Jugendhilfe & Teilhabe

Die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII unterstützt Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien. Zentrale Leistungen sind die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder nach § 35a SGB VIII, die Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII und die Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII. Träger ist das örtliche Jugendamt, nicht die überörtliche Eingliederungshilfe.

Ein wichtiger Baustein ist die Schulbegleitung: Bei einer seelischen Behinderung läuft sie über § 35a SGB VIII (Jugendamt), bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung über § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe). Die Unterstützung wird häufig in Fachleistungsstunden bewilligt und kann auch über das Persönliche Budget selbstbestimmt organisiert werden.

AssistenzPlus begleitet Familien bei der Antragstellung beim Jugendamt und organisiert die passende Assistenz für Kinder und Jugendliche. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite Jugendhilfe-Assistenz sowie zur Schulassistenz.

Ratgeber-Artikel: Jugendhilfe & Teilhabe

Ausführliche Informationen: Jugendhilfe-Assistenz

Zurück zur Ratgeber-Übersicht