Kostenträger
Kostenträger sind die Behörden oder Institutionen, die Sozialleistungen finanzieren. Für die Eingliederungshilfe in NRW sind das der LVR (Rheinland) und der LWL (Westfalen-Lippe).
Welcher Kostenträger ist wofür zuständig?
Der Kostenträger ist die Behörde, die eine Sozialleistung bewilligt und bezahlt. Für Persönliche Assistenz über die Eingliederungshilfe sind das die überörtlichen Träger:
- LVR (Landschaftsverband Rheinland): Rheinland, u. a. Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen. Mehr dazu: LVR Eingliederungshilfe
- LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe): Westfalen, u. a. Dortmund, Münster, Bielefeld. Mehr dazu: LWL Persönliches Budget
- LWV Hessen: ganz Hessen, Hauptsitz Kassel
- Rheinland-Pfalz: das Land als Träger, Antrag über die Kreis- oder Stadtverwaltung vor Ort
Weitere Kostenträger rund um Assistenz
Je nach Lebensbereich sind andere Träger zuständig: Das Integrationsamt finanziert Arbeitsassistenz (§ 185 SGB IX, einkommensunabhängig). Die Pflegekasse zahlt Pflegeleistungen nach SGB XI, die mit Assistenz kombinierbar sind. Das Jugendamt ist für Schulassistenz bei seelischer Behinderung zuständig (§ 35a SGB VIII).
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Häufige Fragen: Kostenträger
- Was passiert, wenn ich den Antrag beim falschen Kostenträger stelle?
- Kein Problem: Nach § 14 SGB IX muss der angegangene Träger den Antrag innerhalb von zwei Wochen an den zuständigen Träger weiterleiten. Der Antrag gilt als gestellt, Fristen laufen weiter.
- Können mehrere Kostenträger gleichzeitig zahlen?
- Ja. Leistungen verschiedener Träger können als Komplexleistung in einem Persönlichen Budget gebündelt werden, etwa Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen. Ein Träger übernimmt dann die Koordination.
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