Merkzeichen

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis (z. B. G, aG, B, H, Bl) dokumentieren besondere Beeinträchtigungen und eröffnen Nachteilsausgleiche wie Begleitperson, Parkerleichterungen oder Steuervorteile.

Welche Merkzeichen gibt es?

Merkzeichen sind Buchstaben im Schwerbehindertenausweis, die besondere Beeinträchtigungen dokumentieren. Die wichtigsten:

Mehrere Merkzeichen können nebeneinander vergeben werden, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Vorteile eröffnen Merkzeichen?

Jedes Merkzeichen schaltet eigene Nachteilsausgleiche frei. Die wichtigsten Beispiele: Mit G, aG, H, Bl oder Gl gibt es die Freifahrt im Nahverkehr mit Wertmarke (104 Euro pro Jahr, kostenlos bei H oder Bl sowie bei Bezug bestimmter Sozialleistungen). Bei aG, H oder Bl entfällt die Kfz-Steuer komplett, bei G oder Gl zur Hälfte, die Ermäßigung gibt es aber nur, wenn Sie nicht gleichzeitig die Freifahrt mit Wertmarke nutzen. H, Bl und TBl sichern den erhöhten Behinderten-Pauschbetrag von 7.400 Euro. Den blauen EU-Parkausweis gibt es unter anderem bei aG oder Bl.

Alle Beträge, Kombinationsregeln und Fallstricke erklärt ausführlich unser Ratgeber Merkzeichen 2026: G, aG, B, H und was sie wert sind.

Merkzeichen beantragen

Merkzeichen beantragen Sie bei derselben Behörde wie den GdB (meist Versorgungsamt genannt, in NRW Kreis oder kreisfreie Stadt), entweder zusammen mit dem Erstantrag auf Feststellung des GdB oder später per Änderungsantrag. Das Amt prüft die medizinischen Voraussetzungen anhand der Versorgungsmedizinischen Grundsätze.

Merkzeichen sind für Persönliche Assistenz keine Voraussetzung: Leistungen der Eingliederungshilfe richten sich nach dem individuellen Bedarf, nicht nach den Buchstaben im Ausweis. Lassen Sie sich kostenlos beraten, welche Unterstützung Ihnen zusteht.

Häufige Fragen: Merkzeichen

Wo beantrage ich Merkzeichen?
Bei der Behörde, die auch den GdB feststellt (meist Versorgungsamt genannt, in NRW Kreis oder kreisfreie Stadt), gemeinsam mit dem GdB-Antrag oder nachträglich per Änderungsantrag. Entschieden wird anhand der Versorgungsmedizinischen Grundsätze.
Bei welchen Merkzeichen ist die Wertmarke kostenlos?
Kostenlos ist die Wertmarke für die Nahverkehrs-Freifahrt bei den Merkzeichen H (hilflos) und Bl (blind) sowie beim Bezug bestimmter Sozialleistungen. Bei aG oder G kostet sie 104 Euro pro Jahr oder 53 Euro pro Halbjahr.
Kann ich mehrere Merkzeichen gleichzeitig haben?
Ja. Merkzeichen werden unabhängig voneinander geprüft und können kombiniert werden, zum Beispiel aG, B und H. Jedes erfüllte Merkzeichen eröffnet seine eigenen Nachteilsausgleiche.

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