Assistenzleistungen
Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX umfassen die Unterstützung bei der Alltagsbewältigung und Teilhabe: von der Haushaltsführung über Begleitung bis zur Tagesstrukturierung. Sie sind die rechtliche Grundlage der Persönlichen Assistenz.
Was sind Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX?
Assistenzleistungen sind Leistungen zur Sozialen Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe. § 78 SGB IX nennt sie ausdrücklich als eigene Leistungsform. Sie umfassen die Unterstützung bei der selbstbestimmten Bewältigung des Alltags: Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, persönliche Lebensplanung, Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, Freizeitgestaltung und die Sicherstellung der Wirksamkeit ärztlicher Anordnungen im Alltag.
Das Gesetz unterscheidet zwei Formen: die vollständige oder teilweise Übernahme von Handlungen (jemand erledigt etwas für Sie) und die Anleitung und Begleitung (jemand unterstützt Sie dabei, es selbst zu tun).
Sonderformen: Elternassistenz und mehr
§ 78 Abs. 3 SGB IX regelt ausdrücklich die Elternassistenz: Unterstützung für Mütter und Väter mit Behinderung bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder. Daneben gibt es spezialisierte Formen wie Arbeitsassistenz (§ 185 SGB IX über das Integrationsamt), Studienassistenz und Schulassistenz.
Praktisch umgesetzt werden Assistenzleistungen als Persönliche Assistenz: Assistenzkräfte unterstützen dort, wo die Behinderung eine Barriere schafft, nach den Anweisungen und Wünschen der leistungsberechtigten Person.
Anspruch und Antrag
Anspruch haben Menschen mit wesentlicher Behinderung im Sinne der Eingliederungshilfe. Der Antrag läuft über den zuständigen Kostenträger, in NRW über LVR oder LWL. Der Bedarf wird in einer Bedarfsermittlung festgestellt. AssistenzPlus begleitet Sie kostenfrei durch das gesamte Verfahren, von der Antragstellung bis zum Start der Assistenz. Jetzt kostenlose Beratung anfragen.
Häufige Fragen: Assistenzleistungen
- Was ist der Unterschied zwischen Assistenzleistungen und Pflege?
- Pflegeleistungen (SGB XI) sind körperbezogen und folgen festen Verrichtungen. Assistenzleistungen (§ 78 SGB IX) folgen Ihren Zielen und Anweisungen und decken den gesamten Alltag ab: Haushalt, Begleitung, Freizeit, soziale Teilhabe. Beide Leistungen können kombiniert werden.
- Wer bezahlt Assistenzleistungen?
- Der Träger der Eingliederungshilfe: in NRW der LVR (Rheinland) oder LWL (Westfalen-Lippe), in Hessen der LWV, in Rheinland-Pfalz das Land. Bei Vermögen unter 71.190 € (Stand 2026) und Einkommen innerhalb der Freibeträge ist die Leistung für Sie kostenfrei.
- Wie viele Stunden Assistenz kann ich bekommen?
- Das richtet sich nach Ihrem individuell ermittelten Bedarf, von mehreren Stunden täglich bis zur 24-Stunden-Assistenz. AssistenzPlus übernimmt Assistenzen ab etwa 20 Stunden pro Woche.
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