24-Stunden-Assistenz: Voraussetzungen, Kosten & Antrag

24-Stunden-Assistenz bedeutet Unterstützung rund um die Uhr im eigenen Zuhause statt im Pflegeheim. Wer einen hohen, durchgehenden Hilfebedarf hat, kann sie über das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX finanzieren. Dieser Ratgeber erklärt die Voraussetzungen, die Schichtmodelle, die Kosten und den Weg zum Antrag.

Was ist 24-Stunden-Assistenz?

24-Stunden-Assistenz ist eine Rund-um-die-Uhr-Unterstützung durch persönliche Assistenzkräfte, die ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung ermöglicht. Sie richtet sich an Menschen mit hohem, durchgehendem Hilfebedarf, etwa bei Tetraplegie, fortgeschrittener Muskelerkrankung, ALS oder nach einem schweren Schlaganfall.

Die Assistenz deckt alle Lebensbereiche ab: Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Kommunikation, Haushalt und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Anders als bei der Pflege im Heim bestimmen Sie selbst, wer Sie unterstützt, wann und wie. Rechtlich ist die 24-Stunden-Assistenz eine Leistung zur Sozialen Teilhabe der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.

Wichtig ist die Abgrenzung zur außerklinischen Intensivpflege nach § 37c SGB V. Diese greift bei medizinischem Bedarf wie einer Beatmung über ein Tracheostoma und wird von qualifizierten Pflegekräften erbracht, im Persönlichen Budget auch von angeleiteten Assistenzkräften. Reine Teilhabe-Assistenz dagegen verlangt keine pflegerische Ausbildung, hier zählt die passende Begleitung im Alltag.

Wer hat Anspruch auf 24-Stunden-Assistenz?

Anspruch hat, wer wegen einer wesentlichen Behinderung durchgehend auf Unterstützung angewiesen ist und ohne sie nicht selbstbestimmt zu Hause leben könnte. Maßgeblich ist der individuelle Bedarf, nicht eine feste Stundengrenze.

Die Voraussetzungen im Überblick:

Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung, kann den Bedarf aber zusätzlich absichern. Das Einkommen und Vermögen des Partners wird seit der BTHG-Reform 2020 nicht mehr angerechnet. Geschützt ist außerdem ein Vermögensfreibetrag von 71.190 Euro nach § 139 SGB IX (Stand 2026).

Wie funktionieren die Schichtmodelle?

Eine echte 24-Stunden-Assistenz lässt sich nur im Schichtbetrieb mit mehreren Assistenzkräften umsetzen, weil das Arbeitszeitgesetz keine Dauerpräsenz einer einzelnen Person erlaubt. Wie die Nacht organisiert wird, hängt vom Bedarf ab.

ModellWann sinnvollBedeutung
Schichtbetrieb am TagHoher Bedarf tagsüberMehrere Kräfte lösen sich in Schichten ab, oft zwei bis drei pro Tag
Aktive NachtwacheRegelmäßige Hilfe in der Nacht (z.B. Umlagern, Beatmungskontrolle)Die Assistenzkraft ist wach und arbeitet, Wechselschicht nötig
NachtbereitschaftHilfe nur gelegentlich nötigDie Kraft darf schlafen, wird bei Bedarf geweckt, geringere Kosten

Die Unterscheidung zwischen aktiver Nachtwache und Nachtbereitschaft ist für die Bewilligung entscheidend, weil sie den Stundenumfang und damit die Kosten bestimmt. Der Kostenträger prüft im Einzelfall, welche Form der nächtlichen Unterstützung erforderlich ist.

Was kostet 24-Stunden-Assistenz?

Die Kosten richten sich nach dem individuellen Bedarf und der Zahl der benötigten Assistenzstunden, eine pauschale Monatssumme gibt es nicht. Über einen Assistenzdienst liegen die Stundensätze in NRW bei 33 bis 45 Euro.

Bei durchgehender Assistenz summieren sich diese Stunden zu hohen Monatsbeträgen. Landessozialgerichte haben 2025 in Eilverfahren Budgets von rund 18.000 bis 20.100 Euro monatlich für umfassende Rund-um-die-Uhr-Assistenz zugesprochen. Diese Beschlüsse ergingen im einstweiligen Rechtsschutz und sichern Leistungen nur vorläufig, die endgültige Höhe klärt das Hauptsacheverfahren. Solche Summen sind Extremfälle mit vollem 24-Stunden-Bedarf und keine Regelwerte. Den genauen Betrag legt der Kostenträger nach der Bedarfsermittlung fest.

Für Assistenznehmer ist die Leistung in der Regel kostenfrei. Ein Eigenbeitrag fällt nur an, wenn das Einkommen über der Freigrenze liegt, und beträgt dann 2 Prozent monatlich des übersteigenden Betrags (§ 137 SGB IX). Viele zahlen gar nichts. Wie sich der Eigenanteil im Detail berechnet, lesen Sie in unserem Beitrag Was kostet persönliche Assistenz?

Wer zahlt die 24-Stunden-Assistenz?

Die 24-Stunden-Assistenz finanziert der Träger der Eingliederungshilfe über das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX. In NRW sind das der LVR oder der LWL, in Hessen der LWV, in Rheinland-Pfalz das Land über die zuständige Stelle.

Besteht zusätzlich Pflegebedarf, lassen sich Leistungen der Pflegeversicherung ergänzend einsetzen. Eingliederungshilfe und Pflege schließen sich nicht aus, sondern greifen ineinander. Wie das zusammenspielt, erklärt unser Ratgeber Pflege und Eingliederungshilfe kombinieren.

Sie organisieren die Assistenz entweder im Arbeitgebermodell selbst oder über einen Assistenzdienst, der Ihnen die gesamte Verwaltung abnimmt. Die Unterschiede beleuchtet der Beitrag Arbeitgebermodell oder Dienstleistermodell.

Wie beantrage ich 24-Stunden-Assistenz?

Sie beantragen die 24-Stunden-Assistenz formlos beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe, der dann den Bedarf ermittelt. Der Antrag selbst ist einfach, entscheidend ist die gute Vorbereitung der Bedarfsermittlung.

  1. Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe beim LVR, LWL, LWV oder der RLP-Stelle stellen
  2. Bedarfsermittlung vorbereiten: ärztliche Stellungnahmen, Pflegegutachten und ein Tagesablauf, der den Hilfebedarf über 24 Stunden dokumentiert
  3. Gesamtplangespräch führen, in dem der Umfang der Assistenz festgelegt wird
  4. Bewilligungsbescheid prüfen und bei zu geringem Umfang innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG)

Je konkreter Sie den Bedarf für Tag und Nacht dokumentieren, desto höher ist die Chance auf eine ausreichende Bewilligung. AssistenzPlus begleitet Sie durch dieses Verfahren und übernimmt die Kommunikation mit dem Kostenträger.

24-Stunden-Assistenz statt Pflegeheim

Ein hoher Hilfebedarf bedeutet nicht automatisch das Pflegeheim. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben zu Hause ist ein Kernanliegen des Bundesteilhabegesetzes, und der Kostenträger darf nicht pauschal auf eine stationäre Einrichtung verweisen.

Allerdings gibt es eine Grenze: Beim sogenannten Mehrkostenvorbehalt nach § 104 SGB IX darf der Träger die höheren Kosten der häuslichen Assistenz mit denen einer Einrichtung vergleichen. Sind die Mehrkosten unverhältnismäßig, kann im Einzelfall ein Heimplatz als zumutbar gelten. Entscheidend ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung, bei der Ihre persönlichen Wünsche zu Wohnform und Versorgung vorrangig zu berücksichtigen sind. In mehreren Verfahren haben Gerichte die häusliche 24-Stunden-Assistenz gegenüber dem Heim durchgesetzt, wenn nur so ein selbstbestimmtes Leben möglich war. Wie die Prüfung ausgeht, hängt vom Einzelfall ab, deshalb lohnt sich eine gut vorbereitete und notfalls anwaltlich begleitete Argumentation.

Wie hilft AssistenzPlus bei der 24-Stunden-Assistenz?

AssistenzPlus organisiert die komplette Rund-um-die-Uhr-Assistenz aus einer Hand, von der Personalplanung über die Schichtorganisation bis zur Abrechnung mit dem Kostenträger. Sie behalten dabei die Entscheidung darüber, wer Sie unterstützt.

Wir sind in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz tätig und kennen die Abläufe bei LVR, LWL und LWV. Alle Details zur Rund-um-die-Uhr-Versorgung finden Sie auf unserer Seite zur 24-Stunden-Assistenz. Grundlagen zum Persönlichen Budget bietet unser Info-Zentrum. Oder sprechen Sie direkt mit uns: kostenlose Erstberatung anfragen.

Häufige Fragen zur 24-Stunden-Assistenz

Wie viele Assistenzkräfte braucht eine 24-Stunden-Assistenz?
Für eine durchgehende Versorgung sind meist drei bis fünf Assistenzkräfte nötig, die sich in Schichten abwechseln. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt keine Dauerpräsenz einer einzelnen Person, deshalb ist ein Team mit geregelten Schichten und Vertretung bei Krankheit oder Urlaub erforderlich.

Was kostet 24-Stunden-Assistenz im Monat?
Eine pauschale Summe gibt es nicht, da die Kosten vom Stundenbedarf abhängen. Bei Stundensätzen von 33 bis 45 Euro und durchgehendem Bedarf können hohe vierstellige bis fünfstellige Monatsbeträge entstehen, die der Kostenträger nach der Bedarfsermittlung übernimmt. Für Assistenznehmer ist die Leistung meist kostenfrei.

Muss ich bei hohem Hilfebedarf ins Pflegeheim?
Nicht automatisch. Auch bei sehr hohem Bedarf besteht das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben zu Hause, und der Kostenträger darf nicht pauschal auf ein Heim verweisen. Über den Mehrkostenvorbehalt nach § 104 SGB IX kann er die Kosten jedoch vergleichen, und bei unverhältnismäßigen Mehrkosten ist im Einzelfall ein Heimplatz möglich. Ihre Wünsche zur Wohnform sind dabei vorrangig zu berücksichtigen.

Ist 24-Stunden-Assistenz dasselbe wie Intensivpflege?
Nein. Die 24-Stunden-Assistenz ist eine Teilhabeleistung der Eingliederungshilfe und verlangt keine pflegerische Ausbildung. Die außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V greift bei medizinischem Bedarf wie einer Beatmung und wird von qualifizierten Pflegekräften erbracht. Beide Leistungen können sich ergänzen.