Persönliches Budget zu niedrig? BVerfG kippt Eilbeschluss
Das Bundesverfassungsgericht hat am 20. Juli 2026 einen Eilbeschluss zum Persönlichen Budget aufgehoben (Aktenzeichen 1 BvR 1302/26). Ein Landessozialgericht hatte den Assistenzbedarf einer vollständig blinden Frau nicht weiter aufgeklärt und ihren Eilantrag abgelehnt. Für Budgetnehmer, deren Stunden zu niedrig bewilligt wurden, ist der Beschluss relevant: Gerichte müssen den Assistenzbedarf auch im Eilverfahren aufklären statt Zweifel zu ihren Lasten gehen zu lassen.
Was hat das Bundesverfassungsgericht entschieden?
Die 1. Kammer des Ersten Senats hob am 20. Juli 2026 einstimmig einen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts auf und verwies die Sache zurück.
Der aufgehobene Beschluss vom 6. Mai 2026 verletzte den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 Grundgesetz. Betroffen ist eine vollständig blinde Frau mit einer komplexen posttraumatischen Belastungsstörung. Grundlage war eine Bedarfsermittlung mit 47 Wochenstunden qualifizierter und sieben Wochenstunden kompensatorischer Assistenz. Der Landkreis bewilligte im Mai 2026 10.367,63 Euro monatlich. Sie hielt 20.887,93 Euro im Arbeitgebermodell für erforderlich. Neues Recht schafft der Kammerbeschluss nicht, er wendet gefestigte Maßstäbe an (§ 93c Bundesverfassungsgerichtsgesetz).
Warum reichte dem Gericht die Aktenlage nicht aus?
Auch im Eilverfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Je schwerer der drohende Nachteil, desto weniger darf sich ein Gericht auf die Aktenlage beschränken.
Das Landessozialgericht sah sich auf die Aktenlage beschränkt und hielt einen höheren Bedarf für nicht glaubhaft gemacht. Das Bundesverfassungsgericht hält dem entgegen, dass die Anforderungen an die Glaubhaftmachung, gemessen an der drohenden Rechtsverletzung, „nicht überspannt werden“ dürfen. Das Gericht hätte den Bedarf zumindest vorläufig und kurzfristig ermitteln müssen, etwa durch eine „konkrete Befragung der betreuenden Assistenzkräfte oder behandelnden Ärzte“. Blieb der Umfang danach offen, war eine Folgenabwägung geboten.
Was bedeutet der Beschluss für Budgetnehmer?
Im Eilverfahren müssen Sie einen höheren Bedarf glaubhaft machen, nicht lückenlos beweisen.
Einen Anspruch auf eine bestimmte Stundenzahl schafft der Beschluss nicht. Das Gericht sprach der Frau den geforderten Betrag nicht zu, sondern gab den Fall zurück. Der Gewinn liegt im Verfahren: Sozialgerichte müssen den Bedarf aufklären, statt Zweifel zulasten des Menschen mit Behinderung gehen zu lassen. Die Maßstäbe gelten bundesweit, auch wenn jeder Kostenträger eigene Instrumente zur Bedarfsermittlung nutzt.
Ob Ihre Stunden reichen, entscheidet sich an der Bedarfsermittlung. Unser Team ordnet Ihre Bewilligung kostenfrei ein.
Welche Nachweise helfen im Eilverfahren?
Hilfreich sind Unterlagen, die den Bedarf in Stunden beziffern. Eine Diagnose beschreibt die Behinderung, nicht den Umfang der nötigen Assistenz.
- Ärztliche Stellungnahme: Das Landessozialgericht bemängelte, dass die fachmedizinische Beurteilung keinen konkreten Assistenzumfang nannte. Bitten Sie um Angaben zu Funktionseinschränkungen und Unterstützungsbedarf, mit Zeitangaben soweit fachlich vertretbar.
- Stellungnahmen der Assistenzkräfte: Das Gericht nennt die betreuenden Assistenzkräfte ausdrücklich als Erkenntnisquelle. Schriftliche Berichte über Tagesabläufe und Nächte gehören in die Akte.
- Tagesprotokoll über zwei bis vier Wochen: Notieren Sie Uhrzeit, Situation und Unterstützungsbedarf. Das macht Spitzenzeiten und Rufbereitschaft sichtbar.
- Bedarfsermittlung und Zielvereinbarung: Im entschiedenen Fall unterschrieb die Frau die Zielvereinbarung unter Vorbehalt und hielt den Streit offen.
Gegen einen Bescheid läuft die Widerspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntgabe (§ 84 Sozialgerichtsgesetz). Den Eilantrag nach § 86b Absatz 2 Sozialgerichtsgesetz stellen Sie parallel beim Sozialgericht. Dort zählt zusätzlich der Anordnungsgrund, also die Eilbedürftigkeit. Eine einstweilige Anordnung wirkt nur vorläufig und in der Regel ab Antragstellung; verlieren Sie später die Hauptsache, kommt eine Rückforderung nach § 50 SGB X in Betracht. Den Aufbau zeigt unser Ratgeber zum Widerspruch gegen abgelehnte Eingliederungshilfe.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Eine Beratungsstelle der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (§ 32 SGB IX) oder ein Fachanwalt für Sozialrecht prüft Ihren Fall.
Welche Rolle spielt der Assistenzdienst beim Persönlichen Budget?
Das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX ist eine Leistungsform, keine zusätzliche Leistung. Es ändert vor allem Organisation und Abrechnung.
Drei Wege sind möglich: die Sachleistung über einen Assistenzdienst, das Budget zusammen mit einem Dienstleister und das Budget im Arbeitgebermodell, bei dem Sie Ihre Assistenzkräfte selbst anstellen. Der entschiedene Fall betraf das Arbeitgebermodell, das AssistenzPlus nicht anbietet. Auf den beiden anderen Wegen liefern wir die Nachweise, die das Gericht verlangt: Stundendokumentation und Stellungnahmen der Assistenzkräfte. Im Arbeitgebermodell holen Sie diese Unterlagen bei Ihren eigenen Beschäftigten ein. Wer 40 Stunden und mehr pro Woche braucht, findet den Antragsweg unter umfassende Assistenz beantragen, die Leistung selbst beschreibt unsere Seite Alltagsassistenz. In Nordrhein-Westfalen liegen die Stundensätze je nach Kostenträger und Qualifikation zwischen 33 und 45 Euro (Stand September 2026).
Grundlagen finden Sie auf unserer Seite zum Persönlichen Budget, im Info-Zentrum und in der Übersicht der Budget-Urteile. Reichen Ihre Stunden nicht aus? Jetzt Kontakt aufnehmen.