Persönliches Budget
Das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX ist seit 2008 ein Rechtsanspruch für Menschen mit Behinderung. Statt Sachleistungen erhalten Sie Geld, mit dem Sie Ihre Assistenz selbstbestimmt organisieren. Sie entscheiden, wer Sie unterstützt, wann und wie. In NRW liegt die Bewilligungsdauer zwischen sechs und zwölf Wochen, je nach Kostenträger (LVR oder LWL).
Grundsätzlich gibt es zwei Wege: Im Arbeitgebermodell stellen Sie Assistenzkräfte direkt an und übernehmen alle Pflichten eines Arbeitgebers. Im Dienstleistermodell beauftragen Sie einen Assistenzdienst wie AssistenzPlus, der Personalsuche, Dienstplanung und Abrechnung übernimmt. Viele Budgetnehmer nutzen zusätzlich eine Budgetassistenz, die bei Verwaltung und Nachweisführung unterstützt.
Die Höhe des Budgets richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf. Bei AssistenzPlus beginnt professionelle Assistenz ab 20 Stunden pro Woche. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Kostenträger, sodass für Sie keine Kosten entstehen. Ausführliche Informationen zur Antragstellung finden Sie auf unserer Persönliches Budget Übersicht.
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Ausführliche Informationen: Persönliches Budget Übersicht