Schwerbehinderung & Rechte

Der Grad der Behinderung (GdB) reicht von 20 bis 100 und wird vom Versorgungsamt festgestellt. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und erhält den Schwerbehindertenausweis. Dieser öffnet den Zugang zu zahlreichen Nachteilsausgleichen: Steuerfreibeträge, zusätzlicher Urlaub (5 Tage), besonderer Kündigungsschutz, vorgezogene Altersrente und bei bestimmten Merkzeichen (G, aG, H, Bl, Gl) kostenlose ÖPNV-Nutzung.

Besonders unterschätzt wird der Behindertenpauschbetrag: Je nach GdB können Sie zwischen 384 Euro (GdB 20) und 7.400 Euro (GdB 100 mit Merkzeichen H oder Bl) jährlich steuerlich geltend machen. Seit 2021 sind die Beträge verdoppelt worden. Trotzdem lassen viele Berechtigte diese Vergünstigung ungenutzt.

Für Menschen mit hohem Assistenzbedarf ist der Schwerbehindertenausweis oft der erste Schritt: Er dokumentiert die Behinderung und erleichtert die Antragstellung bei der Eingliederungshilfe. AssistenzPlus berät Sie zu Ihren Ansprüchen und hilft bei der Organisation Ihrer Assistenz. Mehr erfahren Sie auf unserer Seite Für Menschen mit Behinderung.

Ratgeber-Artikel: Schwerbehinderung & Rechte

Ausführliche Informationen: Für Menschen mit Behinderung

Zurück zur Ratgeber-Übersicht