IBE RLP: So läuft die Bedarfsermittlung in Rheinland-Pfalz

Die IBE RLP ist das landesweit einheitliche Instrument, mit dem in Rheinland-Pfalz der Unterstützungsbedarf von Erwachsenen mit Behinderung ermittelt wird. Das Gespräch führt dabei nicht das Land selbst, sondern Ihre Kreis- oder Stadtverwaltung. Dieser Ratgeber erklärt die fünf Bögen der IBE RLP, wer was ausfüllt und wie Sie sich so vorbereiten, dass Ihr tatsächlicher Bedarf im Ergebnis steht. Stand: September 2026.

Was ist die IBE RLP?

IBE RLP steht für Individuelle Bedarfsermittlung Rheinland-Pfalz, das Instrument zur Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe nach § 118 SGB IX.

Seit dem 1. Januar 2020 wird die IBE RLP landesweit in der Gesamtplanung für Erwachsene eingesetzt. Für Kinder und Jugendliche gibt es eine eigene Fassung, die IBE_RLP KiJu. Entwickelt haben das Instrument Land und Kommunen gemeinsam, unter Mitwirkung von Selbsthilfe, Wohlfahrtsverbänden und privaten Diensten. Wie jedes Instrument nach § 118 SGB IX orientiert sich die IBE RLP an der ICF der Weltgesundheitsorganisation und beschreibt den Bedarf in neun Lebensbereichen, von Lernen und Wissensanwendung über Kommunikation, Mobilität, Selbstversorgung und häusliches Leben bis zum Gemeinschafts-, sozialen und staatsbürgerlichen Leben.

Die IBE fragt zuerst nach Ihren Zielen und Wünschen, erst danach nach Barrieren und dem Unterstützungsbedarf, der daraus folgt. Das Gegenstück in Nordrhein-Westfalen ist das BEI_NRW.

Wer ermittelt in Rheinland-Pfalz Ihren Bedarf?

Die Bedarfsermittlung führt Ihre Kreisverwaltung oder die Stadtverwaltung Ihrer kreisfreien Stadt durch, obwohl das Land Träger der Eingliederungshilfe für Erwachsene ist.

Das Land, dessen Aufgaben das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Mainz wahrnimmt, zieht dafür nach § 2 Abs. 1 AGSGB IX die 24 Landkreise und 12 kreisfreien Städte heran. Diese entscheiden in eigenem Namen, Widerspruchsbehörde ist das LSJV. Auch große kreisangehörige Städte können unter bestimmten Voraussetzungen herangezogen werden (§ 3 AGSGB IX). Bis zum 18. Geburtstag, bei längerem Schulbesuch bis zum Schulende, sind Kreise und Städte selbst Träger (§ 1 AGSGB IX).

Das Gespräch führt eine Fachkraft Ihrer Verwaltung, etwa der Stadtverwaltung Koblenz oder der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz. In der Regel ist das die Gesamtplanerin oder der Fallmanager, in den Räumen der Verwaltung oder bei Ihnen zu Hause. Welche Stelle für Sie zuständig ist, zeigt unsere Seite Eingliederungshilfe in Rheinland-Pfalz.

Aus welchen fünf Bausteinen besteht die IBE RLP?

Die IBE RLP für Erwachsene besteht aus fünf Bögen, die vom eigenen Vorbereitungsbogen bis zur späteren Prüfung der Ziele reichen.

BausteinWorum es geht
1. Bogen zur GesprächsvorbereitungIhre eigene Sicht: wie Sie wohnen, arbeiten und Ihre Freizeit verbringen wollen und wo Sie Hilfe brauchen
2. MantelbogenPersönliche Daten, Kontaktpersonen, Betreuung, Diagnosen, Schwerbehindertenausweis, Pflegegrad
3. Bogen zur Erfassung des TeilhabebedarfsJe Lebensbereich: was gelingt, wo Barrieren liegen, geschätzter Bedarf in Stunden pro Woche
4. ErgebnisbogenTeilhabezielvereinbarung und Kurzfassung der Gesamtplanung mit Leistungen und Stunden pro Woche
5. Bogen zur Zielerreichung und FortschreibungRückblick nach Ende des Bewilligungszeitraums: Was wurde erreicht, was ändert sich?

Für Sie am wichtigsten sind der erste und der vierte Bogen. Im ersten halten Sie Ihre eigene Sicht fest, im vierten steht, welche Leistungen in welchem Umfang daraus folgen. Die Angaben beruhen auf dem Formularsatz des Landes mit Stand Mai 2021.

Wie füllen Sie den Bogen zur Gesprächsvorbereitung aus?

Den Bogen zur Gesprächsvorbereitung erhalten Sie beim Erstantrag in der Regel mit der Einladung, er ist freiwillig und auch in Leichter Sprache erhältlich.

Der Bogen fragt zu Wohnen, Arbeit, Freizeit und Kontakten jeweils, wie es heute ist, was Sie künftig wollen und wo Sie Hilfe brauchen. Er fragt auch, ob Sie Ihre Hilfe als Persönliches Budget erhalten möchten. So nutzen Sie ihn gut:

Eine vollständige Unterlagenliste für den ersten Antrag bietet unsere Checkliste zum Erstantrag. Wer mehrere Stunden täglich bis hin zur 24-Stunden-Assistenz braucht, findet Hinweise zur Begründung unter umfassende Assistenz beantragen.

Was passiert nach dem IBE-Gespräch?

Nach dem Gespräch hält die Verwaltung das Ergebnis im Gesamtplan fest und entscheidet auf dieser Grundlage per Bescheid über Ihre Leistungen.

Vor dieser Entscheidung können Sie eine Gesamtplankonferenz mit allen beteiligten Stellen vorschlagen. Sie findet nur mit Ihrer Zustimmung statt (§ 119 Abs. 1 SGB IX), und laut Verfahrenspapier des Landes lehnt die Verwaltung einen solchen Wunsch nur in Ausnahmefällen ab. Entscheiden muss sie innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang, mit Gutachten innerhalb von zwei Wochen nach dessen Vorliegen (§ 14 Abs. 2 SGB IX). Sind weitere Rehabilitationsträger beteiligt, gelten längere Fristen (§ 15 Abs. 4 SGB IX).

Prüfen Sie im Bescheid Stunden, Leistungsform und Zeitraum. Gegen einen zu knappen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Wie das geht, zeigt unser Ratgeber zum Widerspruch in der Eingliederungshilfe. Laut Ergebnisbogen müssen bewilligte Leistungen innerhalb von drei Monaten in Anspruch genommen werden, sonst wird die Entscheidung überprüft. Nach Ende des Bewilligungszeitraums folgt die Fortschreibung mit dem fünften Bogen, der Gesamtplan soll spätestens nach zwei Jahren überprüft werden (§ 121 Abs. 2 SGB IX).

Beim Persönlichen Budget nach § 29 SGB IX wird Ihnen der Betrag monatlich ausgezahlt, Sie bezahlen damit Ihren Assistenzdienst und belegen die Verwendung. Grundlage ist eine Zielvereinbarung mit der Verwaltung (§ 29 Abs. 4 SGB IX). Sie regelt auch Nachweis und Qualitätssicherung und ist nicht dasselbe wie die Teilhabezielvereinbarung im Ergebnisbogen. Bei der Sachleistung rechnet der Dienst direkt mit dem Träger ab. Ihren Assistenzdienst wählen Sie in beiden Modellen selbst.

Was fragen Betroffene häufig zur IBE RLP?

Wer entscheidet über meinen Widerspruch?

Zuerst die Verwaltung, die den Bescheid erlassen hat. Dort legen Sie den Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ein (§ 84 Abs. 1 SGG). Hält sie ihn für begründet, hilft sie ihm selbst ab (§ 85 Abs. 1 SGG). Andernfalls entscheidet das LSJV als Widerspruchsbehörde (§ 2 Abs. 1 AGSGB IX). Eine ausführliche Begründung können Sie nachreichen.

Muss ich den Bogen zur Gesprächsvorbereitung ausfüllen?

Nein, der Bogen ist freiwillig, und Sie müssen ihn auch nicht zum Gespräch mitbringen. Er hilft aber, Ihre Wünsche vorab zu sortieren, damit im Termin nichts untergeht. Beim Ausfüllen dürfen Sie sich unterstützen lassen, etwa von Angehörigen oder einer Beratungsstelle. Eine Fassung in Leichter Sprache gibt es ebenfalls.

Bekomme ich eine Kopie des Ergebnisses?

Ja. Nach § 121 Abs. 5 SGB IX stellt der Träger Ihnen den Gesamtplan zur Verfügung. In Rheinland-Pfalz erhalten Sie außerdem Teilhabezielvereinbarung und Kurzfassung. An Ihren Assistenzdienst gehen diese Unterlagen nur mit Ihrem Einverständnis. Prüfen Sie, ob Ziele und Stundenangaben richtig übernommen wurden, und melden Sie Abweichungen schriftlich.

Spielt mein Einkommen bei der IBE RLP eine Rolle?

Für die Bedarfsermittlung nicht. Über Einkommen und Vermögen entscheidet die Verwaltung in einer eigenen Prüfung. Liegt Ihr Einkommen über der Grenze des § 136 SGB IX, zahlen Sie monatlich 2 Prozent des übersteigenden Jahreseinkommens, abgerundet auf volle 10 Euro (§ 137 SGB IX). Barvermögen und andere Geldwerte bis 71.190 Euro bleiben 2026 geschützt (§ 139 SGB IX).

AssistenzPlus in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz erbringt AssistenzPlus Assistenz über das Persönliche Budget: Die Verwaltung bewilligt das Budget, und Sie beauftragen uns damit. Als Dienst und Arbeitgeber der Assistenzkräfte suchen wir das Personal, planen die Dienste und organisieren Vertretungen bei Krankheit oder Urlaub.

Ob in Koblenz, Mainz oder Trier: AssistenzPlus unterstützt Sie in Rheinland-Pfalz bei Antrag, IBE-Gespräch und Persönlichem Budget, etwa mit Alltagsassistenz, Freizeitassistenz oder 24-Stunden-Assistenz. Mehr zur Assistenz im Land lesen Sie unter Persönliche Assistenz in Rheinland-Pfalz, weitere Grundlagen im Ratgeber Eingliederungshilfe und im Beitrag zum Vermögensfreibetrag 2026. Alles zum Budget erklärt das Info-Zentrum zum Persönlichen Budget. Ihre Fragen beantworten wir gern in einer kostenlosen Erstberatung.

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