Barrierefreiheit & Inklusion

Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht, verankert in Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). In Deutschland setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) seit Juni 2025 neue Standards: Digitale Produkte und Dienstleistungen wie Bankautomaten, Online-Shops und Ticketsysteme müssen barrierefrei zugänglich sein. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Beim barrierefreien Wohnen geht es um rollstuhlgerechte Zugänge, breitere Türen (mindestens 90 cm), unterfahrbare Küchen und bodengleiche Duschen. Die KfW fördert den barrierefreien Umbau mit zinsgünstigen Krediten (Programm 159) und Zuschüssen bis 6.250 Euro. Auch die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme.

Für Menschen mit Assistenzbedarf ist eine barrierefreie Wohnung die Grundlage für selbstbestimmtes Leben. AssistenzPlus unterstützt Sie nicht nur bei der Assistenz, sondern berät auch zu Fördermöglichkeiten für Ihren Wohnraum. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ratgeber-Artikel: Barrierefreiheit & Inklusion

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