GdB (Grad der Behinderung)
Der Grad der Behinderung (GdB) bewertet die Auswirkungen einer Beeinträchtigung in Zehnerschritten von 20 bis 100. Ab einem GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert. Grundlage sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze.
Wie wird der GdB festgestellt?
Den Grad der Behinderung stellt die zuständige Behörde auf Antrag fest, meist Versorgungsamt genannt; in NRW sind das die Kreise und kreisfreien Städte. Bewertet werden die Auswirkungen einer Beeinträchtigung auf die Teilhabe am Leben, nicht die Diagnose selbst. Grundlage sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung). Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 vergeben.
Wichtig bei mehreren Erkrankungen: Die Einzelwerte werden nicht addiert. Das Versorgungsamt bildet einen Gesamt-GdB, der sich an der schwersten Beeinträchtigung orientiert und prüft, ob weitere Beeinträchtigungen das Gesamtbild verstärken. Wie das genau funktioniert, erklärt unser Ratgeber Gesamt-GdB bei mehreren Krankheiten. Welche Werte für einzelne Erkrankungen typisch sind, zeigt die GdB-Tabelle nach Krankheiten.
Was gilt ab GdB 50?
Ab einem GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert und erhält auf Antrag den Schwerbehindertenausweis. Damit verbunden sind Nachteilsausgleiche: der Behinderten-Pauschbetrag bei der Steuer, fünf Tage Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz und je nach Merkzeichen Vergünstigungen bei Mobilität und Kfz-Steuer. Eine vollständige Übersicht bietet unser Ratgeber Nachteilsausgleiche 2026.
Mit einem GdB von 30 oder 40 ist eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich (§ 2 Abs. 3 SGB IX). Sie wird bei der Agentur für Arbeit beantragt und sichert vor allem den Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis.
GdB und Persönliche Assistenz
Für Persönliche Assistenz über die Eingliederungshilfe ist kein bestimmter GdB erforderlich. Entscheidend ist, ob eine wesentliche Behinderung im Sinne des SGB IX vorliegt und welcher Unterstützungsbedarf in der Bedarfsermittlung festgestellt wird. Auch ohne Schwerbehindertenausweis können Sie also Assistenz beantragen.
AssistenzPlus begleitet Sie kostenfrei durch das gesamte Antragsverfahren. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, zeigt unser Anspruch-Test in zwei Minuten, oder Sie sprechen direkt mit uns.
Häufige Fragen: GdB (Grad der Behinderung)
- Ab welchem GdB gilt man als schwerbehindert?
- Ab einem GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert und kann den Schwerbehindertenausweis beantragen. Mit GdB 30 oder 40 ist eine Gleichstellung über die Agentur für Arbeit möglich (§ 2 Abs. 3 SGB IX).
- Werden mehrere GdB-Werte addiert?
- Nein. Bei mehreren Erkrankungen bildet das Versorgungsamt einen Gesamt-GdB. Ausgangspunkt ist die schwerste Beeinträchtigung; weitere Beeinträchtigungen erhöhen den Wert nur, wenn sie das Gesamtbild der Teilhabe-Einschränkung verstärken.
- Brauche ich einen GdB für Persönliche Assistenz?
- Nein. Die Eingliederungshilfe setzt keinen bestimmten GdB voraus. Entscheidend ist die wesentliche Behinderung und der individuell ermittelte Unterstützungsbedarf. Auch ohne Schwerbehindertenausweis können Sie Assistenz beantragen.
Merkzeichen im Ausweis | GdB-Tabelle nach Krankheiten | Nachteilsausgleiche 2026