Eingliederungshilfe-Reform 2026: Das ist geplant
Am 12. Juni 2026 hat das Bundesarbeitsministerium die Empfehlungen aus dem Dialogprozess zur Eingliederungshilfe veröffentlicht. Bund, Länder und Kommunen haben über ein Jahr beraten, wie die Leistungen nach dem SGB IX umgebaut werden sollen. Für die rund eine Million Menschen, die Eingliederungshilfe beziehen, geht es um die Frage, ob Assistenz künftig schwerer zu bekommen ist. Wir ordnen ein, was geplant ist und was offen bleibt.
Was ist der Dialogprozess Eingliederungshilfe?
Der Dialogprozess war eine Verhandlungsrunde von Bund, Ländern und Kommunen zur Zukunft der Eingliederungshilfe. Gestartet im September 2025, tagte die Runde bis Mai 2026 in vier Arbeitssitzungen. Beteiligt waren das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, Verbände und der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung.
Hintergrund sind die steigenden Ausgaben. Die Bruttoausgaben der Eingliederungshilfe lagen 2024 bundesweit bei rund 29,5 Milliarden Euro, fast acht Milliarden mehr als 2020. Bund und Länder suchen nach Wegen, diese Dynamik zu bremsen. Die Vorschläge wurden vier Themenfeldern zugeordnet: Leistungen, Verwaltungsverfahren, Vertragsrecht und Steuerung. Der Dialogprozess ist dabei von der Empfehlung 17 der Sozialstaatskommission zu unterscheiden, die bereits im Januar 2026 eine Kostendämpfung gefordert hatte. Hier verhandelten konkret Bund, Länder und Kommunen.
Welche Änderungen empfiehlt das Papier 2026?
Das Empfehlungspapier schlägt unter anderem eine gemeinsame Inanspruchnahme von Assistenz und mehr pauschale Geldleistungen vor. Mehrere Menschen sollen sich also Assistenzkräfte teilen können, etwa beim Wohnen. Zusätzlich sollen Kostenträger stärkere Belegungsrechte erhalten.
Die wichtigsten diskutierten Punkte im Überblick:
- Gemeinsame Assistenz: Leistungen für mehrere Personen gebündelt, wo es als zumutbar gilt.
- Pauschale Geldleistungen: Ausweitung statt Abrechnung im Einzelfall.
- Belegungsrechte: Träger sollen stärker steuern können, wer welchen Platz erhält.
- Vertragsrecht: Vereinbarungen zwischen Trägern und Diensten künftig in Textform, die eigenhändige Unterschrift entfällt bei beidseitiger Zustimmung.
Sozialverbände wie der Paritätische warnen vor Verschlechterungen. Kritisiert wird vor allem der unklare Begriff der "unverhältnismäßigen Mehrkosten", mit dem Wünsche der Betroffenen abgelehnt werden könnten.
Worüber gab es keine Einigung?
Bei zentralen Streitpunkten erzielten Bund, Länder und Kommunen keine Einigung. Offen blieb vor allem das Vorrang-Nachrang-Verhältnis zwischen Pflege und Eingliederungshilfe, also die Frage, welche Kasse zuerst zahlt.
Ebenfalls ohne Ergebnis blieben die Vergütung bei Investitionsmaßnahmen nach § 127 Absatz 2 SGB IX, die Belegungssteuerung durch die Träger und die Schiedsstellenfähigkeit von Leistungsvereinbarungen. Diese Punkte werden weiter verhandelt. Die als notwendig erachteten Rechtsänderungen sollen nach Angaben des Ministeriums noch 2026 vorgelegt werden.
Was bedeutet die Reform für Menschen mit Behinderung?
Für laufende Bewilligungen ändert sich vorerst nichts, alle bestehenden Leistungen gelten unverändert weiter. Die Empfehlungen sind kein Gesetz, sondern eine Grundlage für künftige Entwürfe. Wichtig bleibt das Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX: Sie entscheiden weiterhin selbst, wer Sie unterstützt und wie Sie leben.
Kritisch wird die geplante gemeinsame Assistenz gesehen. Wer auf eine individuelle Eins-zu-eins-Begleitung angewiesen ist, sollte seinen Bedarf gut dokumentieren. Das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX bleibt dabei ein starkes Werkzeug, weil Sie damit Ihre Assistenz selbst organisieren. Sie haben Fragen zu Ihrer Bewilligung? Unser Team berät Sie kostenfrei.
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In NRW zahlen LVR und LWL, in Hessen der LWV, in Rheinland-Pfalz die zuständigen Kreisverwaltungen. Wir kennen die Verfahren der einzelnen Träger aus der Praxis und unterstützen Sie beim Antrag und beim Wunsch- und Wahlrecht. Weitere Informationen finden Sie in unserem Info-Zentrum zum Persönlichen Budget. Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch oder per WhatsApp: jetzt Kontakt aufnehmen.