Wohnungsanpassung 2026: 4.180 Euro Zuschuss nutzen

Ein bodengleiches Bad, eine breitere Tür oder ein Treppenlift entscheiden oft darüber, ob Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf zu Hause wohnen bleiben können. Seit dem 1. Januar 2025 zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme für den Umbau, vorher waren es 4.000 Euro. Wer den Zuschuss der Pflegekasse mit der Eingliederungshilfe kombiniert, kann den Eigenanteil senken. Den Rest können Sie bei Bedarf über einen zinsverbilligten KfW-Kredit finanzieren. Den KfW-Zuschuss 455-B können Sie derzeit nicht beantragen, die Fördermittel sind ausgeschöpft. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie alle Anträge stellen, bevor der erste Handwerker die Wohnung betritt.

Pflegekasse: 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme für Umbauten, die das Wohnen erleichtern. Rechtsgrundlage ist Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI. Der Zuschuss ist seit Januar 2025 von 4.000 auf 4.180 Euro gestiegen. Gefördert werden konkrete bauliche Veränderungen wie eine bodengleiche Dusche, Türverbreiterungen, der Abbau von Schwellen, eine Rampe vor dem Hauseingang, ein Treppenlift, Haltegriffe oder die Anpassung der Höhe von Lichtschaltern und Steckdosen.

Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, etwa in einer Pflege-WG, addiert sich der Zuschuss. Bei vier Bewohnern mit Pflegegrad sind so bis zu 16.720 Euro pro Maßnahme möglich. Verschlechtert sich später Ihre Pflegesituation deutlich, können Sie erneut bis zu 4.180 Euro beantragen. Der Zuschuss ist also nicht auf eine einmalige Zahlung begrenzt, sondern an die jeweilige Pflegesituation gekoppelt.

KfW-Programm 159 und 455-B: Kredit ja, Zuschuss derzeit nicht

Für den altersgerechten Umbau bietet die KfW den Kredit 159 "Altersgerecht Umbauen" mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Den aktuellen Zinssatz nennt die KfW auf ihrer Programmseite. Den Investitionszuschuss 455-B "Barrierereduzierung" können Sie dagegen nicht mehr beantragen: Die Bundesmittel dafür sind wegen der hohen Nachfrage ausgeschöpft. Stellt der Bund 2027 erneut Mittel bereit, sollen wieder Anträge möglich sein. Bereits gestellte Anträge bearbeitet die KfW weiter.

Den Kredit beantragen Sie über einen Finanzierungspartner der KfW, zum Beispiel Ihre Bank oder Sparkasse. Besprechen Sie die Förderung dort, bevor Sie den Handwerker beauftragen, oder schließen Sie den Auftrag nur unter der Bedingung ab, dass die Förderung zugesagt wird. Mit dem Bau dürfen Sie erst nach der Antragstellung beginnen.

Eingliederungshilfe: Wenn die Behinderung im Vordergrund steht

Menschen mit Behinderung ohne Pflegegrad oder mit zusätzlichem Bedarf können Wohnumfeld-Hilfen über die Eingliederungshilfe beantragen. Zuständig sind in Nordrhein-Westfalen der LVR und der LWL. Die Eingliederungshilfe deckt Maßnahmen ab, die der Teilhabe dienen und nicht von der Pflegekasse übernommen werden, etwa spezielle Bedienelemente für Rollstuhlnutzer, technische Hilfsmittel oder Anpassungen, die eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.

Die Leistungen sind einkommens- und vermögensprüfend, allerdings gelten seit 2020 großzügigere Freibeträge. Partnervermögen wird nicht mehr angerechnet, der Vermögensfreibetrag liegt bei 71.190 Euro. Wie Sie Pflegekasse und Eingliederungshilfe sinnvoll kombinieren, erklären wir im Beitrag Pflege und Eingliederungshilfe kombinieren.

Fördertöpfe kombinieren: Praxisbeispiel barrierefreies Bad

Ein typischer Umbau zum barrierefreien Bad kostet rund 15.000 Euro. Das umfasst bodengleiche Dusche, breitere Tür, rutschfeste Fliesen, höhenverstellbares Waschbecken und Haltegriffe. So sieht die Finanzierung aus, wenn Sie die verfügbaren Fördertöpfe nutzen:

Die Reihenfolge ist entscheidend. Beantragen Sie zuerst den Pflegekassen-Zuschuss, bei Bedarf parallel die Eingliederungshilfe und den KfW-Kredit. Erst wenn die Zusagen vorliegen, beauftragen Sie den Handwerker. Wer vorher anfängt, verliert in der Regel jeden Anspruch auf Förderung, weil die Kassen einen Kausalzusammenhang zwischen Antrag und Maßnahme verlangen.

So vermeiden Sie typische Fehler beim Antrag

Der häufigste Grund für Ablehnungen ist ein vorzeitiger Baubeginn. Auch unklare Kostenvoranschläge führen zu Verzögerungen. Reichen Sie pro Maßnahme einen separaten Antrag ein, das erhöht die Chance auf den vollen Zuschuss. Lassen Sie sich vom Handwerker einen detaillierten Kostenvoranschlag erstellen, der nach Gewerken aufgeschlüsselt ist. Bei Mietwohnungen brauchen Sie zusätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters.

Eine medizinische Begründung durch Hausarzt oder Pflegedienst stützt den Antrag, ebenso ein Wohnberatungsbericht. Viele Kommunen und Wohlfahrtsverbände bieten kostenlose Wohnberatung an. Bei komplexen Fällen, etwa nach einem Unfall mit dauerhafter Querschnittlähmung, lohnt sich die Beratung durch spezialisierte Stellen, die wir im Beitrag Assistenz bei Querschnittlähmung verlinken.

Wer den Umbau zu Hause plant und gleichzeitig persönliche Assistenz benötigt, kann beides über das Persönliche Budget koordinieren. AssistenzPlus unterstützt Sie bei der Beantragung der Eingliederungshilfe und stellt nach dem Umbau die passende Assistenz. Im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget finden Sie alle Schritte erklärt. Für eine persönliche Beratung melden Sie sich über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an. Wir kennen die Antragswege bei Pflegekasse, KfW, LVR und LWL und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

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