Budgetassistenz

Die Budgetassistenz unterstützt Budgetnehmer bei der Organisation und Verwaltung ihres Persönlichen Budgets. Dazu gehören Aufgaben wie Lohnabrechnung, Dienstplanung und Kommunikation mit dem Kostenträger.

Was macht eine Budgetassistenz?

Eine Budgetassistenz unterstützt Menschen, die ihr Persönliches Budget selbst verwalten, vor allem im Arbeitgebermodell. Typische Aufgaben: Lohnabrechnung und Sozialabgaben, Dienst- und Urlaubsplanung, Stellenausschreibungen, Verwendungsnachweise für den Kostenträger und Unterstützung bei der Zielvereinbarung.

Die Budgetassistenz nimmt Verwaltungsarbeit ab, ersetzt aber nicht die Arbeitgeberverantwortung: Rechtlich bleibt der Budgetnehmer Arbeitgeber seiner Assistenzkräfte.

Wer bezahlt die Budgetassistenz?

Kosten für eine notwendige Budgetassistenz können als Teil des Persönlichen Budgets beim Kostenträger geltend gemacht werden. Die Bewilligungspraxis ist je nach Träger unterschiedlich; der Bedarf sollte bereits im Antrag und in der Bedarfsermittlung benannt werden.

Eine Alternative: Beim Dienstleistungsmodell mit einem Assistenzdienst entfällt der Bedarf an Budgetassistenz weitgehend, weil der Dienst Lohn, Dienstplan und Abrechnung übernimmt. Wir beraten Sie kostenlos, welcher Weg für Sie passt.

Häufige Fragen: Budgetassistenz

Brauche ich eine Budgetassistenz beim Assistenzdienst?
In der Regel nein. Beim Dienstleistungsmodell übernimmt der Assistenzdienst Personalverwaltung, Lohnabrechnung und die Abrechnung mit dem Kostenträger. Budgetassistenz ist vor allem im Arbeitgebermodell relevant.
Übernimmt der Kostenträger die Kosten der Budgetassistenz?
Notwendige Kosten der Budgetverwaltung können in das Persönliche Budget einfließen. Das sollte im Antrag ausdrücklich benannt und begründet werden. Die Praxis unterscheidet sich je nach Kostenträger.

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