Pflege & Betreuung
Pflegeleistungen und Eingliederungshilfe sind zwei getrennte Systeme, die sich sinnvoll ergänzen. Viele Menschen mit Behinderung haben neben ihrem Assistenzbedarf auch einen Pflegegrad (1 bis 5). Damit stehen ihnen zusätzliche Leistungen aus der Pflegeversicherung zu, die unabhängig von der Eingliederungshilfe gezahlt werden.
Besonders relevant ist der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat (§ 45b SGB XI), der ab Pflegegrad 1 gilt und für haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt werden kann. Dazu kommen die Verhinderungspflege (bis zu 1.612 Euro jährlich) und die Kurzzeitpflege (ebenfalls bis zu 1.612 Euro), deren Budgets teilweise kombinierbar sind. Das Pflegegeld bei häuslicher Pflege reicht von 332 Euro (Pflegegrad 2) bis 947 Euro (Pflegegrad 5) monatlich.
Die Abgrenzung zwischen Pflege und Assistenz ist nicht immer einfach. AssistenzPlus hilft Ihnen, beide Leistungssysteme optimal zu kombinieren, damit Sie die maximale Unterstützung erhalten. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung zu Ihren individuellen Ansprüchen.
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