Pflege & Betreuung

Pflegeleistungen und Eingliederungshilfe sind zwei getrennte Systeme, die sich sinnvoll ergänzen. Viele Menschen mit Behinderung haben neben ihrem Assistenzbedarf auch einen Pflegegrad (1 bis 5). Damit stehen ihnen zusätzliche Leistungen aus der Pflegeversicherung zu, die unabhängig von der Eingliederungshilfe gezahlt werden. Wie Sie beide Systeme optimal kombinieren, erklärt unser Ratgeber Pflege und Eingliederungshilfe kombinieren.

Besonders relevant ist der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat (§ 45b SGB XI), der ab Pflegegrad 1 gilt. Dazu kommen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die seit Juli 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 Euro zusammengeführt sind. Das Pflegegeld bei häuslicher Pflege reicht 2026 von 347 Euro (Pflegegrad 2) bis 990 Euro (Pflegegrad 5) monatlich. Ob Pflegegeld oder Pflegesachleistung sinnvoller ist, zeigt unser Vergleich Pflegegeld vs. Pflegesachleistung. Wichtige Hilfsmittel-Budgets sind außerdem die 42 Euro Pflegehilfsmittel-Pauschale und der 4.180 Euro Wohnungsanpassungs-Zuschuss pro Maßnahme.

Den ersten Pflegegrad zu beantragen ist oft komplizierter als gedacht. Schritt-für-Schritt-Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern Pflegegrad beantragen, Pflegegrad höherstufen und im Hausnotruf-Ratgeber. AssistenzPlus hilft Ihnen, beide Leistungssysteme optimal zu kombinieren. Persönliche Assistenz in NRW ist über das Persönliche Budget jederzeit zusätzlich möglich. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung.

Ratgeber-Artikel: Pflege & Betreuung

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