Persönliches Budget
Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung nach § 29 SGB IX. Statt dass der Kostenträger direkt mit dem Assistenzdienst abrechnet (Sachleistung), erhält der Mensch mit Behinderung das Geld aufs Konto und bezahlt den Dienst selbst. Der Hauptunterschied ist die Abrechnung. Beim Persönlichen Budget kann zusätzlich ein Anbieter ohne Vergütungsvereinbarung gewählt und können Leistungen mehrerer Träger gebündelt werden, dafür ist das Budget auf die Kosten der Sachleistung gedeckelt (§ 29 Abs. 2 SGB IX).
Was ist das Persönliche Budget?
Das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) ist eine andere Auszahlungsform für Teilhabeleistungen: Statt dass der Kostenträger direkt mit dem Leistungserbringer abrechnet (Sachleistung), erhalten Sie das Geld auf Ihr Konto und bezahlen den Erbringer selbst. Der Kern-Unterschied ist die Abrechnung, nicht die Leistung: Anspruch, Bedarf und Stundenumfang bleiben gleich.
Zwei Besonderheiten bietet das Budget zusätzlich: Sie können auch Anbieter ohne Vergütungsvereinbarung mit dem Träger wählen, und Leistungen mehrerer Träger lassen sich zu einem trägerübergreifenden Budget bündeln. Dafür ist das Budget auf die Kosten der vergleichbaren Sachleistung gedeckelt (§ 29 Abs. 2 SGB IX).
Die drei Wege zur Persönlichen Assistenz
Mit oder ohne Budget gibt es drei Organisationsformen:
- Sachleistung über einen Assistenzdienst: Träger rechnet direkt mit dem Dienst ab, der Dienst ist Arbeitgeber.
- Persönliches Budget + Assistenzdienst (Dienstleistungsmodell): Sie erhalten das Geld und beauftragen den Dienst. Der Dienst bleibt Arbeitgeber und übernimmt die Verwaltung, Sie behalten Personalauswahl und Vetorecht.
- Persönliches Budget + Arbeitgebermodell: Sie stellen Ihre Assistenzkräfte selbst an und tragen alle Arbeitgeberpflichten und Risiken.
Mehr Selbstbestimmung im Alltag bringt das Budget allein also nicht automatisch; entscheidend ist die Organisationsform dahinter.
Antrag und Zielvereinbarung
Das Persönliche Budget beantragen Sie beim zuständigen Kostenträger (in NRW LVR oder LWL). Nach der Bedarfsermittlung schließen Sie mit dem Träger eine Zielvereinbarung, die Verwendung und Nachweise regelt. AssistenzPlus begleitet die komplette Antragstellung kostenfrei und arbeitet in beiden Abrechnungsformen, Sachleistung wie Budget. Ausführliche Informationen finden Sie im Budget-Info-Zentrum oder direkt im kostenlosen Erstgespräch.
Häufige Fragen: Persönliches Budget
- Ist das Persönliche Budget mehr Geld als die Sachleistung?
- Nein. Das Budget ist auf die Kosten der vergleichbaren Sachleistung gedeckelt (§ 29 Abs. 2 SGB IX). Es ist dieselbe Leistung in anderer Auszahlungsform: Das Geld geht auf Ihr Konto und Sie bezahlen den Anbieter selbst.
- Bedeutet das Persönliche Budget automatisch mehr Selbstbestimmung?
- Nicht automatisch. Der Unterschied zur Sachleistung ist primär die Abrechnung. Mehr Gestaltungsfreiheit entsteht durch die Organisationsform: Beim Dienstleistungsmodell behalten Sie Personalauswahl ohne Arbeitgeber-Risiko, im Arbeitgebermodell haben Sie maximale Kontrolle mit allen Pflichten.
- Muss ich das Persönliche Budget nehmen, um AssistenzPlus zu beauftragen?
- Nein. AssistenzPlus arbeitet in beiden Formen: als Sachleistung (der Kostenträger rechnet direkt mit uns ab) oder über Ihr Persönliches Budget. Die Assistenz im Alltag ist identisch.
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