EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung)

Die EUTB berät Menschen mit Behinderung kostenlos und unabhängig von Kostenträgern und Anbietern, etwa zum Persönlichen Budget oder zur Antragstellung. EUTB-Stellen gibt es bundesweit in fast jeder Region.

Was ist die EUTB?

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist ein kostenloses Beratungsangebot nach § 32 SGB IX für Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohte Menschen und ihre Angehörigen. Gefördert wird sie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Besondere: Die EUTB ist unabhängig von Kostenträgern und Leistungserbringern. Sie berät also weder im Interesse einer Behörde noch im Interesse eines Anbieters.

Viele EUTB-Stellen arbeiten nach dem Peer-Prinzip: Menschen, die selbst mit Behinderung leben, beraten andere Betroffene auf Augenhöhe. Diese Erfahrung aus erster Hand macht die Beratung besonders wertvoll, wenn es um Alltagsfragen und den Umgang mit Behörden geht.

Wobei hilft die EUTB?

Die EUTB unterstützt bei der Orientierung im Sozialrecht, bevor und während Sie Leistungen beantragen. Typische Themen sind:

Die EUTB ergänzt die Beratung der Kostenträger, ersetzt sie aber nicht: Anträge stellen Sie weiterhin beim zuständigen Träger, und eine Rechtsberatung im engeren Sinn leistet die EUTB nicht.

EUTB-Stelle finden

EUTB-Stellen gibt es bundesweit in fast jeder Region, die zuständigen Angebote finden Sie über das offizielle Verzeichnis der Teilhabeberatung. Auf unseren Standortseiten nennen wir für viele Städte die lokalen EUTB-Anlaufstellen mit Adresse und Telefonnummer.

Auch AssistenzPlus berät kostenfrei: Als Assistenzdienst begleiten wir Sie von der Antragstellung bis zum Start der Assistenz. Beide Beratungen schließen sich nicht aus, viele Klienten nutzen die EUTB für die unabhängige Erstorientierung und uns für die konkrete Umsetzung. Jetzt Kontakt aufnehmen.

Häufige Fragen: EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung)

Ist die EUTB wirklich kostenlos?
Ja. Die Beratung der EUTB ist für Ratsuchende komplett kostenlos. Finanziert wird sie über eine Förderung des Bundes nach § 32 SGB IX, unabhängig von Kostenträgern und Leistungserbringern.
Muss ich zur EUTB, bevor ich Assistenz beantrage?
Nein. Die EUTB ist ein freiwilliges Angebot. Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe auch direkt beim Kostenträger beantragen. Eine unabhängige Erstberatung ist aber oft hilfreich, um die eigenen Ansprüche zu verstehen.
Was unterscheidet die EUTB von der Beratung eines Assistenzdienstes?
Die EUTB berät neutral und anbieterunabhängig zur Orientierung. Ein Assistenzdienst wie AssistenzPlus berät zur konkreten Umsetzung: Antragsbegleitung, Bedarfsermittlung, Aufbau des Assistenzteams. Beide Angebote ergänzen sich.

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