Kostenträger

Kostenträger sind die Behörden oder Institutionen, die Sozialleistungen finanzieren. Für die Eingliederungshilfe in NRW sind das der LVR (Rheinland) und der LWL (Westfalen-Lippe).

Welcher Kostenträger ist wofür zuständig?

Der Kostenträger ist die Behörde, die eine Sozialleistung bewilligt und bezahlt. Für Persönliche Assistenz über die Eingliederungshilfe sind das die überörtlichen Träger:

Weitere Kostenträger rund um Assistenz

Je nach Lebensbereich sind andere Träger zuständig: Das Integrationsamt finanziert Arbeitsassistenz (§ 185 SGB IX, einkommensunabhängig). Die Pflegekasse zahlt Pflegeleistungen nach SGB XI, die mit Assistenz kombinierbar sind. Das Jugendamt ist für Schulassistenz bei seelischer Behinderung zuständig (§ 35a SGB VIII).

Welcher Träger für Sie zuständig ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch und stellen den Antrag direkt beim richtigen Träger. Jetzt Kontakt aufnehmen.

Häufige Fragen: Kostenträger

Was passiert, wenn ich den Antrag beim falschen Kostenträger stelle?
Kein Problem: Nach § 14 SGB IX muss der angegangene Träger den Antrag innerhalb von zwei Wochen an den zuständigen Träger weiterleiten. Der Antrag gilt als gestellt, Fristen laufen weiter.
Können mehrere Kostenträger gleichzeitig zahlen?
Ja. Leistungen verschiedener Träger können als Komplexleistung in einem Persönlichen Budget gebündelt werden, etwa Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen. Ein Träger übernimmt dann die Koordination.

LVR Eingliederungshilfe | LWL Persönliches Budget | Eingliederungshilfe

Zurück zum Glossar | Kostenlose Beratung