GdB 80 oder 100: Gibt es automatisch einen Pflegegrad?
Ein GdB von 80 oder 100, umgangssprachlich 80 oder 100 Prozent Behinderung, bringt nicht automatisch einen Pflegegrad, und ein Pflegegrad bringt keinen Schwerbehindertenausweis. Grad der Behinderung (GdB) und Pflegegrad stellen zwei verschiedene Stellen nach zwei verschiedenen Gesetzen fest: das Versorgungsamt nach dem SGB IX, die Pflegekasse nach dem SGB XI. Dieser Ratgeber zeigt, was beide messen, welche Leistungen sie öffnen und wie Sie beides beantragen. Stand: Oktober 2026.
Was ist der Unterschied zwischen GdB und Pflegegrad?
Der GdB misst, wie stark eine Behinderung die Teilhabe am Leben einschränkt, der Pflegegrad misst, wie selbstständig jemand im Alltag ist.
Den GdB stellt das Versorgungsamt nach § 152 SGB IX fest. Grundlage ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) mit Anhaltswerten für einzelne Erkrankungen, die unsere GdB-Tabelle nach Krankheiten zusammenfasst. Der GdB reicht von 20 bis 100 in Zehnerschritten, ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Umgangssprachlich heißt er oft „Prozent Behinderung“, eine Prozentangabe ist er aber nicht.
Den Pflegegrad vergibt die Pflegekasse nach §§ 14 und 15 SGB XI, nachdem der Medizinische Dienst begutachtet hat. Gefragt wird nicht nach Diagnosen, sondern danach, was jemand noch selbst kann. Die Einschränkungen müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Die früheren Pflegestufen gibt es seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr, an ihre Stelle traten fünf Pflegegrade.
| GdB | Pflegegrad | |
|---|---|---|
| Wer entscheidet | Versorgungsamt | Pflegekasse nach Gutachten des Medizinischen Dienstes |
| Gesetz | § 152 SGB IX, VersMedV | §§ 14 und 15 SGB XI |
| Was gemessen wird | Auswirkungen der Behinderung auf die Teilhabe | Selbstständigkeit im Alltag |
| Skala | 20 bis 100 | Pflegegrad 1 bis 5 |
| Nachweis | Bescheid, ab GdB 50 Schwerbehindertenausweis | Bescheid der Pflegekasse |
Bekommt man mit GdB 80 oder 100 automatisch einen Pflegegrad?
Nein, ein GdB von 80 oder 100 führt nicht automatisch zu einem Pflegegrad, dafür ist immer ein eigener Antrag bei der Pflegekasse nötig.
Ein hoher GdB und ein hoher Pflegegrad treffen oft zusammen, zwingend ist das nicht. Zwei Beispiele zeigen, warum:
- Wer vollständig erblindet ist, hat nach der VersMedV einen GdB von 100. Welcher Pflegegrad vorliegt, hängt trotzdem davon ab, wie selbstständig die Person sich waschen, anziehen und versorgen kann. Die Blindheit allein legt keinen Pflegegrad fest.
- Ein Mensch mit fortgeschrittener Demenz kann Pflegegrad 4 haben, ohne je einen GdB beantragt zu haben. Dann gibt es weder Schwerbehindertenausweis noch Merkzeichen. Den Behinderten-Pauschbetrag von 7.400 Euro bekommt die Person über Pflegegrad 4 trotzdem (siehe unten).
Umgekehrt übernimmt das Versorgungsamt keinen Pflegegrad. Wer Pflegegrad 3 hat, bekommt den Schwerbehindertenausweis erst nach eigenem Antrag und eigener Prüfung.
Welcher Pflegegrad gehört zu den Merkzeichen G, aG, B und H?
Keiner: Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und Pflegegrade sind gesetzlich nicht aneinander gekoppelt.
Merkzeichen regeln Nachteilsausgleiche für einzelne Lebensbereiche. G steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (§ 229 Abs. 1 SGB IX), aG für eine außergewöhnliche Gehbehinderung (§ 229 Abs. 3 SGB IX) und B für die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson (§ 229 Abs. 2 SGB IX). Keines dieser Merkzeichen setzt einen Pflegegrad voraus oder bringt einen.
Eine Verbindung gibt es nur im Steuerrecht: Pflegegrad 4 oder 5 steht beim Behinderten-Pauschbetrag dem Merkzeichen H gleich (§ 65 Abs. 2 Satz 2 EStDV). Mit Pflegegrad 4 oder 5 können Sie deshalb 7.400 Euro im Jahr geltend machen, auch ohne H im Ausweis. Für die Wertmarke oder die Kfz-Steuer gilt diese Gleichstellung nicht. Einzelheiten erklärt unser Ratgeber zum Merkzeichen H, alle anderen Vermerke der Überblick Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.
Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Der Pflegegrad ergibt sich aus einem Punktwert zwischen 0 und 100, den der Medizinische Dienst in sechs Lebensbereichen ermittelt.
Begutachtet werden nach § 14 Abs. 2 SGB XI die Mobilität, die geistigen und kommunikativen Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, die Selbstversorgung, der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte. Aus den gewichteten Punkten ergibt sich nach § 15 Abs. 3 SGB XI der Pflegegrad:
| Gesamtpunkte | Pflegegrad |
|---|---|
| 12,5 bis unter 27 | Pflegegrad 1 |
| 27 bis unter 47,5 | Pflegegrad 2 |
| 47,5 bis unter 70 | Pflegegrad 3 |
| 70 bis unter 90 | Pflegegrad 4 |
| 90 bis 100 | Pflegegrad 5 |
Der GdB fließt in diese Rechnung nicht ein. Ein Schwerbehindertenausweis und aktuelle Arztberichte helfen dem Gutachter aber, Ihren Alltag richtig einzuschätzen. Wie die Begutachtung abläuft, zeigt unsere Anleitung Pflegegrad beantragen.
Welche Leistungen bringen GdB und Pflegegrad?
GdB und Pflegegrad öffnen unterschiedliche Leistungen, und wer beides hat, kann beide Gruppen nebeneinander nutzen.
| Mit GdB (Versorgungsamt) | Mit Pflegegrad (Pflegekasse) |
|---|---|
| Behinderten-Pauschbetrag von 384 Euro bei GdB 20 bis 2.840 Euro bei GdB 100 im Jahr (§ 33b EStG) | Pflegegeld von 347 Euro bei Pflegegrad 2 bis 990 Euro bei Pflegegrad 5 im Monat (§ 37 SGB XI) |
| Ab GdB 50: Schwerbehindertenausweis, fünf Tage Zusatzurlaub bei einer Fünftagewoche (§ 208 SGB IX) und besonderer Kündigungsschutz (§ 168 SGB IX) | Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI) |
| Je nach Merkzeichen Freifahrt mit Wertmarke, Parkerleichterungen oder Vorteile bei der Kfz-Steuer | Ab Pflegegrad 2 der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege |
Für 2027 sieht der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes neue Budgets anstelle einzelner dieser Pflegeleistungen vor, beschlossen ist das noch nicht. Was geplant ist, zeigt unser Beitrag zur Pflegereform 2027.
Auch pflegende Angehörige profitieren vom Pflegegrad. Wer ohne Einnahmen dafür persönlich pflegt, erhält nach § 33b Abs. 6 EStG einen Pflege-Pauschbetrag von 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5. Weitergegebenes Pflegegeld zählt dabei als Einnahme, außer bei Eltern eines Kindes mit Behinderung. Die 1.800 Euro gibt es auch, wenn die gepflegte Person das Merkzeichen H hat. Eine Übersicht aller Geldleistungen mit Rechenbeispiel finden Sie im Beitrag Extra Geld bei Schwerbehinderung.
Wie beantragen Sie GdB und Pflegegrad?
GdB und Pflegegrad brauchen zwei getrennte Anträge, die Sie gleichzeitig stellen können.
- Pflegegrad: Antrag bei der Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt. Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden (§ 18c Abs. 1 SGB XI).
- GdB: Antrag beim Versorgungsamt. In Nordrhein-Westfalen sind das die Kreise und kreisfreien Städte, in Hessen die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales und in Rheinland-Pfalz das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
- Unterlagen teilen: Legen Sie dem GdB-Antrag Ihr Pflegegutachten bei und nennen Sie im Pflegeantrag Ihre Diagnosen und einen vorhandenen Ausweis. Das ersetzt keine Prüfung, macht Ihren Bedarf aber nachvollziehbar.
- Bescheide prüfen: Gegen beide Bescheide können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).
Kostenlos beraten die Pflegekasse selbst (Pflegeberatung nach § 7a SGB XI), die Pflegestützpunkte und die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Sozialverbände wie VdK und SoVD helfen ihren Mitgliedern, auch im Widerspruch.
Welche Rolle spielen GdB und Pflegegrad für Persönliche Assistenz?
Für Persönliche Assistenz über die Eingliederungshilfe brauchen Sie weder einen bestimmten GdB noch einen Pflegegrad.
Entscheidend ist, ob eine wesentliche Behinderung Ihre Teilhabe einschränkt (§ 99 SGB IX). Ein Schwerbehindertenausweis oder ein Pflegegutachten hilft trotzdem, weil beide den Bedarf belegen. Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber der Pflegeversicherung nicht nachrangig (§ 13 Abs. 3 SGB XI): Die Pflegekasse zahlt für Pflege, die Eingliederungshilfe für Alltagsassistenz, Freizeitassistenz oder Unterstützung rund um die Uhr. Wie beides zusammenpasst, zeigt unser Ratgeber Pflege und Eingliederungshilfe kombinieren.
Zuständig für die Eingliederungshilfe Erwachsener sind in Nordrhein-Westfalen der LVR und der LWL, in Hessen der LWV. In Rheinland-Pfalz ist das Land Träger, über den Antrag entscheiden dort aber die Kreise und kreisfreien Städte in eigenem Namen (§ 2 Abs. 1 AGSGB IX RLP). AssistenzPlus begleitet Sie vom Antrag bis zur passenden Assistenzkraft. Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Persönliche Assistenz oder lassen Sie sich kostenlos beraten. Grundlagen zur Finanzierung gibt es im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget.
Häufige Fragen zu GdB und Pflegegrad
Welcher Pflegegrad gilt bei 80 Prozent Behinderung?
Keiner automatisch. Ein GdB von 80, umgangssprachlich 80 Prozent Behinderung, sagt nichts über den Pflegegrad. Ob ein Pflegegrad vorliegt und welcher, prüft die Pflegekasse nach einem eigenen Antrag mit Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Maßgeblich ist, wie selbstständig Sie im Alltag sind, nicht die Höhe des GdB.
Bekomme ich mit Pflegegrad einen Schwerbehindertenausweis?
Nicht automatisch. Den Ausweis gibt es erst ab einem GdB von 50, den das Versorgungsamt auf eigenen Antrag feststellt. Legen Sie dem Antrag Ihr Pflegegutachten bei. Es beschreibt Ihre Einschränkungen im Alltag ausführlich und erleichtert dem Amt die Bewertung.
Zählt Pflegegrad 4 wie das Merkzeichen H?
Nur im Steuerrecht. Nach § 65 Abs. 2 Satz 2 EStDV steht Pflegegrad 4 oder 5 dem Merkzeichen H gleich, Sie erhalten dann den Pauschbetrag von 7.400 Euro im Jahr. Die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung und die Befreiung von der Kfz-Steuer gibt es dagegen nicht über den Pflegegrad, sondern nur über das Schwerbehindertenrecht, etwa mit Merkzeichen H oder Bl. Von der Kfz-Steuer befreit auch aG.
Gibt es noch Pflegestufen?
Nein. Seit dem 1. Januar 2017 gibt es statt der Pflegestufen fünf Pflegegrade. Wer damals eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet. Fragen wie „welche Pflegestufe bei 80 Prozent Behinderung“ meinen heute den Pflegegrad, der unabhängig vom GdB festgestellt wird.
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