Merkzeichen H: Voraussetzungen, Vorteile und Begleitperson

Das Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis steht für „hilflos“ und öffnet wichtige Nachteilsausgleiche: einen Steuer-Pauschbetrag von 7.400 Euro im Jahr, die Wertmarke für Bus und Bahn ohne Eigenbeteiligung und die volle Befreiung von der Kfz-Steuer. Alle anderen Merkzeichen erklärt der Überblick Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Stand: Oktober 2026.

Was bedeutet das Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis?

Das Merkzeichen H bedeutet, dass ein Mensch im Alltag dauernd auf fremde Hilfe angewiesen und damit im Sinne des Gesetzes hilflos ist.

Eingetragen wird H nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 der Schwerbehindertenausweisverordnung, wenn ein schwerbehinderter Mensch hilflos im Sinne von § 33b des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist. Die Behörde stellt das Merkzeichen im selben Verfahren fest wie den Grad der Behinderung (GdB), so regelt es § 152 Absatz 4 SGB IX. Umgangssprachlich heißt sie Versorgungsamt. Wie sich der GdB zusammensetzt, zeigt unsere GdB-Tabelle nach Krankheiten.

Wer gilt nach dem Gesetz als hilflos?

Hilflos ist, wer für eine Reihe häufig und regelmäßig wiederkehrender Verrichtungen an jedem Tag dauernd fremde Hilfe braucht (§ 33b Absatz 3 Satz 4 EStG).

Die Versorgungsmedizin-Verordnung nennt in Teil A Nummer 4 ihrer Anlage vor allem diese Verrichtungen:

Als Hilfe zählen auch Überwachung, Anleitung oder eine ständige Bereitschaft zur Hilfe, etwa wenn häufig und plötzlich Lebensgefahr droht. Einzelne Hilfen, etwa beim Anziehen einzelner Kleidungsstücke, genügen nicht. Hilfe im Haushalt zählt gar nicht mit. Das Bundessozialgericht hat eine Richtschnur gesetzt (Urteil vom 12.02.2003, B 9 SB 1/02 R): Erheblich ist ein täglicher Hilfebedarf von mindestens zwei Stunden. Bei mehr als einer Stunde kann H vorliegen, wenn besonders viele Verrichtungen anfallen oder die Hilfe ungünstig über den Tag verteilt ist.

Ohne nähere Prüfung nimmt die Verordnung H stets an bei Blindheit, hochgradiger Sehbehinderung, dauerndem Krankenlager und dauernder Rollstuhlpflicht auch in der Wohnung, etwa bei Querschnittlähmung. In der Regel gilt das auch bei geistiger Behinderung, Hirnschäden, Anfallsleiden oder Psychosen, die allein einen GdB von 100 bedingen.

Wann bekommen Kinder das Merkzeichen H?

Kinder und Jugendliche bekommen das Merkzeichen H, wenn ihr Hilfebedarf wegen der Behinderung erheblich über dem eines gesunden gleichaltrigen Kindes liegt.

Nach Teil A Nummer 5 der Versorgungsmedizin-Verordnung zählen bei Kindern auch Anleitung, Förderung und Überwachung als Hilfe. H ist schon bei einem niedrigeren GdB möglich als bei Erwachsenen. Für viele Krankheitsbilder gelten feste Regeln, zum Beispiel:

Liegt der GdB unter 50, gibt es keinen Ausweis und damit weder Wertmarke noch Kfz-Steuerbefreiung, der Steuer-Pauschbetrag bleibt aber möglich. Ihn können sich Eltern übertragen lassen, wenn das Kind ihn nicht selbst nutzt (§ 33b Absatz 5 EStG). Er wird dann grundsätzlich je zur Hälfte auf beide Elternteile aufgeteilt.

Führt Pflegegrad 4 oder 5 automatisch zum Merkzeichen H?

Nein, Pflegegrad 4 oder 5 bringt nicht automatisch das Merkzeichen H in den Ausweis, wohl aber den steuerlichen Pauschbetrag von 7.400 Euro.

Pflegekasse (SGB XI) und Versorgungsamt (Versorgungsmedizin-Verordnung) prüfen nach eigenen Regeln. Mit Pflegegrad allein gibt es deshalb nicht die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung oder die Befreiung von der Kfz-Steuer. Dafür ist ein eigener Antrag auf H nötig. Legen Sie Pflegebescheid und Pflegegutachten bei.

Im Steuerrecht gilt dagegen eine Gleichstellung: Nach § 65 Absatz 2 Satz 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung steht Pflegegrad 4 oder 5 dem Merkzeichen H gleich. Der Pauschbetrag von 7.400 Euro ist dann auch ohne H im Ausweis möglich. Umgekehrt bringt H keinen Pflegegrad, siehe unsere Anleitung zum Pflegegrad-Antrag.

Welche Vorteile bringt das Merkzeichen H?

Das Merkzeichen H bringt vor allem drei Vorteile: 7.400 Euro Pauschbetrag in der Steuer, die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung und die volle Befreiung von der Kfz-Steuer.

VorteilWas gilt mit Merkzeichen HRechtsgrundlage
Behinderten-Pauschbetrag7.400 Euro im Jahr statt des Betrags nach GdB (höchstens 2.840 Euro bei GdB 100)§ 33b Abs. 3 EStG
Freifahrt im NahverkehrWertmarke auf Antrag ohne Eigenbeteiligung, regulär kostet sie 104 Euro im Jahr§ 228 Abs. 1, 2 und 4 SGB IX
Kfz-Steuervolle Befreiung für ein Fahrzeug, das auf Sie zugelassen ist, auf schriftlichen Antrag§ 3a Abs. 1 und 3 KraftStG
Fahrtkostenpauschale4.500 Euro im Jahr als außergewöhnliche Belastung§ 33 Abs. 2a EStG
Pflege-Pauschbetrag1.800 Euro im Jahr für die pflegende Person§ 33b Abs. 6 EStG

Der Pauschbetrag von 7.400 Euro ersetzt den Betrag nach dem GdB, beides zusammen gibt es nicht. Alle Beträge zeigt die Tabelle zum Behindertenpauschbetrag. Zwischen Freifahrt und Kfz-Steuer müssen Sie mit H nicht wählen, dieses Entweder-oder gilt nur für die Ermäßigung um 50 Prozent, etwa bei Merkzeichen G. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn andere das Auto für Fahrten ohne Bezug zu Ihrer Fortbewegung oder Ihrem Haushalt nutzen. Den Antrag stellen Sie beim Hauptzollamt.

Die Fahrtkostenpauschale wird mit der zumutbaren Belastung verrechnet. Den Pflege-Pauschbetrag erhalten Menschen, die jemanden mit H persönlich und ohne Einnahmen dafür pflegen; pflegen mehrere, wird er geteilt. Mehr im Ratgeber Steuererklärung mit Behinderung, alle übrigen Ausgleiche im Überblick Nachteilsausgleiche mit Schwerbehindertenausweis.

Darf mit Merkzeichen H eine Begleitperson kostenlos mitfahren?

Nur wenn zusätzlich das Merkzeichen B im Ausweis steht, denn H allein berechtigt nicht zur kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson.

Mit H fahren Sie selbst mit Wertmarke unentgeltlich im Nahverkehr (§ 228 Absatz 1 SGB IX). Für die Begleitperson braucht es das Merkzeichen B nach § 229 Absatz 2 SGB IX. Dafür müssen Sie wegen Ihrer Behinderung in Bus und Bahn regelmäßig Hilfe brauchen. Nach Teil D Nummer 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung kommt B nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für G, Gl oder H vorliegen. B kommt also nicht automatisch mit H.

Steht B im Ausweis, fährt die Begleitperson nach § 228 Absatz 6 SGB IX im Nah- und im Fernverkehr unentgeltlich mit. Ihre eigene Freifahrt gilt dagegen nur im Nahverkehr. B regelt nur die Fahrkarte, eine Begleitperson stellt das Merkzeichen nicht.

Wie beantragen Sie das Merkzeichen H und was hilft bei Ablehnung?

Das Merkzeichen H beantragen Sie bei der Behörde, die auch den GdB feststellt, entweder mit dem Erstantrag oder später als Änderungsantrag.

  1. Zuständige Stelle: in Nordrhein-Westfalen Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt, in Hessen das zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales, in Rheinland-Pfalz das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
  2. Im Formular H ausdrücklich beantragen, bei Bedarf B gleich mit.
  3. Hilfebedarf belegen: Arztberichte, Pflegegutachten und ein Pflegetagebuch, in dem Sie jede Hilfe mit Uhrzeit und Dauer notieren.
  4. Übermittlung ans Finanzamt beantragen und Steuer-ID angeben: Seit 2026 zählt eine neue Feststellung steuerlich nur, wenn die Behörde sie elektronisch meldet (§ 65 Absatz 3a EStDV). Ältere Ausweise gelten weiter.
  5. Rückwirkung prüfen: Bei besonderem Interesse, etwa für frühere Steuerjahre, kann H auch für die Vergangenheit festgestellt werden (§ 152 Absatz 1 Satz 2 SGB IX).

Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Schildern Sie darin konkret, wobei und wie lange Sie Hilfe brauchen. Danach bleibt die Klage beim Sozialgericht. Unterstützung bieten Sozialverbände wie VdK und SoVD sowie die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).

Häufige Fragen zum Merkzeichen H

Welcher GdB ist für das Merkzeichen H nötig?
Einen festen Mindest-GdB für die Hilflosigkeit gibt es nicht, entscheidend ist der tägliche Hilfebedarf. Im Schwerbehindertenausweis steht H aber erst ab einem GdB von 50, weil es den Ausweis erst ab diesem Grad gibt. Den Steuer-Pauschbetrag von 7.400 Euro erhalten hilflose Menschen nach § 33b Absatz 2 EStG unabhängig vom GdB.

Ist die Wertmarke mit Merkzeichen H kostenlos?
Ja. Menschen mit H erhalten auf Antrag eine Wertmarke für ein Jahr ohne Eigenbeteiligung (§ 228 Absatz 4 SGB IX). Regulär kostet die Wertmarke 2026 104 Euro im Jahr oder 53 Euro im Halbjahr.

Lohnt sich das Merkzeichen H auch bei GdB 100?
Ja. Mit GdB 100 beträgt der Pauschbetrag 2.840 Euro, mit H sind es 7.400 Euro im Jahr, also 4.560 Euro mehr, die vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Dazu kommen 4.500 statt 900 Euro Fahrtkostenpauschale, Wertmarke ohne Eigenbeteiligung und Kfz-Steuerbefreiung.

Wer hilft, wenn im Alltag Unterstützung fehlt?

Das Merkzeichen H bestätigt einen hohen Hilfebedarf, organisiert aber keine Hilfe: Die Unterstützung selbst kommt über Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe.

Begleitung zu Terminen, Hilfe im Haushalt oder in der Freizeit kann die Eingliederungshilfe als Assistenzleistung übernehmen (§ 78 SGB IX), wenn der Träger einen Bedarf feststellt. Ein festgestelltes H macht Ihren Bedarf dabei gut nachvollziehbar. Ob ein Anspruch in Frage kommt, zeigt unser Anspruch-Test, den Weg zum Antrag die Seite Persönliche Assistenz beantragen.

Als Assistenzdienst organisiert AssistenzPlus in Nordrhein-Westfalen Alltagsassistenz, Freizeitassistenz und bei sehr hohem Bedarf 24-Stunden-Assistenz als Sachleistung oder über das Persönliche Budget, in Hessen und Rheinland-Pfalz über das Persönliche Budget. Die Kosten trägt der Träger der Eingliederungshilfe. Liegt Ihr Einkommen über der gesetzlichen Grenze, kann ein monatlicher Eigenanteil nach § 137 SGB IX anfallen; Vermögen über dem Freibetrag ist vorher einzusetzen. Wie das Budget funktioniert, erklärt unser Info-Zentrum zum Persönlichen Budget. Fragen beantworten wir gern über unsere Kontaktseite.

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