Personenlifter
Ein Personenlifter ist ein Hilfsmittel für den sicheren Transfer, etwa vom Bett in den Rollstuhl. Als Hilfsmittel der Krankenkasse (§ 33 SGB V) wird er ärztlich verordnet; Assistenzkräfte werden in die Nutzung eingewiesen.
Was ist ein Personenlifter und welche Arten gibt es?
Ein Personenlifter (auch Patientenlifter) ermöglicht den sicheren Transfer von Menschen mit eingeschränkter Mobilität, zum Beispiel vom Bett in den Rollstuhl, auf die Toilette oder in die Badewanne. Die häufigsten Bauformen:
- Mobiler Lifter (Fahrlifter): fahrbares Gestell mit Hebearm und Gurt, flexibel in der ganzen Wohnung einsetzbar
- Deckenlifter: fest montiertes Schienensystem an der Decke, platzsparend und für regelmäßige Transfers auf festen Wegen
- Wandlifter und Badewannenlifter: für einzelne Räume oder Situationen
Welche Bauform passt, hängt von Wohnung, Transferhäufigkeit und Körpersituation ab. Sanitätshäuser und Wohnberatungsstellen unterstützen bei der Auswahl.
Finanzierung: Wer zahlt den Personenlifter?
Der Personenlifter ist ein anerkanntes Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 33 SGB V). Der Weg: ärztliche Verordnung, Antrag bei der Krankenkasse, Versorgung über ein Sanitätshaus. Bei Pflegegrad kann alternativ oder ergänzend die Pflegekasse zuständig sein (Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, etwa für die Montage eines Deckenlifters).
Für Assistenznehmer wichtig: Der Lifter gehört zur Hilfsmittelversorgung und läuft getrennt von der Assistenzbewilligung der Eingliederungshilfe.
Personenlifter und Persönliche Assistenz
Assistenzkräfte übernehmen Transfers mit dem Lifter nach Einweisung, sicher für beide Seiten und ohne die Rückenbelastung des manuellen Hebens. Gerade bei hohen Stundenumfängen und 24-Stunden-Assistenz ist der Lifter Standard für sichere, würdevolle Transfers. Bei AssistenzPlus gehört die Einweisung in vorhandene Hilfsmittel zum Start jeder Assistenz. Sprechen Sie uns an.
Häufige Fragen: Personenlifter
- Wer zahlt den Personenlifter?
- In der Regel die Krankenkasse als Hilfsmittel nach § 33 SGB V mit ärztlicher Verordnung. Bei Pflegegrad kommen die Pflegekasse (Pflegehilfsmittel) und für Umbauten wie Deckenlifter-Schienen Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Frage.
- Dürfen Assistenzkräfte einen Personenlifter bedienen?
- Ja. Der Transfer mit dem Lifter gehört zur Alltagsassistenz und ist keine medizinische Behandlungspflege. Voraussetzung ist eine Einweisung in das konkrete Gerät, die üblicherweise das Sanitätshaus übernimmt.
- Mobiler Lifter oder Deckenlifter: Was ist besser?
- Der mobile Lifter ist flexibel und braucht keine Montage, benötigt aber Rangierfläche. Der Deckenlifter spart Platz und macht häufige Transfers schneller, erfordert aber einen Einbau. Die Entscheidung hängt von Wohnung und Transferhäufigkeit ab.
24-Stunden-Assistenz | Alltagsassistenz | Schichtsystem in der Assistenz