Arbeitgebermodell

Das Arbeitgebermodell ermöglicht es Menschen mit Behinderung, ihre Assistenzkräfte selbst einzustellen und anzuleiten. Sie werden so zum Arbeitgeber und bestimmen selbst über Art und Umfang der Assistenz.

Was bedeutet das Arbeitgebermodell?

Beim Arbeitgebermodell stellt der Mensch mit Behinderung seine Assistenzkräfte selbst als Arbeitgeber an. Er schließt die Arbeitsverträge, erstellt Dienstpläne, führt Lohnabrechnungen durch, zahlt Sozialabgaben und organisiert Vertretungen bei Krankheit oder Urlaub. Finanziert wird das Modell über das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX.

Das Arbeitgebermodell bietet maximale Kontrolle: Sie entscheiden allein, wen Sie einstellen, zu welchen Bedingungen und wie die Zusammenarbeit läuft. Dieser Selbstbestimmungs-Vorteil hat eine Kehrseite: Sie tragen alle Arbeitgeberpflichten und das volle rechtliche und finanzielle Risiko, etwa bei Kündigungsschutzklagen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Fehlern in der Abrechnung.

Die drei Wege zur Persönlichen Assistenz

Das Arbeitgebermodell ist einer von drei Wegen, Persönliche Assistenz zu organisieren:

Der Unterschied zwischen Sachleistung und Persönlichem Budget liegt in der Abrechnung, nicht im Grad der Selbstbestimmung. Wer die Personalauswahl des Arbeitgebermodells ohne dessen Bürokratie und Risiko möchte, ist mit dem Dienstleistungsmodell meist besser bedient.

Für wen eignet sich das Arbeitgebermodell?

Das Arbeitgebermodell passt zu Menschen, die Arbeitgeberaufgaben aktiv übernehmen wollen und können, etwa mit Unterstützung einer Budgetassistenz. Wer den Verwaltungsaufwand scheut, wählt einen Assistenzdienst. AssistenzPlus arbeitet als Assistenzdienst: Wir bleiben Arbeitgeber der Assistenzkräfte, Sie behalten die Personalauswahl und die Entscheidungshoheit im Alltag. Lassen Sie sich kostenlos beraten, welcher Weg zu Ihnen passt.

Häufige Fragen: Arbeitgebermodell

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitgebermodell und Assistenzdienst?
Im Arbeitgebermodell stellen Sie Ihre Assistenzkräfte selbst an und tragen alle Arbeitgeberpflichten. Beim Assistenzdienst ist der Dienst Arbeitgeber und übernimmt Verträge, Lohn, Vertretungen und Abrechnung. Die Personalauswahl behalten Sie in beiden Fällen.
Bekomme ich im Arbeitgebermodell mehr Geld?
Nein. Das Persönliche Budget ist auf die Kosten der vergleichbaren Sachleistung gedeckelt (§ 29 Abs. 2 SGB IX). Im Arbeitgebermodell müssen davon zusätzlich alle Arbeitgeberkosten wie Sozialabgaben, Versicherungen und gegebenenfalls Abrechnungsdienste bezahlt werden.
Kann ich vom Arbeitgebermodell zu einem Assistenzdienst wechseln?
Ja, jederzeit. Die Bewilligung der Eingliederungshilfe bleibt bestehen, nur die Organisationsform ändert sich. Bestehende Assistenzkräfte können häufig vom Dienst übernommen werden.

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