Assistenzdienst finden: 12 Fragen vor der Zusage

Einen guten Assistenzdienst finden Sie am sichersten mit einer Checkliste: 12 konkrete Fragen zeigen im Erstgespräch, ob ein Anbieter zu Ihnen passt. Die Auswahl ist eine Entscheidung für Jahre, denn Assistenzkräfte begleiten Sie im Alltag, in der Freizeit und bei Bedarf rund um die Uhr. Dieser Ratgeber liefert die Fragen, erklärt, wer die Kosten trägt, und zeigt, welche Rechte Sie bei der Wahl haben. Stand: August 2026.

Welche 12 Fragen sollten Sie jedem Anbieter stellen?

Diese 12 Fragen decken die Punkte ab, an denen Assistenzverhältnisse in der Praxis scheitern: Personal, Vertretung, Geld und Vertrag. Die Checkliste stammt aus der Beratungspraxis von AssistenzPlus.

  1. Darf ich meine Assistenzkräfte selbst auswählen? Seriöse Dienste geben Ihnen ein Mitspracherecht und ein Veto bei jeder Besetzung.
  2. Bekomme ich ein festes Team? Ständig wechselnde Kräfte sind das häufigste Ärgernis in der Assistenz.
  3. Wer vertritt meine Assistenzkraft bei Krankheit und Urlaub? Fragen Sie nach der konkreten Regelung, nicht nach einem Versprechen.
  4. Welche Assistenzformen deckt der Dienst ab? Alltagsassistenz, Freizeitassistenz und 24-Stunden-Assistenz sollten aus einer Hand möglich sein.
  5. Arbeitet der Dienst in meiner Region? Kurze Wege erleichtern Vertretungen und persönliche Ansprechpartner.
  6. Kennt der Dienst meinen Kostenträger? Erfahrung mit LVR, LWL oder LWV beschleunigt Antrag und Abrechnung spürbar.
  7. Unterstützt der Dienst beim Antrag? Gute Anbieter begleiten das Antragsverfahren beim Kostenträger kostenfrei.
  8. Was kostet mich die Leistung selbst? Die Antwort sollte konkret ausfallen: In der Regel zahlt nach der Bewilligung der Kostenträger, ein Eigenanteil hängt von Einkommen und Vermögen ab.
  9. Wie läuft die Abrechnung? Direkt mit dem Kostenträger oder über Ihr Persönliches Budget nach § 29 SGB IX.
  10. Wie erreiche ich den Dienst im Notfall? Eine feste Ansprechperson und kurze Reaktionszeiten sind Pflicht.
  11. Wie werden Assistenzkräfte ausgewählt und eingearbeitet? Fragen Sie nach Auswahlverfahren, Führungszeugnis und Einarbeitung bei Ihnen vor Ort.
  12. Welche Kündigungsfristen gelten für mich? Klare, kurze Fristen geben Ihnen Flexibilität, falls sich Ihr Bedarf ändert.

Sie möchten die Fragen lieber im Gespräch durchgehen? Sie erreichen AssistenzPlus telefonisch unter 0179 2578046 oder über die kostenlose Erstberatung.

Woran erkennen Sie einen guten Assistenzdienst?

Einen guten Assistenzdienst erkennen Sie an drei Merkmalen: Mitbestimmung bei der Personalauswahl, verlässliche Vertretung bei Ausfällen und Transparenz bei Finanzierung und Vertrag. Was ein Anbieter dafür organisatorisch leisten muss, zeigt unsere Übersicht Was ein Assistenzdienst leistet. Im Erstgespräch gilt: Ein guter Dienst fragt zuerst nach Ihrem Bedarf, also Stundenumfang, Aufgaben und zuständigem Kostenträger, und spricht erst danach über sein Angebot. Vorsicht ist angebracht, wenn ein Anbieter pauschale Zusagen macht, ohne Ihren Bescheid oder Ihre Bedarfsermittlung zu kennen, oder für eine umfassende Versorgung einen Start am nächsten Tag verspricht. Ihre Position ist gesetzlich gestärkt: Nach § 8 SGB IX ist berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten zu entsprechen, soweit sie angemessen sind. In der Eingliederungshilfe ergänzt § 104 Abs. 2 SGB IX: Der Träger kann auf einen zumutbaren Anbieter verweisen, wenn Ihre Wahl unverhältnismäßige Mehrkosten verursacht. In der Praxis heißt das: Sie müssen nicht den erstbesten Dienst nehmen, den ein Amt oder eine Klinik empfiehlt.

Welche Wege gibt es: Sachleistung, Persönliches Budget oder Arbeitgebermodell?

Für die Organisation Ihrer Assistenz gibt es drei Wege, die sich vor allem in der Abrechnung und in der Verantwortung unterscheiden.

WegWer rechnet ab?Wer trägt Arbeitgeberpflichten?
Sachleistung über einen DienstDienst direkt mit dem KostenträgerDer Assistenzdienst
Persönliches Budget mit Dienst (§ 29 SGB IX)Sie zahlen den Dienst aus dem Budget und weisen die Verwendung nachDer Assistenzdienst (Sie führen Zielvereinbarung und Verwendungsnachweis)
ArbeitgebermodellSie selbst über das Persönliche BudgetSie selbst (Verträge, Lohn, Haftung)

In den ersten beiden Wegen bleibt der Dienst Arbeitgeber der Assistenzkräfte, die Leistung für Sie ist dieselbe. Im Arbeitgebermodell stellen Sie Ihre Kräfte selbst an: Das bedeutet maximale Kontrolle, aber auch Lohnabrechnung, Ausfallmanagement und Haftung in Ihrer Hand. Viele Leistungsberechtigte wählen deshalb einen Dienst, bei dem sie ihre Kräfte selbst mit aussuchen: So behalten sie die Personalentscheidung, ohne Arbeitgeberpflichten zu übernehmen. Welcher Weg zu Ihnen passt, hängt davon ab, wie viel Organisation Sie selbst tragen möchten; zum Arbeitgebermodell beraten die EUTB-Stellen unabhängig.

Was kostet ein Assistenzdienst und wer zahlt?

Assistenzdienste in NRW rechnen üblicherweise 33 bis 45 Euro pro Stunde ab (Stand 2026), bezahlt nach der Bewilligung vom Kostenträger, nicht von Ihnen privat. Die genaue Vergütung vereinbart jeder Dienst individuell mit dem Träger. Grundlage ist meist die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Der Vermögensfreibetrag liegt 2026 bei 71.190 Euro (§ 139 SGB IX), das Einkommen von Ehe- und Lebenspartnern wird seit 2020 nicht mehr zur Kostenbeteiligung herangezogen. Ein Beitrag aus eigenem Einkommen fällt erst an, wenn es über den gesetzlichen Grenzen liegt; auch Vermögen oberhalb des Freibetrags wird eingesetzt. Eine detaillierte Übersicht der Stundensätze finden Sie im Artikel Was kostet ein Assistenzdienst?, Antworten auf Finanzierungsfragen sammelt unser Info-Zentrum zum Persönlichen Budget. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, zeigt Ihnen der kostenlose Anspruch-Test in zwei Minuten.

Wie finden Sie einen Assistenzdienst in NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz?

Drei Anlaufstellen führen zu passenden Anbietern: die EUTB-Beratungsstellen, Ihr Kostenträger und die regionale Suche im Internet. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) nach § 32 SGB IX berät kostenlos und unabhängig von Leistungserbringern, bundesweit gibt es über 500 geförderte Beratungsstellen mit Suche auf teilhabeberatung.de. In NRW sind der LVR (Rheinland) und der LWL (Westfalen-Lippe) als Träger der Eingliederungshilfe für Erwachsene zuständig, in Hessen der LWV, in Rheinland-Pfalz das Land über das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung; die Anträge bearbeiten dort die Kreis- und Stadtverwaltungen vor Ort. Fragen Sie den Träger nach Diensten mit Vergütungsvereinbarung in Ihrer Region; über das Persönliche Budget können Sie zusätzlich Dienste beauftragen, die keine solche Vereinbarung mit Ihrem Träger haben. Einen Überblick für das bevölkerungsreichste Bundesland bietet unsere Seite Persönliche Assistenz in NRW. Sie sind bereits versorgt und unzufrieden? Wie ein Anbieterwechsel abläuft, lesen Sie im Ratgeber Assistenzdienst wechseln.

Wie beantwortet AssistenzPlus die 12 Fragen?

AssistenzPlus ist ein Assistenzdienst mit Sitz in Köln und mehr als 80 Einsatzorten in NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz. Die wichtigsten Antworten auf die Checkliste: Sie suchen Ihre Assistenzkräfte selbst mit aus und behalten ein Vetorecht bei jeder Besetzung (Frage 1), Sie bekommen ein festes Team mit geregelter Vertretung (Fragen 2 und 3), und wir übernehmen Alltagsassistenz, Freizeitassistenz und 24-Stunden-Assistenz aus einer Hand (Frage 4). Den Antrag beim Kostenträger begleiten wir kostenfrei (Frage 7). Die Abrechnung läuft in NRW direkt mit LVR und LWL, in Hessen und Rheinland-Pfalz über das Persönliche Budget (Fragen 6 und 9). Wie schnell wir starten können, hängt vom Stundenumfang und der Region ab; einen realistischen Termin nennen wir Ihnen im Erstgespräch. Stellen Sie uns gerne auch die übrigen Fragen: kostenlose Erstberatung anfragen oder direkt anrufen unter 0179 2578046.

Häufige Fragen zur Wahl des Assistenzdienstes

Kann ich meinen Assistenzdienst frei wählen?
Ja. Nach § 8 SGB IX ist berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten zu entsprechen, auch bei der Wahl des Anbieters. Grenze ist § 104 Abs. 2 SGB IX: Verursacht die gewünschte Lösung unverhältnismäßige Mehrkosten, darf der Träger auf eine zumutbare Alternative verweisen. Eine Ablehnung muss der Träger begründen.

Wie lange dauert es, einen Assistenzdienst zu finden?
Rechnen Sie von der ersten Anfrage bis zum Start der Versorgung mit mehreren Wochen. Der Dienst muss passende Assistenzkräfte finden, Sie lernen die Kandidaten kennen, und je nach Fall läuft parallel noch das Antragsverfahren beim Kostenträger.

Was unterscheidet einen Assistenzdienst von einem Pflegedienst?
Ein Assistenzdienst unterstützt die selbstbestimmte Teilhabe: Alltag, Freizeit, Haushalt, Begleitung, bei Bedarf rund um die Uhr. Ein Pflegedienst erbringt vor allem körperbezogene Pflege und medizinische Behandlungspflege in kurzen Einsätzen. Beides kann sich ergänzen: Assistenz wird meist über die Eingliederungshilfe finanziert, Pflege über die Pflegeversicherung.

Kostet die Beratung durch einen Assistenzdienst etwas?
Nein, ein seriöser Assistenzdienst berät kostenfrei und unverbindlich. Auch die Beratung durch die EUTB-Stellen nach § 32 SGB IX ist kostenlos. Misstrauen ist angebracht, wenn ein Anbieter für Erstberatung oder Antragsbegleitung Geld verlangt.