Persönliches Budget

Das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX ist seit 2008 ein Rechtsanspruch für Menschen mit Behinderung. Statt der Sachleistung erhalten Sie Geld aufs Konto und bezahlen damit Ihren Assistenzdienst. Der wichtigste Unterschied zur Sachleistung ist die Abrechnung: Wer Sie unterstützt, wählen Sie in beiden Fällen mit. In NRW liegt die Bewilligungsdauer zwischen sechs und zwölf Wochen, je nach Kostenträger (LVR oder LWL).

Grundsätzlich gibt es zwei Wege: Im Arbeitgebermodell stellen Sie Assistenzkräfte direkt an und übernehmen alle Pflichten eines Arbeitgebers. Im Dienstleistermodell beauftragen Sie einen Assistenzdienst wie AssistenzPlus, der Personalsuche, Dienstplanung und Abrechnung übernimmt. Viele Budgetnehmer nutzen zusätzlich eine Budgetassistenz, die bei Verwaltung und Nachweisführung unterstützt.

Die Höhe des Budgets richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf. Bei AssistenzPlus beginnt professionelle Assistenz ab 20 Stunden pro Woche. Beim Budget bezahlen Sie den Dienst selbst und weisen die Verwendung nach. Einen Eigenanteil gibt es nur bei Einkommen über der gesetzlichen Grenze. Ausführliche Informationen zur Antragstellung finden Sie auf unserer Persönliches Budget Übersicht.

Ratgeber-Artikel: Persönliches Budget

Ausführliche Informationen: Persönliches Budget Übersicht

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