Zielvereinbarung
Die Zielvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Budgetnehmer und Kostenträger. Sie legt fest, welche Ziele mit dem Persönlichen Budget erreicht werden sollen und wie die Verwendung nachgewiesen wird.
Was steht in der Zielvereinbarung?
Die Zielvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Kostenträger, der vor der Bewilligung des Persönlichen Budgets geschlossen wird (§ 29 Abs. 4 SGB IX). Sie regelt mindestens: die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele, die Erforderlichkeit des Nachweises über die Verwendung und die Qualitätssicherung.
Praktisch heißt das: Es wird festgehalten, wofür das Budget verwendet wird (etwa Persönliche Assistenz über einen Dienst), welche Ziele damit erreicht werden sollen und wie Sie die Verwendung belegen, zum Beispiel durch Rechnungen des Assistenzdienstes.
Worauf Sie vor der Unterschrift achten sollten
Prüfen Sie die Zielvereinbarung, bevor Sie unterschreiben: Sind die Nachweispflichten realistisch und nicht überzogen? Sind die Ziele so formuliert, wie SIE sie wollen, nicht nur wie der Träger sie sieht? Ist die Laufzeit an den Bewilligungszeitraum gekoppelt?
Sie müssen keine Klauseln akzeptieren, die das Gesetz nicht verlangt. Bei Unsicherheit helfen die EUTB-Beratungsstellen oder wir: AssistenzPlus prüft Zielvereinbarungen im Rahmen der kostenfreien Antragsbegleitung mit. Beim Dienstleistungsmodell sind die Nachweise einfach: Die Rechnungen des Dienstes belegen die Verwendung. Kostenlose Beratung anfragen.
Häufige Fragen: Zielvereinbarung
- Ist die Zielvereinbarung Pflicht für das Persönliche Budget?
- Ja. Ohne Zielvereinbarung wird das Persönliche Budget nicht bewilligt (§ 29 Abs. 4 SGB IX). Bei der Sachleistung ist keine Zielvereinbarung nötig, weil der Kostenträger direkt mit dem Dienst abrechnet.
- Wie weise ich die Verwendung des Budgets nach?
- So, wie es in der Zielvereinbarung steht, üblicherweise durch Rechnungen und Zahlungsbelege. Wenn Sie einen Assistenzdienst beauftragen, dienen dessen Monatsrechnungen als einfacher Nachweis.
- Kann die Zielvereinbarung geändert werden?
- Ja, einvernehmlich zwischen Ihnen und dem Kostenträger, etwa wenn sich Ihr Bedarf oder Ihre Ziele ändern. Spätestens zur Folgebewilligung wird sie ohnehin neu geschlossen oder verlängert.
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