Rechte und Pflichten beim Persönlichen Budget
Beim Persönlichen Budget nach § 29 SGB IX erhalten Sie statt der Sachleistung in der Regel einen monatlichen Geldbetrag und bezahlen damit Ihre Unterstützung, zum Beispiel einen Assistenzdienst. Damit sind Rechte und Pflichten verbunden. Als Assistenzdienst in NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz erklären wir Ihnen, was Ihnen zusteht und was Sie dabei beachten müssen.
Ihre Rechte: Was Ihnen gesetzlich zusteht
Wie viele Assistenzstunden Sie bekommen, hängt vor allem von Ihrem persönlichen Bedarf ab, nicht von Ihrem Pflegegrad. Feste Stundengrenzen je Pflegegrad gibt es nicht. Den Bedarf ermittelt der Träger der Eingliederungshilfe im Einzelfall mit einem festgelegten Instrument, in NRW mit dem BEI_NRW, in Hessen mit dem PiT und in Rheinland-Pfalz mit dem IBE (§ 118 SGB IX). Zu Ihren wichtigsten Rechten gehören:
Rechtsanspruch: Auf Antrag werden die Leistungen als Persönliches Budget erbracht (§ 29 Abs. 1 SGB IX).
Bedarfsdeckung: Das Budget wird so bemessen, dass Ihr festgestellter Bedarf gedeckt ist und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann (§ 29 Abs. 2 SGB IX).
Wunsch- und Wahlrecht: Wünschen zur Gestaltung der Leistung entspricht der Träger, soweit sie angemessen sind (§ 104 Abs. 2 SGB IX). Mit dem Budget können Sie auch einen Anbieter ohne Vereinbarung mit dem Träger beauftragen, bei der Sachleistung kommen in der Regel nur Dienste mit einer solchen Vereinbarung in Frage (§ 123 SGB IX).
Anpassung: Ändert sich Ihr Bedarf, können Sie eine Anpassung beantragen.
Widerspruch: Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).
Bei AssistenzPlus wählen Sie Ihre Assistenzkraft selbst aus, ob als Budget oder als Sachleistung. Sie bestimmen mit, wer in Ihre Wohnung kommt und wie die Hilfe ausgeführt wird.
Ihre Pflichten beim Persönlichen Budget
Die wichtigste Pflicht ist der Nachweis. Für das Budget schließen Sie mit dem Träger eine Zielvereinbarung. Sie regelt unter anderem, ob und wie Sie nachweisen, dass Ihr Bedarf gedeckt wurde (§ 29 Abs. 4 SGB IX). Bewahren Sie Rechnungen und Stundennachweise deshalb sorgfältig auf. Werden die vereinbarten Nachweise nicht erbracht, kann der Träger die Zielvereinbarung aus wichtigem Grund kündigen.
An die Entscheidung für das Budget sind Sie sechs Monate gebunden (§ 29 Abs. 1 SGB IX).
Wenn Sie selbst Arbeitgeber werden: das Arbeitgebermodell
Mit dem Budget können Sie Assistenzkräfte auch selbst anstellen. Dann tragen Sie alle Pflichten eines Arbeitgebers, unter anderem:
Arbeitsverträge, monatliche Lohnabrechnung und Lohnsteueranmeldung beim Finanzamt
Anmeldung zur Sozialversicherung und Abführung der Beiträge an die Krankenkassen
Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung
Einhaltung der Regeln zu Arbeitszeit und Mindestlohn
Vertretung bei Krankheit und Urlaub
Dieses Modell bieten wir nicht an.
Unser Service: Wir nehmen Ihnen die Last ab
Mit AssistenzPlus beauftragen Sie einen Assistenzdienst. Wir sind Arbeitgeber der Assistenzkräfte und übernehmen Personalsuche, Verträge, Lohnabrechnung, Sozialversicherung und Vertretung. Beim Budget erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie für Ihren Verwendungsnachweis nutzen können. Wir unterstützen Sie beim Antrag und in der Kommunikation mit dem Kostenträger.
Nutzen Sie Ihre Rechte, ohne die Arbeitgeberpflichten selbst zu tragen.
Kontaktieren Sie unser Team für eine kostenlose Beratung zum Persönlichen Budget. Wir helfen Ihnen, Ihren Bedarf nachvollziehbar zu beschreiben, damit die bewilligten Stunden zu Ihrem Alltag passen.