Pflegegrad

Der Pflegegrad (1-5) gibt an, wie stark eine Person in ihrer Selbständigkeit eingeschränkt ist. Er wird vom Medizinischen Dienst festgestellt und ist Grundlage für Leistungen der Pflegeversicherung.

Wie wird der Pflegegrad festgestellt?

Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Danach begutachtet der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten Medicproof), wie selbständig Sie Ihren Alltag bewältigen. Bewertet werden sechs Lebensbereiche, darunter Mobilität, Selbstversorgung und die Gestaltung des Alltagslebens. Aus den gewichteten Punkten (§ 15 SGB XI) ergibt sich der Pflegegrad: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Tipps zur Begutachtung finden Sie in unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen. Hat sich Ihr Zustand verschlechtert, hilft der Ratgeber zur Höherstufung.

Welche Leistungen gibt es je Pflegegrad?

Ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Ab Pflegegrad 2 kommen die Hauptleistungen dazu: Pflegegeld für selbst organisierte Pflege (2026: 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei 3, 800 Euro bei 4 und 990 Euro bei 5) oder Pflegesachleistungen für einen ambulanten Dienst, beides ist auch kombinierbar. Welcher Weg sich wann lohnt, vergleicht unser Artikel Pflegegeld oder Pflegesachleistung.

Pflegegrad und Persönliche Assistenz

Pflegeversicherung (SGB XI) und Eingliederungshilfe (SGB IX) sind zwei getrennte Systeme, die sich kombinieren lassen: Die Pflegekasse finanziert körperbezogene Pflege als Teilleistung, die Eingliederungshilfe die Persönliche Assistenz für Alltag, Freizeit und Teilhabe. Ein Pflegegrad ist für Persönliche Assistenz keine Voraussetzung.

Wer beides bezieht, sollte die Leistungen sauber abgrenzen, damit keine Kürzungen drohen. AssistenzPlus berät Sie dazu kostenfrei und übernimmt die Abstimmung mit den Kostenträgern. Jetzt beraten lassen.

Häufige Fragen: Pflegegrad

Ab wie vielen Punkten gibt es welchen Pflegegrad?
Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten (§ 15 SGB XI). Die Punkte ermittelt der Medizinische Dienst in der Begutachtung über sechs gewichtete Lebensbereiche.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Das Pflegegeld beträgt 2026 monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro.
Brauche ich einen Pflegegrad für Persönliche Assistenz?
Nein. Persönliche Assistenz läuft über die Eingliederungshilfe nach SGB IX und setzt keinen Pflegegrad voraus. Beide Leistungen können aber kombiniert werden, etwa Pflegegeld für die Körperpflege und Assistenz für Alltag und Teilhabe.

Pflegegrad beantragen: Anleitung | Pflegegeld | Eingliederungshilfe

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