GdB-Rechner: Gesamt-GdB bei mehreren Erkrankungen

Mehrere Einzel-GdB werden nicht addiert. Dieser Rechner zeigt Ihnen als Orientierung, welche Spanne für Ihren Gesamt-GdB realistisch ist, und erklärt, welche Regel dabei greift. Ausgangspunkt ist nach Teil A Nr. 3 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze immer der höchste Einzelwert. Über den Gesamt-GdB entscheidet allein das Versorgungsamt nach dem Einzelfall; aus dem Ergebnis entsteht kein Rechtsanspruch.

Häufige Fragen zum Gesamt-GdB

Werden mehrere GdB addiert?
Nein. Teil A Nr. 3 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze verbietet das Addieren ausdrücklich, auch jede andere Rechenmethode. Das Versorgungsamt geht vom höchsten Einzel-GdB aus und prüft, ob die weiteren Beeinträchtigungen das Ausmaß der Behinderung insgesamt vergrößern. Aus 40 und 30 wird deshalb kein GdB 70, sondern meist 50.
Wie wird der Gesamt-GdB gebildet?
Ausgangspunkt ist die Funktionsbeeinträchtigung mit dem höchsten Einzel-GdB. Danach wird für jede weitere Beeinträchtigung geprüft, ob sie den Zustand zusätzlich verschlechtert oder sich mit den anderen überschneidet. Nur eine echte Zunahme erhöht den Wert. Der Gesamt-GdB wird ausschließlich in Zehnerschritten festgestellt, höchstens 100.
Erhöht ein Einzel-GdB von 10 den Gesamt-GdB?
In der Regel nicht. Leichte Gesundheitsstörungen mit einem Einzelwert von 10 führen laut Teil A Nr. 3 normalerweise zu keiner Erhöhung. Auch ein Einzel-GdB von 20 hebt den Gesamtwert vielfach nicht an. Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn sich mehrere Beeinträchtigungen überschneiden oder gegenseitig verstärken.
Ab welchem GdB gilt man als schwerbehindert?
Ab einem Gesamt-GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und erhält auf Antrag den Schwerbehindertenausweis mit allen Nachteilsausgleichen. Bei einem GdB von 30 oder 40 ist die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich. Die Agentur für Arbeit entscheidet darüber, wenn der Arbeitsplatz ohne Gleichstellung gefährdet wäre.
Ist das Ergebnis dieses Rechners verbindlich?
Nein. Der Rechner gibt eine Orientierung auf Basis der allgemeinen Bildungsregeln und liefert deshalb eine Spanne, keinen festen Wert. Verbindlich entscheidet allein das Versorgungsamt nach ärztlichen Unterlagen und dem Einzelfall. Aus dem Ergebnis entsteht kein Rechtsanspruch. Gegen einen zu niedrigen Bescheid hilft der Widerspruch binnen eines Monats.

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