Alltagshilfe erklärt: Anspruch, Kosten, Anbieter

Alltagshilfe ist Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI: anerkannte Angebote, die einkaufen, kochen, begleiten und Angehörige entlasten, bezahlt von der Pflegekasse. Viele Familien kennen diese Leistung nicht und lassen den Anspruch verfallen. Dieser Ratgeber erklärt, wer Anspruch hat, welche Beträge dahinterstehen und wie Sie einen anerkannten Anbieter finden.

Was ist Alltagshilfe überhaupt?

Alltagshilfe bezeichnet Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI, die von den Bundesländern anerkannt werden. Dahinter stehen Betreuungsangebote, Helferkreise und Dienste, die praktische Aufgaben im Haushalt übernehmen und pflegende Angehörige entlasten. In Nordrhein-Westfalen regelt die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) das Verfahren. Wichtig für Sie: Nur bei anerkannten Anbietern rechnet die Pflegekasse die Leistung ab. Eine private Haushaltshilfe ohne Anerkennung erfüllt die Voraussetzungen nicht.

Wer hat Anspruch auf Alltagshilfe?

Anspruch auf bezuschusste Alltagshilfe hat jede Person mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause lebt. Schon mit Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig, der Anspruch entsteht mit dem Pflegegrad automatisch. Wie Sie den ersten Pflegegrad bekommen, erklärt unsere Anleitung Pflegegrad beantragen. Auch Menschen mit Behinderung, die bereits Eingliederungshilfe erhalten, können die Pflegekassen-Leistungen zusätzlich nutzen, denn beide Systeme bestehen nebeneinander, im Detail stimmen die Träger die Leistungen aufeinander ab. Typische Situationen sind alleinlebende ältere Menschen, Familien nach einem Krankenhausaufenthalt oder pflegende Angehörige, die neben Beruf und eigener Familie regelmäßige Entlastung brauchen. Bei üblichen Stundensätzen zwischen 30 und 40 Euro entspricht allein der Entlastungsbetrag rund drei bis vier Stunden Hilfe im Monat.

Was übernimmt eine Alltagshilfe konkret?

Eine Alltagshilfe übernimmt hauswirtschaftliche und betreuende Aufgaben, aber keine Körperpflege und keine medizinische Behandlungspflege. Typische Einsätze sind:

Damit schließt Alltagshilfe die Lücke zwischen ambulanter Pflege und dem, was Familien alleine stemmen können. Den direkten Vergleich zeigt unser Artikel Alltagshilfe oder Pflegedienst?.

Was zahlt die Pflegekasse für Alltagshilfe?

Die Pflegekasse stellt für Alltagshilfe je nach Pflegegrad bis zu 1.050,60 Euro im Monat bereit (Stand: Juli 2026). Der Betrag setzt sich aus zwei Leistungen zusammen: dem Entlastungsbetrag von 131 Euro nach § 45b SGB XI für alle Pflegegrade und dem Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI, der ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung umwidmet und dafür das Pflegegeld anteilig kürzt.

PflegegradEntlastungsbetragUmwandlungsanspruchZusammen maximal
1131 €entfällt131 €
2131 €bis 318,40 €bis 449,40 €
3131 €bis 598,80 €bis 729,80 €
4131 €bis 743,60 €bis 874,60 €
5131 €bis 919,60 €bis 1.050,60 €

Wichtig zur Einordnung: Der Umwandlungsanspruch ist kein zusätzliches Geld, sondern umgewidmete Pflegesachleistung, die das Pflegegeld anteilig reduziert. Beide Leistungen verhalten sich zudem unterschiedlich: Der Entlastungsbetrag lässt sich bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparen, der Umwandlungsanspruch gilt monatsbezogen. Eine Pflegereform (PNOG) wird derzeit als Entwurf diskutiert, beschlossen ist daraus nichts, es gelten die genannten Werte. Details zu beiden Töpfen finden Sie in unseren Ratgebern Entlastungsbetrag richtig nutzen und Umwandlungsanspruch: 40 % der Sachleistung nutzen.

Wie finden Sie einen anerkannten Anbieter?

Anerkannte Anbieter finden Sie über die Verzeichnisse der Kreise und kreisfreien Städte, in NRW gebündelt im Angebotsfinder NRW. Diese Punkte sollten Sie bei jedem Anbieter vor Vertragsschluss klären:

Seriöse Dienste beantworten alle vier Fragen ohne Zögern.

Worin unterscheidet sich Alltagshilfe von persönlicher Assistenz?

Alltagshilfe ist eine Pflegekassen-Leistung mit kleinem Stundenumfang, persönliche Assistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX mit oft vielen Wochenstunden. Die Alltagshilfe deckt je nach Pflegegrad und Stundensatz meist drei bis rund 30 Stunden im Monat ab. Wer wegen einer Behinderung dauerhaft und umfangreich Unterstützung braucht, etwa Alltagsassistenz, Freizeitassistenz oder 24-Stunden-Assistenz, hat über die Eingliederungshilfe deutlich weitergehende Ansprüche, unabhängig vom Pflegegrad. Wie beide Systeme zusammenspielen, zeigt unser Ratgeber Pflege und Eingliederungshilfe kombinieren.

Wie hilft AssistenzPlus?

AssistenzPlus organisiert persönliche Assistenz in NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz und berät kostenlos, welches Leistungssystem zu Ihrer Situation passt. Reicht Alltagshilfe über die Pflegekasse, vermitteln wir Ihnen den Weg dorthin. Braucht es mehr, begleiten wir Sie zur persönlichen Assistenz über das Persönliche Budget. Sprechen Sie uns an, die Erstberatung kostet nichts.

Häufige Fragen zur Alltagshilfe

Muss ich Alltagshilfe beantragen? Nein. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro steht Ihnen mit dem Pflegegrad automatisch zu. Sie wählen einen anerkannten Anbieter, der die Stunden direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Nur bei Kostenerstattung reichen Sie Belege selbst ein.

Gibt es Alltagshilfe auch ohne Pflegegrad? Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse keine Alltagshilfe. Schon Pflegegrad 1 genügt aber für den Entlastungsbetrag. Bei dauerhaftem Unterstützungsbedarf wegen einer Behinderung kommt stattdessen Eingliederungshilfe nach SGB IX in Frage.

Verfällt ungenutztes Geld? Nicht sofort. Ungenutzte Entlastungsbeträge sammeln sich an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Danach verfällt das Guthaben des Vorjahres.

Was kostet Alltagshilfe über die Beträge hinaus? Das hängt vom Stundensatz des Anbieters ab. Liegt der Bedarf über dem Pflegekassen-Budget, zahlen Sie die Differenz privat oder prüfen mit uns Ansprüche aus der Eingliederungshilfe.