Vermögensfreibetrag 2027: 74.340 Euro geplant
Der Vermögensfreibetrag 2027 in der Eingliederungshilfe soll von 71.190 Euro auf 74.340 Euro steigen. Das folgt aus dem Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 21. September 2026 vorgelegt hat. Kabinett und Bundesrat müssen noch zustimmen. Auch die Einkommensgrenzen steigen. Stand: 30. September 2026.
Was steht im Entwurf für 2027?
Die Bezugsgröße der Sozialversicherung soll 2027 auf 49.560 Euro im Jahr steigen, das sind 4.130 Euro im Monat. 2026 liegt sie bei 47.460 Euro.
Das SGB IX koppelt den Vermögensfreibetrag (§ 139) und die Einkommensgrenzen (§ 136) direkt an diese Bezugsgröße. Steigt sie, steigen die Grenzen automatisch mit, ohne neues Gesetz.
Welche Grenzen gelten 2027 in der Eingliederungshilfe?
Der Vermögensfreibetrag der Eingliederungshilfe soll 2027 genau 74.340 Euro betragen, also 3.150 Euro mehr als 2026. Er gilt für Bargeld, Kontoguthaben und sonstige Geldwerte. Geschütztes Vermögen, etwa ein angemessenes selbst bewohntes Haus, zählt nicht mit. Welche Einkommensgrenze gilt, hängt davon ab, woraus das Einkommen überwiegend stammt:
| Grenze (alleinstehend) | Anteil der Bezugsgröße | 2026 | 2027 (geplant) |
|---|---|---|---|
| Vermögensfreibetrag (§ 139 SGB IX) | 150 % | 71.190 € | 74.340 € |
| Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit | 85 % | 40.341 € | 42.126 € |
| Einkommen aus nicht sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder anderen Einkunftsarten | 75 % | 35.595 € | 37.170 € |
| Renteneinkünfte | 60 % | 28.476 € | 29.736 € |
Für einen nicht getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartner steigt die Grenze um 15 Prozent der Bezugsgröße, 2027 also um 7.434 Euro, für jedes unterhaltsberechtigte Kind im Haushalt um 10 Prozent (4.956 Euro). Das Einkommen des Partners wird nicht angerechnet. Liegt es selbst über der Grenze, entfällt der Partnerzuschlag, und je Kind kommen nur 5 Prozent hinzu. Bei Minderjährigen im Elternhaus zählt das Einkommen der Eltern (§ 136 SGB IX). Was sonst zum Vermögen zählt, erklärt unser Beitrag zum Vermögensfreibetrag in der Eingliederungshilfe.
Wie stark sinkt der Eigenanteil 2027?
Bei unverändertem Einkommen fällt der Eigenanteil 2027 niedriger aus, weil die Einkommensgrenzen steigen. Monatlich sind 2 Prozent des Betrags zu zahlen, um den das Jahreseinkommen die Grenze übersteigt, abgerundet auf volle 10 Euro (§ 137 SGB IX). Maßgeblich sind nach § 135 SGB IX die Einkünfte des Vorvorjahres, beim Lohn also brutto abzüglich Werbungskosten, bei Renten die Bruttorente. Für 2027 zählt in der Regel das Einkommen aus 2025.
- Angestellte mit Einkünften von 45.000 Euro: 2026 liegt sie 4.659 Euro über der Grenze und zahlt 90 Euro im Monat. 2027 sind es nur noch 2.874 Euro, der Eigenanteil sinkt auf 50 Euro.
- Rentner mit 32.000 Euro Bruttorente im Jahr: Sein Eigenanteil sinkt von 70 Euro auf 40 Euro im Monat.
- Rente bis 29.736 Euro brutto im Jahr (2.478 Euro im Monat): 2027 fällt kein Eigenanteil an.
Die Beispiele gelten für Alleinstehende und setzen gleiche Einkünfte 2024 und 2025 voraus. Wer 2025 mehr verdient hat, spart weniger oder gar nichts. Wer gleichzeitig Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder SGB XII bezieht, zahlt keinen Beitrag aus Einkommen (§ 138 Abs. 1 Nr. 8 SGB IX). Für diese Leistungen selbst gelten allerdings deutlich niedrigere Vermögensgrenzen.
Sie möchten wissen, ob Sie 2027 unter die neuen Grenzen fallen? Unser Team berät Sie kostenfrei.
Wann gelten die neuen Werte?
Die neuen Werte sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten, sobald das Bundeskabinett die Verordnung beschlossen und der Bundesrat zugestimmt hat. Sie gelten bundesweit für alle Träger der Eingliederungshilfe, etwa bei LVR, LWL und LWV Hessen sowie in Rheinland-Pfalz. Zwei Fälle lohnen einen zweiten Blick:
- Abgelehnt wegen Ersparnissen: Wer 2026 knapp über 71.190 Euro lag und deshalb keine Leistung erhielt, kann für die Zeit ab Januar 2027 erneut Eingliederungshilfe beantragen.
- Bescheid mit Eigenanteil: Wer heute einen Beitrag zahlt, kann beim Träger anregen, ihn ab Januar 2027 neu zu berechnen.
Was bedeuten die neuen Grenzen für Persönliche Assistenz?
Wer für Persönliche Assistenz im Alltag, in der Freizeit oder rund um die Uhr einen Eigenanteil zahlt, zahlt 2027 bei unverändertem Einkommen weniger. Bei Assistenz zur Sozialen Teilhabe fällt der Beitrag in der Regel an, anders als bei der Schulassistenz. Das gilt bei der Sachleistung genauso wie im Persönlichen Budget.
AssistenzPlus unterstützt Menschen mit Behinderung in NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz mit Alltags-, Freizeit- und 24-Stunden-Assistenz. Weitere Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie in unserem Info-Zentrum. Bei Fragen zu Ihrem Anspruch: jetzt Kontakt aufnehmen.
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