Kündigung und Änderung des Persönlichen Budgets
Änderung des Budgets
Ihr Bedarf kann sich ändern. Vielleicht brauchen Sie mehr Stunden als bisher. Oder Ihre Situation hat sich verbessert und Sie brauchen weniger Unterstützung. In beiden Fällen können Sie eine Anpassung beantragen.
Wann kann das Budget angepasst werden?
- Bei verändertem Unterstützungsbedarf (mehr oder weniger Stunden)
- Bei Änderung der Lebenssituation (Umzug, neuer Job, Studium)
- Bei Ablauf der Zielvereinbarung (Verlängerung beantragen)
- Bei Änderung der Kostenstruktur
Wie beantrage ich eine Änderung?
Stellen Sie einen formlosen Antrag beim Kostenträger. Beschreiben Sie, was sich geändert hat und welche Anpassung Sie benötigen. Der Kostenträger prüft den Antrag und passt das Budget an.
Kündigung des Persönlichen Budgets
An die Entscheidung für das Persönliche Budget sind Sie sechs Monate gebunden (§ 29 Abs. 1 SGB IX). Nach Ablauf der sechs Monate können Sie beim Kostenträger beantragen, Ihre Leistungen wieder als Sachleistung zu erhalten. Unabhängig davon können Sie und der Kostenträger die Zielvereinbarung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn die Fortsetzung nicht zumutbar ist. Bei Ihnen kann ein solcher Grund vor allem in Ihrer persönlichen Lebenssituation liegen, beim Kostenträger etwa darin, dass Sie die Zielvereinbarung nicht einhalten, insbesondere beim Nachweis der Bedarfsdeckung (§ 29 Abs. 4 SGB IX). Mit der Kündigung wird der Budget-Bescheid aufgehoben, Ihre Leistungen erhalten Sie dann als Sachleistung.
Wechsel des Assistenzdienstes
Wenn Sie mit Ihrem Assistenzdienst nicht zufrieden sind, können Sie ihn wechseln. Das Persönliche Budget bleibt dabei bestehen, denn die Bindung von sechs Monaten betrifft die Entscheidung für das Budget, nicht den Dienst. Mit welcher Frist Sie den Vertrag mit dem Dienst kündigen können, steht in diesem Vertrag. Für Pflegeverträge mit zugelassenen Pflegediensten gilt § 120 Abs. 2 SGB XI: Sie können sie jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Bundesgerichtshof hat einen solchen Vertrag zudem als Vertrag über Dienste höherer Art eingeordnet, der nach § 627 BGB jederzeit gekündigt werden kann (BGH, Urteil vom 9. Juni 2011, III ZR 203/10). Wir bei AssistenzPlus machen Ihnen den Wechsel so einfach wie möglich.
Beratung bei Änderungen
Kontaktieren Sie uns, wenn sich Ihre Situation ändert. Wir helfen Ihnen, die richtigen Schritte einzuleiten und das Budget an Ihre Bedürfnisse anzupassen.