zuständig?
In Nordrhein-Westfalen der LVR im Rheinland oder der LWL in Westfalen-Lippe. In Hessen der Landeswohlfahrtsverband LWV. In Rheinland-Pfalz das Land, der Antrag läuft über Ihre Kreis- oder Stadtverwaltung. Wir stellen den Antrag beim richtigen Träger.

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